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Diskussionsforum

Fortbildungsweg als Arbeitszeit

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19. November 2017 16:39 # 1
Registriert seit: 19.11.2017
Beiträge: 2

Hallo Zusammen,

vor ein paar Wochen bin ich mit dem Zug auf eine Fortbildung gefahren. Die Fahrtzeit betrug 5 Stunden pro Strecke. Nun ist dafür ein Tag des Wochenendes drauf gegangen und ein Tag unter der Woche. Darf ich mir die Fahrzeit von insgesamt 10 Stunden als "Überstunden" eintragen?
Und werden Fortbildungstage als ganz normale Arbeitstage gerechnet oder schreibe ich mir lediglich die Zeit auf, die die Fortbildung in Anspruch genommen hat?

Bin gespannt auf eure Antworten!
Liebe Grüße
19. November 2017 16:53 # 2
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

kommt auf deinen vertrag an
ist die fortbildung mit dem arbeitgeber abgesprochen
wurde die fortbildung vom arbeitgeber verlangt

bei mir werden bis max 5 fobi-tage im jahr bezahlt, die fobis müssen von mir genehmigt sein. fahrtzeit wird nicht zusätzlich als arbeitszeit gezählt, ausser die fobi wurde von mir verlangt.
ausnahmen sind nach absprachen immer möglich
19. November 2017 17:08 # 3
Registriert seit: 19.11.2017
Beiträge: 2

Die Fortbildung wurde mit dem Arbeitgeber abgesprochen, der hat sich gewünscht, dass ich die Fobi mache.
Über die 5 Fortbildungstage im Jahr verfüge ich auch. Diese werden auch bezahlt. Heißt also, dass ich die Fahrzeit insbesondere am Wochenende nicht anrechne?
19. November 2017 17:44 # 4
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

sprech mit deinem arbeitgeber, am ende entscheidet dieser.
als arbeitgeber stellen sich für mich die fragen
was bringt die fobi der praxis
ist die fobi oder eine gleichwertige vieleicht auch in der nähe möglich usw
wir haben bei bestimmten fobi´s auch übernachtungskosten übernommen, dann war diese aber auch von uns erwünscht und nur dort möglich
zum teil werden fobi,s mit bekanntenbesuch verbunden, warum soll ich dann die fahrtkosten übernehmen
es spielt für mich auch eine rolle wie der ma sich sonst so im betrieb einbringt

eine pauschalantwort find ich schwierig

aber alles verhandlungssache
20. November 2017 11:12 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

.. wenn du 5 Fortbildungstage bezahlt bekommst, werden dir also insgesamt 5 Arbeitstage bezahlt frei gegeben. Du kannst diese Tage als 5 zusätzlich bezahlte "Urlaubstage" mit/für einem fest definierten Zweck - Fortbildung - betrachten. Rechtlich bekommst du, wie bei Urlaub, Krankheit oder Feiertag, nur den Lohn eines Arbeitstages vergütet, es sei denn, ihr habt zu der gesetzlichen Regelung zusätzliche Vereinbarungen getroffen.

Den Reisetag unter der Woche kannst du theoretisch als Fortbildungstag abrechnen, wenn dieser direkt mit der Fortbildung zu tun hat. Dein AG ist hier jedoch dein direkter Ansprechpartner.

Alle hier abgegebenen Ratschläge sind alles nur Vermutungen. Fortbildungsvereinbarungen sind Bestandteile deines Arbeitsvertrages und sind dort nachzulesen oder werden vor einer Fortbildung separat vereinbart. Wenn ihr diesbezüglich keine weiteren Regelungen und Absprachen miteinander getroffen habt, seid ihr jetzt für die nächste Fortbildungsverhandlung besser vorbereitet.

LG falladar

PS: (ohne Notwendigkeit einer öffentlichen Antwort - nur zum selbst darüber Nachdenken, wenn gewollt)

Warum hast du vor der Fortbildung nicht daran gedacht mit deinem AG darüber zu sprechen? Spätestens als du deine Reise buchen/planen wolltest, sollte dir klar gewesen sein wie hoch der Aufwand dafür ist. Was bringt dich jetzt dazu die getroffenen Vereinbarungen neu nachverhandeln zu wollen? Du benennst ja selbst eine der Fortbildungsregelungen, "ausnahmen sind nach absprachen immer möglich". Absprachen haben aber eigentlich immer vorab, vor der "Ausnahme" zu erfolgen und nicht hinterher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wie soll bzw. kann dein AG jetzt nur noch darauf reagieren und wie gestalltet sich danach euer weiteres Miteinander? Sollte sich während der Fortbildung eine, vorher nicht planbare bzw. absehbare, Situation ergeben haben, wäre eine Nachverhandlung für mich als AG immer möglich.
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