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Diskussionsforum

Unterbrechung bei BG-Rezepten

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16. Oktober 2017 15:30 # 1
Registriert seit: 16.10.2017
Beiträge: 2

Hallo ihr Lieben,

ich hab jetzt ganz lange gesucht und leider keine passende Antwort gefunden.
Kann mir bitte jemand sagen, ob man bei meinem BG-Rezept aufgrund von Urlaub des Therapeuten ebenfalls wie bei den GKV's eine begründete Unterbrechung haben darf? Oder darf man ein BG-Rezept wirklich gar nicht unterbrechen?

Ich bin schon ganz durcheinander und wäre froh, wenn ihr mir helfen könnt.
Dankeschön :)
16. Oktober 2017 16:47 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Auszug aus dem Merblatt MB 16 AV 06/17 vom DVE

5. Behandlungsbeginn
• Mit der Behandlung von BG-Patienten muss innerhalb 1 Woche nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Abweichend hiervon kann die Ärztin unter der Angabe „Behandlungsbeginn“ in Feld Nr.4 einen früheren oder späteren Behandlungsbeginn bestimmen.
• Ist der Behandlungsbeginn, unabhängig davon, ob innerhalb der dafür vorgesehenen Woche oder von der Ärztin abweichend unter Nr. 4 bestimmt, nicht möglich, muss die Praxis Rücksprache mit der Ärzt in oder mit der Unfallversicherung halten. Ggf. ist die Patientin an eine andere Praxis zu verweisen.

6. Behandlungsunterbrechung
• Die Regelungen zur Behandlungsunterbrechung (bei der GKV) gelten für BG-Patienten nicht.
• Aufgrund der Akutbehandlung sollte allerdings die Behandlung möglichst nicht unterbrochen werden. Ist die Unterbrechung durch die Praxis begründet und kann diese deshalb die Akut-Patienten nicht versorgen, muss sie eine
andere Praxis empfehlen oder mit der Ärzt in Rücksprache halten.
• Bei Langzeitpatienten ist aus Sicht des DVE eine Unterbrechung durchaus möglich.

MfG falladar

PS: Eine Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände lohnt sich um solche Fragen beantwortet zu bekommen.
16. Oktober 2017 17:43 # 3
Registriert seit: 16.10.2017
Beiträge: 2

Also ist es wirklich so, dass wenn ich einen BG-Patienten angenommen habe, kann ich, bis dieser noch nicht fertig ist, theoretisch keinen Urlaub machen?!
17. Oktober 2017 06:59 # 4
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 935

Ich habe mehrmals in meinem Urlaub einen frischen BG-Patienten behandelt.
Auch eine "frische" Kassenpatientin.
Bin angestellt, nicht selbständig.
War mir klar, dass der Finger nach drei Wochen sch***e ist ::blush:: und kein Kollege macht "Hand"...
Aber gut für die Erholung ist das nicht.
Ev Überbrückung durch Physio oder tatsächlich andere Praxis?
17. Oktober 2017 08:26 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ich selber behandle auch ab und an mal BG Patienten. Es kam ein mal vor, das ein BG Patient 1 Woche Urlaub gemacht hatte. Das war bezüglich Abrechnung kein Problem gewesen. Ich selber mache auch immer nur 1 Woche Urlaub und gebe aber immer meinen Handpatienten Hausaufgaben auf. Und ein mal musste die Ergotherapie für eine Woche unterbrochen werden, weil ein Patient von mir ein Stück von seinem Schädelknochen wieder eingesetzt bekommen hatte.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
17. Oktober 2017 08:53 # 6
Bocephalus
Bocephalus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 19

Im Rahmenvertrag mit der DGUV ist das alles geregelt. Man sollte seine Verträge kennen. Unterbrechungen sind bei der DGUV nicht vorgesehen - ganz einfach!
Unfallverletzte machen auch keinen Urlaub... sondern ziehen die medizinische Maßnahme durch, um schnell wieder arbeitsfähig zu werden (Ironie off)
17. Oktober 2017 11:24 # 7
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ja das stimmt. Es wird schon laut den Verträgen sehr ungern gesehen, wenn der Therapeut oder der Patient mal Urlaub macht. Wobei ich würde da einfach anrufen und da bei der Zuständigen BG nachfragen. So mach ich das immer, da ich eh immer eine Ausnahmegenehmigung brauche, da ich die Kriterien nicht alle erfülle und bekomme dann immer eine Ausnahmegenehmigung.
Wobei ich noch nicht so viele BG Patienten behandle. Ich behandle so im Jahr ein bis 2 BG Patienten und hatte daher nur 4 BG Fälle gehabt.
Bei mir war ein Patient eine Woche mal im Urlaub gewesen, aber der hat auch das mit seiner BG abgeklärt.
Wobei ich im Ort die Einzige bin, die sich überhaupt auf die Handtherapie spezialisiert hat und auch meistens die einzige bin, die Termine innerhalb einer Wochen vergeben kann. Zuminderst wenn der Tag und die Urzeit egal sind. Sonst gibt es noch im Nachbarort noch Handtherapeuten, aber wiederum auch nicht so viele. Die anderen Praxen hätten zwar die Zulassung für BG Patienten, weil deren Praxis schon sehr lange besteht. Aber es gibt im Ort keinen der auf die Handtherapie spezialisiert ist.
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