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Diskussionsforum

Beschäftigungsverbot - Schwangerschaft

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6. Februar 2018 19:47 # 1
Registriert seit: 09.09.2013
Beiträge: 86

Wollte im allgemeinen wissen wie es bei euch im Betrieb (Krankenhaus, Reha-Klinik) geregelt ist wenn jemand schwanger ist.
Bekommt ihr sofort ein Beschäftigungsverbot oder arbeitet man bei euch in der Einrichtung bis zum Ende.
Danke
6. Februar 2018 23:25 # 2
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

Geändert am 06.02.2018 23:26:00
Ich habe während meiner Schwangerschaften in einer privaten Praxis gearbeitet. Daher weiß ich nicht wie das Kliniken im allgemeinen handhaben. Ich kann dir aber sagen bei mir war es trotz Indikation gar nicht so leicht ein BV zu bekommen. Als ich mit meinem Sohn schwanger war weigerte sich meine frauenärztin weil nein Beruf nicht eindeutig sei. Mein Chef hat mir dann schliesslich im 5. Monat das BV ausgesprochen. 2 Jahre später, als ich mit meiner Tochter schwanger war...im selben Betrieb... weigerte sich plötzlich mein Chef. Die Arbeitsbedingungen hätten sich nicht verändert und ich hatte mehrfach Blutungen. Zum Glück hatte ich einen neuen Frauenarzt ( der dichter an meinem Wohnort war/ist) der mir dann schliesslich das BV gab.

Du wirst dich in deinem Betrieb erkundigen müssen bzw. Bei deinem Frauenarzt...und die Arbeitsbedingungen mit dem mutterschutzgesetz abgleichen....

Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
7. Februar 2018 16:31 # 3
Registriert seit: 07.01.2014
Beiträge: 43

Hallo Cahu,

ich denke, dass eine Schwangerschaft allein nicht ein Grund für ein Beschäftigungsverbot sein sollte. Schließlich ist eine Schwangerschaft keine Krankheit. Ich habe in beiden Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet und zwar in der ersten in einer Klinik und in der zweiten in einer Praxis/Rehazentrum. Es muss sichergestellt sein, dass man keinen Kontakt mit infektiösen Patienten hat und nicht schwer heben und tragen muss. Dann kommt es natürlich auch darauf an, ob es gesundheitliche Probleme in der Schwangerschaft gibt. Ist das nicht der Fall, spricht nichts gegen ein Arbeiten in der Schwangerschaft.
Mit besten Grüßen,
M. Fischer
Akademie für Handrehabilitation
www.handakademie.de
7. Februar 2018 18:25 # 4
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 29

Bei uns werden grundsätzlich alle Mitarbeiterininnen in der Schwangerschaft freigestellt.
Das Risiko ob Infektion oder Gewalteinwirkung ist uns definitv zu hoch. Nach der Gefärdungsanalyse sahen wir uns nicht in der Lage die Sicherheit zu gewährleisten. Wir machen das seit 20 Jahren so. Machen zwar für jede Schwangere eine Gefährdungsanalyse, sind aber noch nie zu einem anderen Ergebnis gekommen.
8. Februar 2018 09:13 # 5
SteffiJa87
SteffiJa87
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 74

