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Diskussionsforum

Freiberuflich und Umsatzsteuer

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20. Januar 2018 16:21 # 1
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo zusammen,

ich bin bei meiner freiberuflichen Tätigkeit zum ersten Mal mit dem Thema Umsatzsteuer konfrontiert. Bislang waren mein Projekte von der Umsatzsteuer befreit. Die Auskunft beim Finanzamt war nicht wirklich aufschlussreich. Gibt es hier jemanden, der mich aufklären würde was zu tun ist?
Ich brauch wohl eine zweite Steuernummer, muss monatlich etwas (?) ausfüllen und Ust-Voranmeldungen abgeben?!

Lg
21. Januar 2018 19:20 # 2
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Hallo Berna,

deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Es fehlen Hintergrundinformationen, um auch nur ausschnittweise antworten zu können. In der Regel sind Ergotherapie-Praxen umsatzsteuerfrei.

Beste Grüße
xxu
22. Januar 2018 11:59 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... lass dich von (d)einem Steuerberater beraten. Das ist sein Job und bei einer Fehlberatung haftete er.

Je nachdem was du genau machst, benötigst du keine zweite Steuernummer. Wenn du zwei Geschäftszweige eindeutig voneinander trennen willst, zwei separate Firmen führen möchtest, dann ja.

MfG falladar
22. Januar 2018 19:59 # 4
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo ihr 2,

vielen Dank für eure Antworten. Den Steuerberater hätte ich mir gerne gespart, weil bei dieser Tätigkeit wahrscheinlich "nicht viel bei rum kommt". Aber bevor ich an der falschen Stelle spare, ist das selbstverständlich der sichere Weg, den ich gehen werde. Ich möchte euch dennoch einige Hintergrundinfos geben, vielleich klärt es sich dann noch etwas.

Hauptberuflicher arbeite ich in einer Einrichtung als festangestellte Ergo mit 80%. Nebenberuflich arbeite ich in einer anderen Einrichtung als ergotherapeutische Honorarkraft. Dort arbeite ich ohne ärztlicher Zuweisung und die Maßnahme ist von der Ust befreit. Über die Est führe ich jährlich Steuern dafür ab.

Nun hat sich eine weitere Option auf Honorarbasis ergeben. Konkret geht es um die Durchführung eines Leistungstest, zugewiesen von verschiedensten Kostenträgern. Nur ist diese Sache eben nicht von der Ust befreit.

Ich hätte nicht gedacht, dass diese Sache nun so kompliziert wird...
Oder gibt es vielleicht die Möglichkeit, das über ein Abrechnungszentrum erledigen zu lassen? Bei meiner Kollegin, einer Ärztin, läuft das so. Das ist eine Art Personaldienstleistung - aber nur für Mediziner.

Wenn ihr noch Tipps für mich habt, freue ich mich, wenn ihr nochmal in die Tasten haut.

Lg
23. Januar 2018 10:00 # 5
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Die Auslagerung an ein Abrechnungszentrum macht eigentlich nur bei der Abrechnung von ärztlichen Verordnungen Sinn und hat keinen Einfluss auf Umsatzsteuerpflichtigkeit. Deine Tätigkeiten klingen etwas zu komplex, als dass man auf einen Steuerberater verzichten sollte, ich würde mir auf jeden Fall dort fachlichen Rat holen.

Viel Erfolg!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
25. Januar 2018 20:03 # 6
Registriert seit: 04.05.2011
Beiträge: 5

Geändert am 25.01.2018 20:17:00
Hallo Berna,

Vielleicht kann ich ein bisschen zur Klärung beitragen... Ich selbst bin Betriebswirt (VWA) und mache für die Praxen meiner Frau den ganzen Abrechnungs- und Steuerkram ;-) Dennoch ist mein Beitrag nicht als steuerliche Beratung zu verstehen!

Nun muss zuerst unterschieden werden zwischen:

a) allen freiberuflichen Tätigkeiten, bei denen man ein ärztlich verordnetes Heilmittel abrechnet.
b) allen Tätigkeiten bei denen man ein Hilfsmittel abrechnet., oder beispielsweise auch Wellnessangebote u.a., die nicht verschreibungswürdig sind, bzw. für die es keine ärztliche Verordnung gibt.

Zu a) Ergotherapeutische Behandlungen (Heilmittel), die man aufgrund einer ärztliche Verordnung über Kostenträger oder Privatversicherung des Patienten abrechnet, gehören zu den umsatzsteuerbefreiten Leistungen.

Zu b) Therapiehilfsmittel (z.B. Tapes, Therapieknete, Zehenschutz, Verbandmaterial im Rahmen der Narbenbehandlung etc.) gehören zu den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, soweit sie nicht verordnet wurden (und das ist ja heutzutage der Regelfall).

Da du aber schreibst, dass es erstmal im geringen Umfang sein wird, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. D.h. wenn der Umsatz bei Deinen (umsatzsteuepflichtigen) Leistungen nach b) im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, ist man nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit. D.h. es darf dann auch keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden! (Liegt Dein Umsatz darüber, ist Umsatzsteuer für diese Leistungen zu erheben!)

