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Diskussionsforum

Arbeitszeit und Hausbesuche

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26. Februar 2018 12:58 # 1
Registriert seit: 26.02.2018
Beiträge: 2

Hallo.

Ich habe ein rasche Frage zu den Arbeitszeiten und zwar: Wenn ich mit dem Praxisauto Hausbesuche mache, zählt die Fahrt vom letzten Hausbesuch des Tages zur Praxis hin dann ebenfalls zur Arbeitszeit?
Wie ist das Arbeitsrechtlich geregelt?
Ich habe recht weite Wege zu den Hausbesuchen zu fahren und mein AG möchte die 45 Minuten Rückweg zur Praxis nicht bezahlen.
LG Nadi

26. Februar 2018 14:16 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wenn du das Praxisauto am Ende des Arbeitstages an der Praxis abstellen mußt, ist dies auch ein betriebsbedingter Arbeitsweg und muß vom AG bezahlt werden.

Wenn dein AG deine HB-Runde so legen würde, dass die letzten Patienten wieder in Praxisnähe wären, hätte er wohl auch kein Problem mit der Fahrzeit. Dies ist aber ein betrieblicher Mangel und kann dir nicht angelastet werden.

LG falladar
26. Februar 2018 14:18 # 3
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hallo Nadisancha,

rechtlich ist das Arbeitszeit.
Da gibt es nichts zu deuteln.
Es sei denn, du darfst das Auto mit heim nehmen. Dann wäre es ein Arbeitsweg, der vor der BG als Arbeitsweg gilt, aber für den AG Freizeit ist.

Lieben Gruß, kaenguru




Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
26. Februar 2018 17:17 # 4
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 383

Wow 45 Minuten weg in die Praxis. Was fahrt ihr denn für einen Umkreis an?
Wir (Praxis auf dem Land) fahren nur ca 10km Umkreis (was dann auf Strecke dann ca 15km sind)

Aber zu deiner Frage. Das ist klar Arbeitszeit. Dein Arbeitsstandort ist schließlich die Praxis und nicht irgendwo 45km weit weg. Wenn du in die Praxis musst, muss er dir das auch zahlen. Wenn du mit dem Auto nach Hause fahren kannst, dann muss er meiner Meinung nach auch die differenz zahlen. Heißt fahr ich sonst 30 Minuten nach Hause, brauch aber so 60 Min von dem Hausbesuch aus nach Hause, dann muss er auch die 30 Minuten differenz zahlen. Du hast dir ja nicht ausgesucht den Klienten zu übernehmen. (Da wäre ich aber nicht sicher obs da rechtliche Regelungen gibt)
Aber wenn er sich weigert, würd ich ja einfach sagen, ich mach keine Klienten mehr die so weit weg wohnen, sondern nur welche die günstig liegen.
27. Februar 2018 11:24 # 5
Registriert seit: 26.02.2018
Beiträge: 2

Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten!

Nun ja, 45 Minuten war das absolute Maximum und ergab sich nicht alleine durch die Kilometeranzahl, sondern durch die oftmals angespannte Verkehrslage, durch Strassenbauarbeiten, im Ruhrgebiet. Wenn man dort zu den Hauptverkehrszeiten hineingerät kann es schon mal dauern. Leider kann ich die Hausbesuche nicht "Routengerecht" terminieren.

LG Nadi
27. Februar 2018 11:56 # 6
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Um deine Recht einzufordern, kannst du dir die Broschüre "Arbeitsrecht für Ergotherapeuten" beim DVE bestellen, oder bitte deine PI in deiner Anwesenheit die Frage bei der Rechtsberatung des Verbandes zu stellen, die werden ihr oder dir (wenn du Mitglied bist) rechtsverbindlich Antwort geben können.
Viel Erfolg
::thumbup::
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
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