Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 39
|
Hallo liebe KollegInnen, ich plane eine reine Privatpraxis zu eröffnen. Ich weiß, dass ich bei GVK Patienten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen muss. Wenn ich ausschließlich Privatpatienten behandle, bin ich dann auch verpflichtet meine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zu zahlen? Danke für euer Wissen Uwinks
|
|
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338
|
Geändert am 24.01.2018 17:00:00
Evtl hilft dir untenstehender Link weiter. Es ist etwas älter und grauenvoll zu lesen, aber so wie ich es (immer) verstanden habe, ist die "freiwillige Rentenpflicht" unabhängig von GKV oder PKV, sondern davon, was deine Rolle dabei ist (Heilmittelerbringerin). R-pflicht, weil unsere Tätigkeit eben-leider- als "Krankenpflege"(im allerweitesten Sinne) und damit "besonders schutzwürdig" eingestuft wird. Die RP wird jeweils (GKV/PKV) nur aufgehoben durch (ein oder mehrere) Beschäftigte, die (zusammen) mind. 450,- verdienen. (Reinigungskraft + Thresenfee zb) Link
|
|
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 39
|
Danke, ergoex, hat mir sehr geholfen
|
|
Registriert seit: 24.06.2018
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 16
|
Guten Morgen, ja die Rentenversicherung von dir hat ja nichts mit deinen Privatpatienten zu tun. LG Stefanie5
Stefanie5
|
|