Auf deinen (Klleinunternehmer-) Rechnungen und Quittungen muss stehen: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen" (Auf diese Kleinunternehmerregelung kann auch verzichtet werden, wenn man Vorsteuer geltend machen will, das ist aber vermutlich in Deiner Konstellation nicht der Fall, darum gehe ich hier nicht näher darauf ein).
Du musst aber in jedem Fall eine Ust.-Erklärung abgeben, egal ob Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst oder nicht, denn der Staat will wissen, ob und in welchem Umfang du überhaupt umsatzsterpflichtige Leistungen abrechnest. Dazu ist es unerheblich, ab letztendlich eine Umsatzsteuerzahlung zu leisten ist oder nicht, denn auch die (umstzsteuerbefreiten) Umsätze nach der Kleinunternehmerregelung sind hier einzutragen!

Darum ist es empfehlenswert, dass du diese Umsätze in Deiner Buchführung auf ein eigenes Sachkonto buchst (z.B. nach Skr 03 das 8195 Erlöse Kleinunternehmer § 19), und diese von den umsatzsteuerbefreiten Umsätzen (8100 Steuerfreie Umsätze - § 4 Nr.8 ff UStG) trennst!


Bei Umsatzsteuerpflichtigen legt das Finanzamt fest, welche von deinen (evtl. vorhandenen mehreren) Steuernummern das Umsatzbesteuerungs-Kennzeichen bekommt. Meines Wissens ist es nicht notwendig, dafür eine eigene Steuernummer zu beantragen. Das würde ich aber auf jeden Fall mit dem örtliche Finanzamt klären und es ist auch immer gut, sich mit der Umsatzsteuerstelle gut zu stellen, denn mit denen ist nicht zu spaßen!
Aufzeichungspflichten, Umsatzeueranmeldung, Umsatzsteuererklärung, Umsatsteuerrecht usw. sind Sachen, auf die ich hier nicht eingehe, das würde den Rahmen sprengen und da gibt es genügend Infos bei Existengründerforen etc.

Diese beiden links würde ich Dir aber noch empfehlen, damit sollten dann deine Fragen im Wesentlichen beantwortet sein ;-)

http://www.bed-ev.de/faq/antworten.aspx?kat=1#q13 (Bin ich als selbstständiger Ergotherapeut (mehrwertsteuer- bzw.) umsatzsteuerpflichtig?))
http://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=938 (Ergotherapeuten dürfen zukünftig Hilfsmittel verkaufen und abrechnen)

Viele Grüße,
Christoph
26. Januar 2018 17:15 # 7
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo Christoph,

wow, vielen herzlichen Dank für deine lange und ausführliche Antwort! Das hilft mir ein ganzes Stück weiter. Wahrscheinlich komme ich um einen Besuch beim Steuerberater nicht herum, wenn ich mir das Thema nicht weiter erarbeiten kann. Ich schau mir gleich mal deine Links an. Danke für dein Engagement!

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
26. Januar 2018 22:23 # 8
Registriert seit: 04.05.2011
Beiträge: 5

Hallo Berna,

naja ich dachte mir jetzt habe ich in diesem Forum schon so oft hilfreiche Informationen gefunden, da kann ich ja auch mal was zurückgeben... ;-)
Der 2. Link ist eher was für Leute, die einen Hilfsmittel-Handel aufmachen wollen, daher musst Du damit nicht so viel Zeit vertrödeln, das glaube ich ist für dich hilfreicher:
http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Ihre-Branche/Heilmittelbranche/inhalt.html
Und zur Kleinunternehmerregeglung kann ich Dir diese Seite empfehlen:
http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm

Dann hast Du wenigstens schon mal ein Grundverständnis von der Materie bevor Du mit einem Steuerberater sprichst.
Wenn Du in Deinem Bekanntenkreis eine/n Buchhalter/in oder Bilanzbuchhalter/in oder eine/n Steuerfachangestellte/n hast... die erklären Dir das sicher auch.

Viel Erfolg und Dir auch ein schönes Wochenende!

4. Februar 2018 21:33 # 9
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 1

Hallo Berna,

die vielen Antworten sind schon ganz gut.
Für die Kleinunternehmerregelung zählen nur Umsätze (wichtig Umsätze, nicht Gewinn), die nicht befreit sind. Befreite Umsätze fließen nicht in die 17500 mit ein. Falls Du drüber kommst, lass Dich unbedingt beraten bzw. behalte die nicht befreiten Umsätze im Auge und schau, dass Du unter der Grenze bleibst. Aus meiner Sicht kommst Du um einen Steuerberater nicht herum. Am besten Du suchst Dir einen, der sich mit sowas auskennt. Das kann richtig kompliziert werden.

Du musst außerdem auf die Rente achten - dort hast Du einen Freibetrag, der sich immer nach dem Gewinn richtet. Am Anfang hast Du Zeit, in der Du noch keine Beiträge abführen musst, danach kann es aber richtig Ärger geben, wenn Du drüber liegst und keine Beiträge bezahlst. Lass Dich lieber auch bei der Rente beraten.

Bei der Krankenkasse bist Du mit 80 % Anstellung aus dem Schneider, so lange Du angestellt mehr verdienst.

Außerdem musst Du aufpassen, dass das nicht als Scheinselbständigkeit gilt. Du müsstest mehr als 1 Kunden haben.

Gruß

Monique
6. Februar 2018 18:48 # 10
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo Monique,

vielen Dank auch Dir für Deine Nachricht! So habe ich das nach meinen Recherchen auch verstanden. Habe mich aber dennoch in einer Kanzlei für einen Beratungstermin gemeldet. Über die Grenze komme ich definitic nicht. Das Thema mit der Rente hatte ich im letzten Jahr... Mensch, das ist aber auch komplex ::blink::

Liebe Grüße
Berna
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