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Diskussionsforum

Verschlechterung der Arbeitsbedingungen einfach so zulässig?

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25. März 2018 21:53 # 1
Registriert seit: 27.12.2016
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Beiträge: 67

Hallo,
hat jmd. Ahnung, wenn sich z. B. in einer Klinik die Arbeitsbedingungen ändern, ob sich dann auch der Lohn o.ä. ändern "muss". Konkret geht es um ab und an Arbeit am Sa und evt. Schichtarbeit (Früh-und Spätsch.). Ich empfinde das als Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (1-2 Feiertage pro Jahr werden auch gearbeitet.) Den Arbeitsvertrag bin ich ja ohne diese Forderungen eingegangen...
25. März 2018 22:24 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... maßgeblich ist dein Arbeitsvertrag. Alle Änderungen bedürfen einer Änderungskündigung. Ihr habt gewiss einen Betriebsrat der dir hier weiterhelfen kann.

Was sich genau ändert, weißt nur du. Ob es sich nun für dich verschlechtert, wer weiß? Im Schichtdienst und am Sonntag und Feiertag bekommst du ggf. steuerfreie Zuschläge und Freizeitausgleich. Vielleicht "rettest" du mit den Änderungen auch deinen Arbeitsplatz vor der Ausgliederung? Frag deinen Vorgesetzten und den Betriebrat, ggf. deine Gewerkschaft oder deinen Rechtsanwalt.

LG falladar
27. März 2018 08:41 # 3
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 550

Entscheidend dürfte auch der Tarifvertrag sein, der bei euch gilt. Der Samstag ist übrigens ein Werktag und wenn der im Arbeitsvertrag nicht als Arbeitstag ausgeschlossen ist (wird wohl an keiner Klinik der Fall sein...) kann der AG da auch einen Arbeitstag hinlegen.
Mehr Geld dürfte es bei Schichtarbeit nur geben, wenn dadurch Arbeitszeit in den Bereich des Nachtdienstes fällt. Ansonsten gilt der Tarifvertrag.
Am Ende stimme ich falladar voll zu: Frag` den Personalrat.
1. April 2018 22:51 # 4
Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 387

Hallo,

Der Samstag gilt nur als Werktag wenn ein Tarifvertrag mit 5,5 Tage Woche unterschrieben wurde. Dann zählt auch der Samstag bei Urlaub als 1/2 Urlaubstag mit.
Theoretisch kannst du dich auf deinen geschlossenen Vertrag berufen. Es bringt nur viel Auseinandersetzung mit sich.
Ich würde die geänderten Bedingungen erst mal annehmen, mir aber eine andere Stelle suchen, wenn du mit den geänderten Bedingungen dort nicht mehr arbeiten möchtest.


26. Juni 2018 04:06 # 5
Registriert seit: 24.06.2018
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 16

Guten Morgen,

ließ doch mal deinen Arbeitsvertrag. Da müsste doch drin stehen, dass WE Arbeit mit Zuschlägen vergütet wird.

LG Stefanie5
Stefanie5
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