Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 73
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Hallo,
ErstVo 10x sensom.perzept. Beh. Funktionsanalyse dann 1x nur bei Ersttermin , oder gilt sie 10x für die ganze VO bei Anwendung ,Auswertung von Tests , Gespräch...ect.
Ist ja nicht nur finanziell ein Unterschied .....
Kann mir jemand Licht ins Dunkle bringen ?
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Registriert seit: 05.04.2010
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hallo, funktionsanalyse wird 1x abgerechnet. also nur in der ersten Einheit!
lg
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Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 73
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Hallo,
ach ..., Testung , Auswertung , Gespräch, vorherige Betichte lesen und und und alles in einem Termin .... das ist ja was ...
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Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 391
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Naja, Gespräch und Testung findet ja in den Terminen statt. Funktionsanalyse ist ja ein Zusatzbetrag, der Zusätzlich zum Ersttermin abgerechnet wird. Und alte Berichte lesen, teste auswerten usw. macht man ja nun auch noch 10x und eine Testung wird ja evtl irgendwann auch nochmal wiederholt, da kann man denn ja auch keine Funktionsanalyse abrechnen.
Wenn du Pech hast, wechselt der Patient auch noch von einer anderen Praxis zu dir. Dann hast du nichtmal eine Erstverordnung und musst das alles trotzdem machen ohne in irgendeiner Form etwas zusätzlich abrechnen zu können.
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Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220
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Doch! Bei Praxiswechsel der Pat. habe ich schon öfters mit der Bemerkung "FAA da Praxiswechsel" mein Geld für die FAA bekommen. Gruß und schönen Sonntag
Frenzie
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Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 391
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Oke, wieder was dazu gelernt. Dachte das ginge nur bei der Erstverordnung
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Registriert seit: 05.04.2005
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Und dazu noch einer "vom Balkon": ;-)
Die einfache Funktionsanalyse war einmal. Das heißt jetzt Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Geändert am 15.01.2018 11:05:00
https://www.ergotherapie.de/foren/topic.aspx?id=24574 https://www.ergotherapie.de/foren/suche.aspx#&&page=1&search=Funktionsanalyse&forum=0 https://dve.info/downloads/merkblaetter#f Merkblatt vom DVE: MB 55 AV 06/17 "Abrechnung der Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs" Dort gibt es alle Infos übersichtlich und eindeutig aufgearbeitet zum selber nachlesen. Man(n oder auch Frau) sollten jedoch Mitglied beim DVE sein. Eigentlich ein MUSS für jeden Praxisinhaber, da dieser Verband auch für ihn die Verhandlungen der Preise/Honorare und Rahmenbedingungen übernimmt und somit seine ureigenen Interessen vertritt. LG falladar
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Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 73
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Ganz dickes Damke an Alle
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