Geändert am 08.02.2018 09:14:00
Also bei uns in der Klink (Psychiatrie) gibt es nur ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber für die geschlossenen Stationen und Forensik (egal, ob Sucht, Allgemeinpsychiatrie oder Geronto). Die Kollegin wird dann entsprechend auf eine andere Station versetzt. Ein Arbeitsverbot habe ich in fast 7 Jahren hier noch nicht erlebt
8. Februar 2018 11:51 # 6
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Im Akutkrankenhaus werden alle sofort freigestellt.
8. Februar 2018 15:36 # 7
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Es kommt halt immer darauf an, mit welchen Klientel du arbeitest. Wichtig ist, dass du in der Schwangerschaft nix schweres heben darfst und auch nicht mit infektiösen Patienten arbeiten darfst. Daher sehe ich eher ein Beschäftigungsverbot bei Patienten die körperlich anstrengend sind und bei Patienten die infektiös sind und mit Patienten die für dich eine Gefahr auf Grund ihre Psyche darstellen z.B einfach unberechenbar sind oder der ein oder andere Patient doch mal Gewalttätig sein kann.
Schwangerschaft ist ja an sich keine Krankheit. Ich denke mal, dass du auf jeden Fall ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot bekommen wirst.
Ich selber arbeite in einer Praxis und die Patienten die wir haben, die kann eine Schwangere auch übernehmen. Zwar nicht alle aber fast alle, da ich überwiegend Handpatienten habe und die meisten lässt du eh was aktives machen. Ab und an kommt es mal vor, dass du mal eine Manuelle Therapie an der Hand durchführen musst, was jetzt nicht so anstrengend ist. ( höchstens für die Hände) und dass du mal eine Narbenbehandlung machen musst.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
8. Februar 2018 15:45 # 8
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Letztendlich ist es auch eine Sache dessen ob dein Vorgesetzter dir einen Arbeitsplatz ohne Infektionsgefahr garantieren kann. Zb. Als Bürokraft oder Telefondienst oder ähnliches. Aber das tut sich hier keiner an , denn letztendlch ist man da ja eine ungelernte Kraft.
9. Februar 2018 10:29 # 9
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hallo ins Rund,

Kann man denn überhaupt irgendeinen Arbeitsplatz ohne Infektionsgefahr GARANTIEREN? Meine Rezzies werden auch angeniest...

Also, da würde ich mich ja irgendwie nicht drauf einlassen...

Bei uns ist es so, dass ab Feststellung der Schwangerschaft oder sogar schon vorher die Arbeit auf Station eingestellt wird, nur noch körperlich leicht zu behandelnde Patienten ohne offene Wunden usw. behandelt werden.
Trotzdem ist es für mich völlig okay, wenn eine MA ein Berufsverbot möchte. Gerade WEIL ich doch nicht persönlich garantieren kann, dass nicht doch irgend jemand in der Praxis eine Infektionskrankheit hat.

Bisschen ratlos,

kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
9. Februar 2018 12:02 # 10
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Es geht ja darum das ein erhöhtes Risiko besteht. Bei Kundenverkehr ist es erhöht. Wenn im Kh eine Sekretärin in der Verwaltung sitzt oder jemand im Archiv Akten kopiert nicht. Im Akutkrankenhaus spricht der Betriebsarzt schon die Empfehlung aus.
In der Schule wird meist wegen Ringelrötelgefahr sofort zuhause geblieben.
12. Februar 2018 10:42 # 11
Registriert seit: 09.09.2013
Beiträge: 86

Danke für die vielen Informationen.
25. Februar 2019 08:54 # 12
Registriert seit: 01.07.2018
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 35

Hallo, mein Beitrag um mal dieses Thema zu aktualisieren ;)
Also ich bin gerade in der 15 Ssw (14 +5) und mein Arbeitgeber weiß es seit der 8 Ssw.
Nach Auswertung der Gefährdungsanalyse darf ich offiziell bis zum Mutterschutz im Juli arbeiten ::sad::::laugh::::confused::::blink::
Ich arbeite in einem Akut Krankenhaus, mein Schwerpunkt liegt auf der Stroke Unit und Neurologie, darf aber wenn ich angefordert werde im ganzen Haus arbeiten (Innere, Unfallchirurgie, HNO).
Das darf ich nicht:
nicht schwer heben und tragen --> macht sich gut auf einer Stroke Unit, wo meine Aufgabe "eigentlich" auch die
Mobilisierung, Transfer, ADL Training ist
keine Isolierten Patienten behandeln --> darüber bin ich nicht traurig ::laugh::

--> ich bin die einzige Ergo im AkutHaus, werde aber durch die Ergos im Schwesternkrankenhaus (Psychiatrie) bei den ISO Patienten unterstützt.
Sonst darf ich alles weiter machen, WE-Dienst (muss aber sofort Montag dann frei nehmen) und weiterhin auf der Stroke arbeiten. Ich mache zwar deutlich ruhiger, aber fühle mich gerade nicht so ganz wie ein vollständiger Therapeut. Außerdem merke ich das eine Vollzeitstelle extrem anstrengend sein kann, ob ich bis zum Mutterschutz durchhalte weiß ich nicht, da ich immer wieder niedrigen Blutdruck habe und einfach nur nach der Arbeit erschöpft bin.

