Registriert seit: 09.01.2004
Beiträge: 127
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Hallo, ich habe einen kleinen Patienten der seit einigen Wochen mit einer Kassenverordnung bei mir in Behandlung ist. Bei der letzten Behandlung sagte mir die Mutter, dass er jetzt im Kindergarten Logopädie erhält (über die Frühförderstelle) Darf iich dann die Verordnung och fertig behandeln oder muss ich abbrechen. Meines Wissens nach, darf beides gleichzeitig nicht sein. Praxissitz ist übrigens Bayern, falls dies relevant ist. lg
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Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 1256
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Hallo, wir haben, hier in NRW, etliche Kinder, auch in der Kita, die beides bekommen. Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Registriert seit: 09.01.2004
Beiträge: 127
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Hallo, @rapor: danke für deine Antwort. Wo kann ich dies abklären? DVE? Oder wo sonst?
lg
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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... in Berlin und in BRB ist dies auch kein Problem.
LG falladar
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uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78
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bekommt ein kind "komplex-behandlung" in der frühförderung ist eine weitere ergotherapie nicht abrechenbar. ansonsten nie probleme gehabt
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Registriert seit: 11.05.2021
Beiträge: 8
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Hallo Zusammen, bei mir gibt's ein Mädchen mit Autismus und die Frühförderstelle arbeitet mit ihr unten dem Begriff "Komplexleistung" Ist es noch so, dass eine Ergotherapie mit Kassenrezept zusammen mit eine Komplexleistung nicht abrechenbar wird, auch wenn das Kind keine Ergotherapie in der Frühförderung bekommt? Danke für eure Hilfe
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Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 54
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Ja genau, wenn ein Kind in der Komplexleistung ist, kann es keine anderen Heilmittel nebenher bekommen.
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Registriert seit: 11.05.2021
Beiträge: 8
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Herzlichen Dank, Ich habe meine Praxis schon lang, aber die Bürokratie ist so groß, dass ich immer wieder an einen unbekannten Regeln stoße
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