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Rentenversicherungspflicht bei Privatpatienten

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22. Januar 2018 16:20 # 1
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 39

Hallo liebe KollegInnen,
ich plane eine reine Privatpraxis zu eröffnen.
Ich weiß, dass ich bei GVK Patienten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen muss.
Wenn ich ausschließlich Privatpatienten behandle, bin ich dann auch verpflichtet meine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zu zahlen?
Danke für euer Wissen
Uwinks
24. Januar 2018 12:42 # 2
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 24.01.2018 17:00:00
Evtl hilft dir untenstehender Link weiter.

Es ist etwas älter und grauenvoll zu lesen, aber so wie ich es (immer) verstanden habe, ist die "freiwillige Rentenpflicht" unabhängig von GKV oder PKV, sondern davon, was deine Rolle dabei ist (Heilmittelerbringerin). R-pflicht, weil unsere Tätigkeit eben-leider- als "Krankenpflege"(im allerweitesten Sinne) und damit "besonders schutzwürdig"::blink:: eingestuft wird.
Die RP wird jeweils (GKV/PKV) nur aufgehoben durch (ein oder mehrere) Beschäftigte, die (zusammen) mind. 450,- verdienen. (Reinigungskraft + Thresenfee zb)

Link
24. Januar 2018 14:25 # 3
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 39

Danke, ergoex, hat mir sehr geholfen
27. Juni 2018 03:35 # 4
Registriert seit: 24.06.2018
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 16

Guten Morgen,

ja die Rentenversicherung von dir hat ja nichts mit deinen Privatpatienten zu tun.

LG Stefanie5
Stefanie5
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