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Fobi Betreuungskraft nach §87b/neu 43b----für Ergos nötig ?

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13. Mai 2018 19:00 # 1
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Moin-
Auf der Suche nach einem neuen Minijob.
Einstellungskriterium: "gern Betreuungskräfte nach §xyz."

Bin ich als (Ex) Ergo mit zig Jahren Berufserfahrung (auch im Gerontopsych- und Geriatriebereich) per se als Betreuungskraft nach §xyz qualifiziert, OHNE diesen Fobischein zu haben? "Gleichstellung" sozusagen?

Suchfunktion wurde bemüht- hab nix eindeutiges gefunden.
Gibts da unmissverständliche §§/Vorgaben usw??

Danke
14. Mai 2018 11:39 # 2
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hollo ergo-ex,

nix weiß ich, aber:
Wenn doch da steht "gern", heißt das für mich nicht "Zugangsbedingung". Ich würde mich bewerben.

Alles Gute!

kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
14. Mai 2018 17:56 # 3
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Danke- du hast recht: "gern" heißt nicht "muss"
Aaaber : da "der Deutsche" ja immer für alles Bescheinigungen sehen will, hatte ich überlegt, gleich mit "amtlichen Hinweisen" darzustellen, das ich, als Ex-Ergo (mindestens) so qualifiziert bin, wie eine Betreuungskraft, auch wenn ich diesen §$%&- Schein nicht habe.

Das Ergos- allemal die mit Geriatrieerfahrung- qualifiziert(er) sind, da bin ich mir sicher..
Was ich zu Berufszeiten an Wissen und Handling von/bei Betreuungskräften erlebt habe, war teilweise erbärmlich und "zum weggucken".
24. Mai 2018 14:33 # 4
Registriert seit: 24.09.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1

Hallöchen,

als Ergo bist du,wie du schon intuitiv richtig festgestellt hast,mehr als qualifiziert,da du als Fachkraft für Soziale Betreuung zählst.Nur bei der Einrichtung ist die Frage,ob diese bereit ist,auch das Fachkraftgehalt,welches natürlich deutlich über dem Stundensatz der 87b Betreuungskräfte liegt zu zahlen.Aber ein gutes Gelingen dir für die Verhandlungen,kann bei deTeam richtigen Team eine tolle Arbeit sein in dem Bereich.
24. Mai 2018 20:23 # 5
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Dir auch Danke.
Der Hinweis auf Fachkraftgehalt ist absolut richtig, AAAber: Minijobs laufen leider fast immer über "Mindestlohn".
25. Mai 2018 18:39 # 6
Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 305

Bitte verkaufe unsere Fachlich hochwertige Arbeit nicht unter Wert!
Danke
Andrea
13. Juni 2018 23:35 # 7
Registriert seit: 19.09.2016
Beiträge: 15

Warum bewirbst du dich nicht als Fachkraft im sozialtherapeutischen Dienst? Dadurch hast du neben besseren Verdienstmöglichkeiten und qualitativ hochwertigerer Arbeit auch die Möglichkeit, beruflich weiter aufzusteigen und verantwortungsvollere Aufgaben zu übernehmen.
Als Betreuungskraft ist das definitiv nicht möglich.
Wobei ich zum Gehalt einer Betreuungskraft leider folgende Anmerkung machen muss :
In meiner Einrichtung beläuft sich der Stundenlohn auf ca. 12 pro Std., was der gleiche Stundenlohn war , den ich einige Jahre zuvor in einer Praxis verdient habe (traurig aber wahr).
Und je nachdem in welcher Einrichtung man arbeitet, genießt man noch Vorzüge wie eine betriebliche Altersvorsorge , einen Betriebsrat ,Zulagen...
Heißt also, dass die Arbeitsbedingungen für eine Betreuungskraft,je nach Bereich und Art der Einrichtung, gar nicht mal so viel schlechter sein müssen als die von professionelL ausgebildeten Ergotherapeuten.
Trotzdem würde ich mich nicht unter Wert verkaufen-du hast eine "richtige" Ausbildung und nicht bloß ein paar Seminare in sechs Monaten belegt!

14. Juni 2018 17:45 # 8
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 19.06.2018 20:45:00
Bevor noch weitere (wirklich) gutgemeinte Hinweise kommen:

Es geht konkret und ausschließlich um einen Minijob neben voller Erwerbsminderungsrente. Mir allen Vorgaben und Einschränkungen.
Existenzsicherung neben einer (EM)Rente, die Altersarmut bedeutet--- no more


Die Bewerbung läuft, der Rest wird sich zeigen


PS: "unter Wert verkauft" werden per se (so gut wie) alle HM Erbringer - seit Jahrzehnten
23. April 2021 22:39 # 9
Registriert seit: 23.04.2021
Beiträge: 4

Die Frage wundert mich. Als Ergotherapeutin oder Heilerziehungspflegerin wirst du als Gerontofachkraft eingestellt. Du Organisiert dann alle Abläufe in der sozialen Betreuung, Organisierst Veranstaltungen, Gruppenangebote, Ausflüge im Jahresablauf, erarbeitest für jeden einzelnen Bewohner biografiebezogen und individuell Beschäftigungsangebote, in der Pflegeplanung auch für die 87B Kräfte. Diese leitest du als Fachkraft an ihre Beschäftigungsangebote selbstständig durchzuführen. (Sag ihnen sie sollen die Messer zählen nach der Kochgruppe. Die Regelung das Mitarbeiter mit Schulung die therapeutisch anspruchvollsten Angebote durchführen müssen ist nicht ohne)
Zu deinen Angeboten sollten vor allem Sturzprophylaxe, Basale Stimmulation und Kontrakturenprophylaxe zählen.
Ich arbeite in Bayern, die Regelungen zu den Altenheimen sind Ländersache.
23. April 2021 22:44 # 10
Registriert seit: 23.04.2021
Beiträge: 4

Ach so ja. ::rolleyes:: Tut mir leid ich bin neu und noch ein bisschen eifrig. Ich hab mir den Verlauf nicht Durchgelesen. Was ist denn damals rausgekommen? Hast du den Job bekommen?
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