Hallo,
da ich als Sozialarbeiterin in einer neurologischen Reha-Klinik bei vielen meiner Patienten genau dieses Thema in den Beratungen erörtere (bin auch seit über 20 Jahren Ergo im Erst-Beruf), hier mal ein Überblick. Also ... es ist etwas kompliziert:
Einen
Zuschuss von max. 4000 Euro für Wohnumfeldverbesserung von der Pflegekasse gibt`s nur bei vorliegendem Pflegegrad u. dafür müssen Einschränkungen der Selbständigkeit in 6 versch., konkret definierten Bereichen (siehe Info unter: https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/74125/pflegebeduerftig_tipps_pflegebegutachtung_pflegegradrechner) seit mind. 6 Monaten vorliegen. Also erst einmal einen Pflegegrad beantragen (dabei hilft der örtl. Pflegestützpunkt, eine Beratungsstelle auf der Stadtverwaltung) und danach dann einen Antrag auf WUV. Die 4000 Euro verstehen sich übrigens pro Maßnahme - aber nicht die Dusche ist eine Maßnahmen und die Treppe die nächste Maßnahme usw! Eine "Maßnahme" ist alles, was der Gutachter, der aufgr. des Antrags ins Haus kommt, als erforderliche Umbauten im gesamten Haushalt zum Zeitpunkt des Antrags in sein Protokoll schreibt; ein erneuter Zuschuss kann erst bei gesundheilticher Verschlechterung und neuer erforderlicher Maßnahmen (also welche, die noch nicht im 1. Protokoll vermerkt wurden!) beantragt werden. Außerdem müssen grundsätzlich alle Umbaumaßnahmen dazu dienen, die Pflege überhaupt erst einmal zu ermöglich oder auch zu erleichtern oder die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen zu verbessern.
Zuschüsse von der Krankenkasse nach SGB V gibt`s gar keine.
Zuschüsse von der Rentenkasse gibt`s nur, wenn der Umbau als sogen. Wohnungshilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig ist, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Faustregel: Die Rentenkasse kommt in Frage für Umbauten vor der Eingangstür (also z.B. Rampe / Treppenlift o.ä. für Außentreppe, Plastern des Wegs zur Garage, in der das Auto steht, mit dem man an die Arbeit fährt ...) , da das dann zum Arbeitsweg gehört - aber leider eben nicht für Umbauten innerhalb des Hauses. Siehe Broschüre berufl. Reha der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_chance.html
Auch das
Integrationsamt zahlt nur etwas als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (s.o.), wenn man einen Grad der Behinderung von mind. 50 hat und kein anderer Kostenträger in Frage kommt (z.B. bei Beamten, die ja nicht in die gesetzl. Rentenkasse einzahlen).
Zuschüsse von der Unfallkasse kommen in Frage, wenn die Behinderung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit enstanden ist. Diese Zuschüsse sind dann für alle Maßnahmen möglich, innen wie außen, und decken meist alle enstehenden Kosten voll ab.
Zuschüsse vom Sozialamt als sogen. Hilfe zur Pflege nach SGB XII gibt es theoretisch auch, sogar ohne einen anerkannten Pflegegrad zu haben - aber nur nach Prüfung der "Bedürftigkeit", d.h. nur wenn ein sehr geringes Einkommen (max. 1,5-facher Regelsatz der Sozialhilfe; in versch. Kommunen unterschiedl. Beiträge), keine Rücklagen über der nicht gerade üppigen Freibetragsgrenze (also nix auf dem Sparbuch, keine zusätzl. Altersvorsorgeverträge ect.!) und kein Vermögen (auch ein neueres Auto, das noch einiges Wert ist, zählt dazu; genauso wie natürlich ein Eigenheim, das über die "angemessene" Größe für die jew. Bewohner <überall auch wieder leicht unterschiedlich definiert> hinausgeht) vorhanden ist. Du merkst schon, diesen Zuschuss zu bekommen, ist nicht gerade einfach ...
Öffentliche Zuschüsse gibt`s in manchen Kommunen oder auch Förderprogramme einzelner Bundesländer. Hierüber informieren die Wohnberatungsstellen; hier der Link zur BAG: http://www.bag-wohnungsanpassung.de/wohnberatungsstellen.html Wenn es keine Wohnberatungsstelle bei Dir in der Nähe gibt, kannst Du die Frage nach öffentlichen Zuschüssen auch mal bei der Stadtverwaltung / Wohnungsamt stellen.
Soviel zu Zuschüssen.
Da so ein Umbau, geschweige denn erst einmal die Beantragung und Bewilligung, bei welchem Kostenträger auch immer, leider auch einiges an Zeit in Anspruch nimmt, hier
noch `ne Idee für die sofortige Hilfe: Wie sieht`s denn erst einmal mit Hilfsmitteln aus? Badewannenlifter / Wannenbrett / Duschhocker, Toilettensitzerhöhung mit hochklappbaren Armlehnen, Haltegriffe mit Saugnäpfen für z.B. die Wand neben der Dusche, Rutschbrett für den Transfer etc. gibt`s alles ohne Pflegegrad und ziemlich schnell. Rezept vom Arzt ausstellen lassen, im Sanitätshaus abgeben, die die Kostenübernahme der KK klären und die Hilfsmittel ausliefern; Pat. bezahlt nur seinen Eigenanteil von 10 Euro pro Rezept.
Auch selbst handwerklich tätig werden und schnell mal das Bett z.B. auf 10-er Kanthölzer stellen (gut fixiert natürlich!), um besser rein und raus zu kommen, einen Unterschrank in der Küche entfernen und somit die Arbeitsplatte für einen Rolli unterfahrbar machen usw. - da gibt`s ja viele Möglichkeiten, je nachdem, welche Einschränkungen vorliegen und somit welche Bereiche adaptiert werden müssen.
Toi-Toi-Toi für`s Beantragen und Umbauen