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Diskussionsforum

Ärger Rechnung Privatpatient

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24. Februar 2018 22:15 # 1
Registriert seit: 24.02.2018
Beiträge: 2

Hallo zusammen,
Habe derzeit folgendes Problem...Patient kriegt von seiner PKV nicht den von uns gestellten Rechnungsbetrag für 10 Sitzungen (sensomoto-perzep) komplett erstattet. Der von uns geforderte Rechungsbetrag richtet sich nach dem 1,8fachen Satz der Beihilfesätze. Leider ging die Honorarvereinbarung erst nach der 5. Sitzung per Post an den Patienten (das würde von unserer Seite ein wenig vertrödelt). Jetzt beruft sich der Patient darauf, dass er nur die letzten 5 Sitzungen komplett selbst zahlt, da er erst zu diesem Zeitpunkt über das anfallende Honorar in Kenntnis gesetzt worden ist. Bis jetzt hat der Patient nur den von seiner PKV erstatteten Betrag gezahlt und die kompletten letzten 5 Sitzungen.
Wir haben den Patienten aber darauf hingewiesen, dass er am Anmeldebogen bereits über den 1,8fachen Satz in Kentniss gesetzt worden ist. Er meint aber, dass dies nicht rechtens ist da immer eine gesonderte Kostenvereinbarung zu machen ist.
Soll man jetzt einfach kulant sein, da die Honorarvereinbarung zu spät raus ist oder um die ausstehenden Kosten noch einfordern (vielleicht dann auch über Anwalt?)

Danke schon mal für eure Hilfe! 😊
25. Februar 2018 08:14 # 2
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

Hallo,
ich würde auf das Geld verzichten und ihn rausschmeissen.
Klare Kante zeigen, sich zusätzlichen Aufwand und Energie sparen, da er mich nicht respektiert und meine Arbeit durch sein Verhalten geringschätzt.

Viel Erfolg und Kraft
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
25. Februar 2018 11:50 # 3
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

schließe mich Rapor an.
Kann sich Wochen hinziehen und lohnt die Nerven und Gedankenbindung an das Thema nicht. Nehmt das Geld, was er euch zahlt und verbucht den Fehlbetrag unter "lernen durch Schmerzen".
Und beim nächsten Privatpatienten dann die Honorarvereinbarung en bloc mit Absagebedingungen und anderem Papierkram VOR Behandlungsbeginn unterzeichnen lassen
25. Februar 2018 14:01 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

Ich würde auch das Geld annehmen, das der Patient zu zahlen bereit ist und ihn, aufgrund mangelnder Vertrauensbasis, nicht weiter behandeln. Ist blödes Lehrgeld, aber lohnt den Aufwand nicht, darum zu kämpfen.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
25. Februar 2018 14:09 # 5
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 719

Prinzipiell würde ich es halten wie die KollegInnen hier zuvor - ich würde den Patienten noch befragen,
ob er denkt, die geleistete Arbeit sei ihr Geld nicht wert?

Wenn er dann nicht zahlt würde ich die Behandlung beenden....
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
25. Februar 2018 14:20 # 6
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Zitat / HHAltona hat geschrieben:
Prinzipiell würde ich es halten wie die KollegInnen hier zuvor - ich würde den Patienten noch befragen,
ob er denkt, die geleistete Arbeit sei ihr Geld nicht wert?

Wenn er dann nicht zahlt würde ich die Behandlung beenden....


die Behandlung ist m.E. doch bereits beendet:
>>Bis jetzt hat der Patient nur den von seiner PKV erstatteten Betrag gezahlt und die kompletten letzten 5 Sitzungen<<
25. Februar 2018 15:26 # 7
Registriert seit: 24.02.2018
Beiträge: 2

Geändert am 25.02.2018 15:27:00
Erstmal vielen Dank für die promptem Antworten. Was wir uns noch dachten, dass man sich vielleicht nochmal auf unseren Anmeldebogen berufen können, da auf diesem die Vergütungshöhe entweder zum 1,3fachen oder 1,8fachen Satz erwähnt ist. Aber es heißt ja immer, dass das was auf dem Anmeldebogen steht anfechtbar ist weil der Patient immer eine gesonderte Mehrkostenvereinbarung unterzeichnen muss...? ::confused::

Und ja Behandlung ist beendet... die 10 Sitzungen sind rum...
25. Februar 2018 16:14 # 8
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 25.02.2018 16:15:00
Zitat / EllaBella hat geschrieben:
da auf diesem die Vergütungshöhe entweder zum 1,3fachen oder 1,8fachen Satz erwähnt ist.


wenn da tatsächlich "oder" steht, ist das in meinen Augen ein Preisvorschlag- kein Endpreis, auf den der Kunde/Patient sich einrichten kann. Würde ich evtl ändern?!

Ganz abgesehen davon: DU machst DEINE Preise bei Privatpatienten. Kein 1,3 oder 1,8 facher BEIHILFEpreis, sondern
1,3 (1,8?) bis 2,3facher GKV Preis. (bin zu lange raus, evtl kann ein Kollege das ganz eindeutig benennen)

Natürlich mit konkreter, vorher unterschriebener Honorarvereinbarung

Beihilfesätze gelten selbst von gerichtlicher Seite (BVG? BSG?) seit Jaaaahren als NICHT kostendeckend! (Forsch dich dazu mal durchs Forum, irgendwo stehen "echte" Urteilsbegründungen).
25. Februar 2018 17:01 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... mit der Zahlung seiner Rechnung hat er den von euch geforderten Honorarsatz anerkannt. Diesen hat er ja zumindest für die letzten Behandlungen auch korrekt beglichen. Es gibt für ihn daher auch keinen Grund die übrigen Termine im Honorar zu kürzen, es sei denn er kann euch in den ersten Behandlungseinheiten eine Minderleistung zu den restlichen Behandlungseinheiten nachweisen.
Er würde von mir eine Mahnung über die ausstehenden Beträge erhalten, mit dem Hinweiß, dass er im Zahlungsverzug ist und bei Nichtzahlung der Differenz ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Da ihr keine anderen Preisvereinbarungen mit ihm getroffen habt und ihr auch die Erstattungshöhe seiner PKV nicht kennen könnt, kann er nicht davon ausgehen, dass der Erstattungsbeitrag seiner PKV auch der mit euch vereinbarte Honorarsatz ist. Wenn ihr keinen anderen Honorarsatz nachweislich vereinbart habt, dann gilt euer Honorarvertrag, auch wenn er erst verspätet unterschrieben wurde. Mit dem Erhalt des Vertrages hätte er ja die Behandlung abbrechen können, wenn ihm der Honorarsatz zu hoch gewesen wäre. Dies tat er nachweislich nicht.
(Hat er euch denn nachgewiesen dass die PKV seine Rechnung, mit welcher Begründung, gekürzt hat? Vielleicht streicht er die Differenz als "Gewinn" für sich selbst ein?)
Ihr habt ja einen großen Teil der Rechnung schon erhalten. Den werdet ihr ihm ja nicht zurückzahlen und wegnehmen kann er ihn euch auch nicht. Also die Differenz ruhig nachfordern.

LG falladar
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