Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 2
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Liebe Kollegen,
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage im richtigen Forum bin; Ich bin freie Mitarbeiterin und habe folgendes Anliegen: Meine Pat bekam im letzen Jahr 4x das gleiche Rezept. Gestern brachte sie das erste fürs neue Jahr. Die Verordnung ist exakt die Gleiche und es ist eine Folgeverordnung. Meine Frage: -bleibt es trotz Jahreswechsel eine Folgeverordnung? -wird es eine Verordnung außerhalb des Regelfalls oder nicht da Jahreswechsel?
Vielen Dank vorab für euren Rat.
Nico
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Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 661
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Es bleibt eine Folgeverordnung, wenn nicht mindestens 12 Wochen zwischen der letzten Behandlung und dem Ausstellungsdatum der neuen Verordnung liegen. Außerhalb des Regelfalls ist die Verordnung, wenn der Regelfall für den jeweiligen Indikationsschlüssel überschritten wird. Bei EN1 sind das zum Beispiel 40 Behandlungen, bei anderen Indikationsschlüsseln noch weniger. Am besten mal in die Heilmittelrichtlinien schauen. Wenn man solche Dinge nicht vorher klärt, kann man evtl. die Verordnung nicht bezahlt bekommen, wenn was falsches draufsteht. Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 2
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Hallo Karsten,
vielen Dank für deine rasche Antwort. Ich hab gerade gesehen, dass tatsächlich mehr als 12 Wochen dazwischen liegen. Dann läuft das wieder als Erstverordnung und ich habe wieder die 40 Behandlungsstunden bis es zur Verordnung außerhalb des Regelfalls käme? Liebe Grüße
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Für die 12-Wochen-Frist gilt der Zeitraum zwischen dem letzten Termin auf der alten Verordnung und dem Ausstellungsdatum auf der Folgeverordnung!
LG falladar
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