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Diskussionsforum

Paralellbehandlung

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19. Januar 2018 13:34 # 1
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 153

Liebe Kollegen ,

wenn ich zwei Patienten paralle behandel ,dann ist das doch auch nur eine Stunde arbeit , oder ?
Eine Kollegin meint, das sie dann auch bitte schön zwei Arbeitsstunden angerechnet bekommt.........
Sie erhält Festgehalt und hat eine 40std/ Woche ::blink::
19. Januar 2018 14:07 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 19.01.2018 14:19:00
... wenn Sie nur nach Arbeitszeit bezahlt wird zählt nur die Arbeitszeit. Den Inhalt der Arbeitszeit bestimmt der PI.

Möchte Sie nach Therapieeinheiten bezahlt werden, können ihr hier (Pos.-Nr. 54205, 54206, 54208) auch keine 2 Behandlungseinheiten angerechnet werden, da beide Therapien einzeln betrachtet geringer vergütet werden als 2x Einzeltherapie (Pos.-Nr. 54102, 54104, 54105). Das Gleiche trifft auch auf Gruppenbehandlungen zu.

Pos.-Nr. 54205, 54206, 54208: Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr. 54102, 54104, 54105 und Parallelbehandlung von 2 Patienten – pro Patient, Die Abrechnung der Parallelbehandlung ist nur möglich, wenn die Art der therapeuti-schen Maßnahme die gleichzeitige Behandlung zweier Patienten zulässt. Die Entschei-dung hierüber trifft der Therapeut bzw. die Therapeutin.

LG falladar

PS: Wenn ich 8 Stunden am Tag nach Pos.-Nr. 54205, 54206, 54208 arbeite, hatte der Arbeitstag am Ende auch keine 32 Stunden. Ich hoffe es war verständlich und ich habe auf die Schnelle keine Pos.-Nr. vertauscht.
19. Januar 2018 15:46 # 3
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

Sie arbeitet ja nur eine Stunde und dann wird auch nur eine bezahlt,
wie falladar schreibt, werden parallelbehandlungen auch niedriger vergütet.

LG
19. Januar 2018 17:16 # 4
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 383

Letzendlich muss sie das ja mit dem Praxisinhaber auskaspern. Wenn es nur deine Kollegin ist, geht dich das ja erstmal nichts an. Glaube aber kaum, dass sich ein Praxisinhaber darauf einlässt. Dann würde ich ja nur noch Doppelbehandlungen machen und statt 8 Stunden einfach nur 4 arbeiten.


Aber ich schließe mich bei dem Thema mal an und habe dazu eine Frage.
Müssen Paralellbehandlungen auf der Verordnung durch den Arzt "angeordnet" werden, oder kann man das selbst entscheiden (wenn es eben Sinn macht)
Und muss man das irgendwie speziell kennzeichnen?
Und ist das möglich auf einem Rezept abwechselnd zu arbeiten. Heißt: wenn z.B. ein Patient 1-2x die Woche kommen darf, darf ich dann 1x eine Paralellbehandlung machen und einmal eine Einzelbehandlung?
19. Januar 2018 17:20 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@Mietzi wie oben geschrieben:

"Die Abrechnung der Parallelbehandlung ist nur möglich, wenn die Art der therapeutischen Maßnahme die gleichzeitige Behandlung zweier Patienten zulässt. Die Entscheidung hierüber trifft der Therapeut bzw. die Therapeutin."

Das kannst du individuell selbst entscheiden. Nur solltest du die richtigen Pos.Nr. hinterlegen damit bei einer evtl. Prüfung alles korrekt dargestellt wird.

LG falladar
19. Januar 2018 17:48 # 6
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 383

Geändert am 19.01.2018 17:50:00
Aber muss ich als Angestellter das irgendwie gesondert kennzeichnen auf der Verordnung oder ist das nachher eine Pos. Frage? (so wie ich eine Thermische Anwendung auch entsprechend kennzeichne oä)
Und kann man eben 5x Pos 54103 (einzelbehandlung) und 5x 54206 (paralell) auf einer Verordnung abrechnen lassen?
Würde in dem Fall um ein Kind gehen, den ich aufgrund des Sozialverhaltens, gerne auch mit jemanden zusammen behandeln würde, aber es ist zudem weiterhin sinnvoll in Einzeltherapie zu arbeiten, vorallem, da auch einiges an Elternarbeit dabei ist. Das wäre generell ein Punkt. selbst das 2. Kind, dass ich nur in der Doppelbehandlung nehmen würde, fände ich ab und an sinnvoll eine Elternarbeit Einheit einzulegen (die dann ja Einzeltherapie wäre), um die Mutter auf dem neusten Stand zu haben und auch entsprechend anleiten zu können, was das Thema Umgang mit dem Jungen wäre

Wir haben die Paralellbehanldung noch nie gehabt in der Praxis, da diese Mögichkeit ja leider erst seit Sommer besteht und zumeist ja auch eher bei Kindern Anwendung findet (und wir leider nicht soo viele Kinder haben, da ist es nicht so einfach welche zu finden, die auch zusammen passen, daher haben wir auch leider gar keine Gruppen, weil wir einfach keine zusammen bekommen)
20. Januar 2018 17:23 # 7
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

In der Praxis sieht es doch so aus, das Doppel- und Gruppenbehandlungen, ebenso wie mehrere Behandlungen in der gleichen Einrichtung, als Einzelbehandlung abgerechnet werden.
Das eine ist die Theorie, das andere die Praxis.
Wann wird denn mal was kontrolliert?
In einem Extremfall habe ich mich mal an einige Kassen gewand, die hat es nicht interessiert. Ich hätte Strafanzeige stellen müssen. Davon hat mir ein Anwalt abgeraten, da ich Betriebsgeheimnisse verrsten müsste.
Ich hab nur in 5 Praxen gearbeitet, aber es war überall das Gleiche.
Das soll aber kein Aufruf sein, Vorschriften zu missachten. Aber eben die Realität. Wie soll sonst jemand auf300 - 350 Einheiten im Monat kommen?

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
22. Januar 2018 12:16 # 8
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@rapor
Was in einzelnen Praxen so läuft ist hier doch nicht relevant. Wenn dich etwas aufregt, dann bitte hier:
https://www.ergotherapie.de/foren/topic.aspx?id=20968
Wie ist die rechtliche Grundlage? Wie mache ich es richtig? Das waren die Fragen!

@Mietzi
Du kannst am jeweiligen Termin in die entsprechende Spalte (Heilmittel) "sensomotorisch perzeptive Behandlung/Parallelbehandlung" oder zusätzlich nur die jeweilige Pos.Nr. eintragen. Bei der Abrechnung mit der GKV steht dann bei 10 verordneten Terminen z.B. 6x sensomotorisch perzeptive Behandlung Pos.Nr. ..., & 4x sensomotorisch perzeptive Behandlung Pos.Nr. ..., & 1x Arztbericht.

LG falladar
22. Januar 2018 17:54 # 9
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 383

Danke @falladar
Du hast ganz recht, ich wollte wissen wie es rechtlich aussieht und will auch das es korrekt gemacht wird. Ich war sehr froh, dass es diese Möglichkeit der Parallelbehandlung nun endlich bei allen Krankenkassen gibt, da sie eben durchaus Sinn macht und es eben nicht überall möglich ist Gruppen zusammen zu bekommen.
Und wenn man darüber auch noch frei verfügen kann ist es eigentlich perfekt.
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