(die Gefährdungsanalyse muss jetzt nach der neuen Regelung für jeden Arbeitsplatz vorhanden sein, egal ob Männlein oder Weiblein dort arbeiten)
"Du hast erst verloren, wenn Du aufhörst es zu versuchen."
25. Februar 2019 18:35 # 13
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

Allein Mobilisierung und der Aspekt „nicht regelmäßig mehr als 5 Kg und unregelmäßig mehr als 10 kg heben“ passen für mich mal so gar nicht zusammen....

Hast du schon mal mit deinem Frauenarzt gesprochen? Gerade wenn du über niedrigen Blutdruck schreibst und dich immer so erschöpft fühlst.
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
26. Februar 2019 08:17 # 14
Registriert seit: 01.07.2018
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 35

# Saluki

Tja die Frauenärzte in meiner Umgebung sind seit letztem Jahr sehr geizig bei Thema Beschäftigungsverbot.
(seit Gesetzesänderung des Mutterschutzes)
z.B.: Freundin ist Krankenschwester durfte auch weiterarbeiten, hatte über 2 Wochen extreme Rückenschmerzen mit Taubheitsgefühl im Bein --> Gyn das ist normal (Hausarzt hat sie dann aber jetzt ins BV geschickt)
andere Freundin stand über 5h am Tag in einem Schmuckgeschäft am Kunden, 2x Kreislaufzusammenbruch auf Arbeit, Wassereinlagerung --> Gyn das muss der Arbeitgeber entscheiden
Wir haben alle 3 untersch. Gyn keiner will so schnell ein BV aussprechen und die Arbeitsgeber bzw Betriebsarzt sagt auch, geht bei anderen auch alles!
Hab zum Glück gute Kollegen (Physios, Schwestern und auch Ärztinnen) die mir oft helfen bzw mich gleich schief an gucken wenn ich was mache wo sie auch der Meinung sind, das brauch ich nicht machen bzw das ist zu schwer ::thumbup::
Mein Kreislaufproblem scheint etwas mit Wetterumschwung zu tun zuhaben ::confused:: und beim Arzt ist der Blutdruck dann meist im Normbereich ::scared::::blink::

Noch geht alles da der Bauch auch noch nicht da ist und im Notfall gehe ich einmal öfters zu meinem Hausarzt ;)
Man ist ja nicht krank sondern nur schwanger, und wenn ich überlege das meine Uroma auf dem Feld war, hochschwanger ::scared::
"Du hast erst verloren, wenn Du aufhörst es zu versuchen."
26. Februar 2019 13:18 # 15
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

Weißt du, ich hab auch meine Storys durch mit BV und Gyn.

Meine erste Frauenärztin fand ich wirklich gut, ich hatte vollstes Vertrauen zu ihr. Aber als ich schwanger war, und im Einverständnis mit meinem Chef nach einem BV fragte...denn Praxisbetrieb find ich auch nicht so super...und da war ich bereits im 5. Monat schwanger...also deutlich Bauch vorhanden...
Letztlich sprach mein Chef das BV aus...

In meiner 2. Schwangerschaft...das gleiche...die Gyn sah meinen Beruf nicht als eindeutig an...
Allerdings weigerte sich diesmal mein Chef mir das BV auszusprechen...trotz mehrfacher Blutungen.
Letztlich wechselte ich den Gyn. Die Ärztin (aus dem Krankenhaus) die meinen Sohn entbunden hatte übernahm eine Praxis und ich wechselte zu ihr.
War allerdings schon Übernahme durch die Ärztin in der Praxis um gleich zum Patientenstamm zu gehören.
Hier auf dem Land sind gute Praxen schnell voll ;)
Der Arzt bot es mir an als er von meinem Beruf erfuhr.
Zunächst lehnte ich noch ab, wollte noch etwas durchhalten...
Aber die zunehmenden Beschwerden, und das Verhalten meines Chefs (meinen Sommerurlaub ungefragt vor den Mutterschutz verschieben, mir Vorwürfe machen...) ließen mich das Angebot des Gyn annehmen.

Letztlich hab ich während der Elternzeit den AG gewechselt, nachdem mein Chef sich echt „nicht nett“ verhalten hatte...
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
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