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Diskussionsforum

Freistellung nach Kündigung

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25. Oktober 2017 10:42 # 1
Registriert seit: 17.08.2017
Beiträge: 2

Geändert am 26.10.2017 09:56:00
Hallo ihr Lieben,

Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe am 26.September bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt, da ich am 1.12. eine neue Stelle antrete und im alten Vertrag 2 Monate Kündigungsfrist habe. Die Kündigung ist ordentlich erfolgt und ich hätte bis Ende November noch normal gearbeitet und meinen Resturlaub geplant.

Doch gestern ergab sich gestern folgende Situation: Als ich in die Arbeit komme legt mir meine alte Arbeitgeberin ein Schreiben über eine Freistellung vor die Nase. Ohne dies vorher in irgendeiner Form mit mir besprochen zu haben. Als ich darauf hin gezögert habe, den Empfang mit Unterschrift zu bestätigen, hat sie einen Patienten aus dem Wartezimmer dazu geholt, damit er dies auf dem Schreiben bestätigt dass ich die Freistellung bekommen habe. Dieses Unterschriebene hat sie mir in einer Ausfertigung mitgegeben. Darauf hin hab nach ihrer Aufforderung die Praxisschlüssel abgegeben, hab meine Übergaben fertig geschrieben und bin gegangen nach ihrer Aufforderung.

Des heißt ich bin jetzt freigestellt bis zum Beginn der neuen Tätigkeit am 1.12.

Was meint ihr dazu? Hat jemand so etwas ähnliches auch erlebt?
Y
Liebe Grüße
25. Oktober 2017 12:33 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 25.10.2017 12:34:00
... du bist ab sofort die gesamte restliche Zeit bei vollem Gehalt freigestellt. Ob diese Freistellung rechtskonform ist, kannst du bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Wie sind in dem Schreiben die Regelungen für den dir zustehenden Resturlaub und evtl. Überstunden und Prämien (Weihnachtsgeld), Fortbildungsrückvergütungsvereinbarungen, ect.? Du kannst die Korrektheit der Freistellung auch beim zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen. Setzt sich dein Gehalt aus verschiedenen variablen Komponenten zusammen, wird die Berechnung evtl. etwas komplizierter und du solltest dir doch fachliche Unterstützung holen.

Während der Freistellung kannst du eigentlich fast alles machen was du willst, jedoch nicht ohne Zustimmung deines aktuellen AG vor dem 01.12.2017 ein anderes Arbeitsverhältnis aufnehmen. Du könntest sogar sofort in den Urlaub fahren ohne dies deinem derzeitigen AG mitteilen zu müssen. Eine Rücknahme der Freistellung kann nur in beiderseitigem Einverständnis erfolgen. Willst du, auf Grund der Freistellung, vorzeitig bei deinem neuen AG anfangen, benötigst du einen Aufhebungsvertrag bei deinem jetzigen AG.

MfG falladar
25. Oktober 2017 16:49 # 3
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Hallo,
ich kenne es auch so, bei normalem Festgehalt ist das wie Urlaub.
Ich würde aber bei dem Trara das der PI gemacht hat, misstrauisch werden.
. Ich würde vermuten, das er mir "Einen einschütten" will.
Einen Patienten dazu holen finde ich nicht seriös. Warum will ernicht eine angemessene Übergabe, sondern einen sofortigen Abbruch? Das erscheint mir nicht professionell, sowohl dir, als auch den Patienten gegenüber. Da gibt es normalerweise einiges gemeinsam zu regeln.

Alles Gute und pass auf dich auf
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
25. Oktober 2017 20:40 # 4
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Einfach freuen und die freie Zeit genießen. ::biggrin::Eine mögliche Erklärung ist, dass dein Chef befürchtet, du würdest Patienten abwerben, was häufig vorkommt. Die Freistellung sollte für dich kein Problem sein, außer dass die Vorgehensweise, wie du sie beschrieben hast, menschlich keinen guten Eindruck macht.

Gefunden im Finanztipp.de:
Im Arbeitsrecht versteht man unter der Freistellung die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden. Der Arbeitnehmer wird von der Arbeit "freigestellt". Die Freistellung kann als bezahlte oder unbezahlte Freistellung vereinbart werden.
Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, egal ob durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag, wird der Arbeitnehmer oftmals freigestellt. Dies bedeutet, er braucht nicht mehr zur Arbeit erscheinen und behält dennoch seinen Lohn bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. An einer Freistellung haben regelmäßig Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein erhebliches Interesse.
Der Arbeitgeber will sich davor schützen, dass betriebsinterne Daten und Informationen mitgenommen und an ein Wettbewerbsunternehmen weitergereicht werden. Vielleicht will er auch nur verhindern, dass der Betriebsablauf gestört wird, weil der gekündigte Arbeitnehmer nicht mehr die Leistung wie bisher erbringt und mit seinen Kollegen diskutiert, ob die ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers wirksam ist oder nicht.
Der Arbeitnehmer seinerseits freut sich darüber, dass er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist seine bisherige Vergütung behält, ohne dass er zu einer Gegenleistung verpflichtet ist, er also zu Hause bleiben darf.

25. Oktober 2017 21:26 # 5
Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 40

Geändert am 25.10.2017 21:35:00
Zitat / ErgoGirl94 hat geschrieben:



Doch gestern ergab sich gestern folgende Situation: Als ich in die Arbeit komme legt mir meine alte Arbeitgeberin ein Schreiben über eine Freistellung vor die Nase. Ohne dies vorher in irgendeiner Form mit mir besprochen zu haben.


Hallo, hast du denn vor der Kündigung was gesagt, vielleicht gab es einen Konflikt od. ist sie gekränkt/wütend/schockiert/überfordert, weil du so plötzlich gekündigt hast. Naja, ich kann nur spekulieren, ich kenne euer Umfeld nicht. Zwei Fragen stellen sich mir. die mir unklar sind. Wie läuft es eigentlich mit dem restiichen Urlaubsanspruch?Musst du ihn nehmen. Oder muss er ausgezahlt werden?
und ein anständiges Arbeitszeugnis? (auf Formulierungen u. evtl. Auslassungen achten) Ist eine blöde Situation sich nicht richtig verabschieden zu können und wie das ablief.

Den Rest sehe ich wie rapor.

VG und alles Gute
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