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Gesetzliches Entlassungsmanagement

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17. Oktober 2017 14:34 # 1
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Hallo! In den Kliniken ist ja jetzt seit 1.10. das gesetzliche Entlassungsmanagement Vorschrift. Dies besagt zb auch das Patienten ihre Rezepte direkt von der Klinik bekommen können und dann innerhalb einem sehr engen Zeitraum behandelt werden müssen und das Rezept auch in einem engen Zeitraum beendet werden müssen.
Hattet ihr schon Kontakt damit und sehr ihr das überhaupt als durchführbar an?

Neues Entlassmanagement soll Therapie ohne Pause ermöglichen.

Hier ein Auszug daraus:

Fakten zur Heilmittel-VO im Rahmen des Entlassmanagements:

- Krankenhausärzte können bei Bedarf eine Heilmittel-VO gemäß der Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittel-Kataloges ausstellen. (Eine entsprechende Regelung für Ärzte in Reha-Einrichtungen ist in Planung).
- Die Verordnung muss als "Entlassmanagement" gekennzeichnet sein (Schriftzug auf dem Vordruck des normalen Verordnungsmuster 13).
- Die Verordnung muss spätestens am letzten Tag des stationären Aufenthaltes ausgestellt werden.
- Das Entlassdatum muss auf der Heilmittel-VO angegeben werden.
- Die Heilmittel-VO ist nach der Entlassung sieben Kalendertage gültig und darf maximal sieben Einheiten umfassen.
- Die Behandlung muss spätestens nach zwölf Kalendertagen abgeschlossen sein.
- Falls der Patient von seinem niedergelassenen Arzt weitere Heilmittel-VO erhält, zählen die verordneten Behandlungen im Rahmen des Entlassmanagements nicht zur im Regelfall verordnungsfähigen Verordnungsmenge.

17. Oktober 2017 18:05 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Es ist durchführbar, wenn in den niedergelassenen Praxen zum benötigten Zeitraum Kapazitäten frei sind. Bisher haben wir diese Verordnungen noch nicht erhalten. Ansonsten sind die Regeln doch eindeutig. Wenn der Patient jedoch keine Praxis findet, die Termine frei hat, muß er sich bei seiner KK beschweren. Die Therapie setzt trotzdem in der Zwischenzeit aus und die Verordnung verfällt.

Bisher rufen Patienten oder deren Angehörige jedoch schon während des Klinikaufenthaltes bei uns an und vereinbaren Therapietermine. Die Verordnungen erhalten die Patienten weiterhin von den niedergelassenen Ärzten vor Ort oder von der Klinikambulanz. Das Entlassungsmanagement soll ja eigentlich nur eine Therapiepause überbrücken bis der Patient eine ambulante Arztpraxis gefunden hat, die ihn weiter betreut. Wer war schon vor seinem Schlaganfall bei einen Neurologen und kann ohne Probleme von diesem weiterversorgt werden? Kommt eher selten vor.

MfG falladar
17. Oktober 2017 18:21 # 3
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 386

Naja, aber wer bekommt innerhalb von 12 Tagen einen Termin beim Neurologen? Wenns gut läuft kommt man in der Zeit bei seinem Hausarzt dran. Wichtig wäre bei diesen Verordnungen sicher auch, das die Patienten aufgeklärt werden, das sie sich sofort um einen Therapeuten bemühen mussen. Aber 7 Behandlungen in 12 Kalendertagen, finde ich schon ein ganz schön viel, das so spontan unter zu bekommen innerhalb der Praxen.
Die Frage wird ja auch sein, wie lang es dauert, bis das in den Kliniken richtig angekommen ist und auch umgesetzt wird.
18. Oktober 2017 15:11 # 4
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

An den Umsetzungen wird gearbeitet. Patienten müssen Formulare unterschreiben und fordern auch schon Rezepte. Oft erstmal Medikamentenrezepte und AU-meldungen. Aber auch schon Therapierezepte für Physio und Ergo.
Soweit ich es mitbekomme schlingern viele Krankenhäuser noch herum. Angefangen von fehlenden Formularen bis Informationen und der geeigneten Software für die interdisziplinäre Dokumentation.
Es wurde aber scheinbar auch bei WISo und anderen TV Sendungen schon darüber berichtet, weil wir von Patienten angesprochen werden.
19. Oktober 2017 10:47 # 5
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Hallo,

hier in der KJP wird das Entlassmanagement als absolut sinnfrei und arbeitserschwerend eingeschätzt. Die Eltern müssten diesem bei Aufnahme zustimmen und die entsprechende Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Der Chefarzt ordnete an, die Familien dahingehend zu beraten, dass sie das nicht unterschreiben, weil dadurch eher Nachteile als Vorteile entstehen.
Mal schauen, wie lange das so gut geht... ::unsure::

Viele Grüße
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
19. Oktober 2017 11:37 # 6
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Warum lenina?
das interessiert mich mal sehr....
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
19. Oktober 2017 12:22 # 7
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Geändert am 19.10.2017 12:30:00
Zitat / biene37 hat geschrieben:
Warum lenina?
das interessiert mich mal sehr....


Ich habe mich damit bislang nicht im Detail beschäftigt und die Sache nur am Rande verfolgt, da sie mich hier nicht unmittelbar betrifft.

Laut Aussage der Leitung bedeutet das neue Entlassungsmanagement für die Mitarbeiter einen immens höheren Arbeitsaufwand, eben durch die entsprechenden Formulare etc., auch muss direkt bei Aufnahme bereits ein Entlassungsdatum festgelegt werden, was hier in der Psychiatrie absoluter Nonsens ist. Hier ist das bisherige Procedere wie folgt: Kurz-Diagnostik in der Institutsambulanz, bei Bedarf Anmeldung in unserer Tagesklinik. Dort findet dann ab Aufnahme eine 4-6 wöchige Diagnostikphase statt und erst dann wird entschieden, ob und welche Therapiemethoden zur Anwendung kommen sollen oder ob eine andere Maßnahme (z.B. Familienhilfe, Fremdplatzierung, Tagesgruppe, Fremdplatzierung, ...) als sinnvoller erachtet wird. Wenn eine therapeutische Behandlungsphase stattfindet, wird erst gegen Ende eine weitere Fallbesprechung einberufen, in der dann über die Entlassung und eventuelle anschließende Maßnahmen (Schulrückführung, Jugendamt, Anbindung an Freizeitvereine, Schulassistenz etc.) entschieden werden sollen. Verordnungen/Rezepte kämen hier nur in Ausnahmefällen in Frage, da die meisten Maßnahmen anderweitig finanziert werden. Für uns oder die Patienten entstehen also keine Vorteile, man muss sich irgendwelche fiktiven Entlassungsplanungen aus den Fingern saugen, auf die die tatsächliche Befundung und Entwicklung keinen Einfluss nehmen und die Planung offenbar auch laufend abgleichen, wenn ich richtig informiert bin.
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
13. November 2017 15:48 # 8
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Hier gibt es nun für nahezu alles neue Formulare. Auch auf den Hilfsmittelrezepten M 16, steht nun quer Entlassmanagement drüber und wir dürfen nur noch dieses nehmen und es darf nur noch von einem Facharzt mit seinem entsprechenden Stempel abgestempelt und unterschrieben werden. Auf dem Stempel ist detailiert hingewiesen das es ein Facharzt in XY ist.
Bis jetzt weiß ich noch nicht ob es sich bei den niedergelassenen Kollegen irgendwie abzeichnet.
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