Registriert seit: 21.05.2018
Beiträge: 7
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Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und denke darüber nach diese Zeit zu nutzen eine Praxis zu gründen. Ich bin ja noch über meinen jetzigen Arbeitgeber sozialversichert, könnte diese Kosten also sparen und könnte so die erste Zeit kostengünstiger überbrücken, in der noch nicht so viele Patienten am Start sind. wäre das rein rechtlich möglich? kann dazu nichts im Internet finden.
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Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976
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Über ein Existenz Gründungsseminar ließen sich solche Frgen am sichersten beantworten. Da die eh jedem der sich Selbständig machen will zu empfehlen ist, fände ich diesen Weg am sinnvollsten, da du hier Rechtssicherheit bei den Antworten hast. Z.B. DVE
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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@apfelsina
... in den Rahmenempfehlungen, siehe unten, gibt es schon mindestens ein gravierendes Hindernis für die Durchführung deines Vorhabens. Du bist in einem Angestelltenverhältnis und kannst somit nicht ganztägig in deiner Praxis als Therapeutin zur Verfügung stehen, abgesehen von deiner Elternzeit. Für (d)einen "Nebenjob" benötigst du auch fast immer die Zustimmung deines Arbeitgebers. Wobei eine eigene Praxis alles Andere als ein Nebenjob ist.
Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V für Ergotherapie i. d. F. vom 15.04.2016 Seite 7 von 15
§ 12 Organisatorische Voraussetzungen
(1) Die oder der Zugelassene/die fachliche Leitung hat ganztägig in der Praxis als therapeutische Fachkraft zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Therapie der Anspruchsberechtigten anderweitig sicher zu stellen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Hausbesuche und die Erbringung von Therapien in Einrichtungen, sowie Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Ein bischen Lektüre dazu findest du auch hier:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/heilberufe/index.html
http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bund/heilberufe/zulassung/bv_heil_zulassungsempfehlungen_gkv-sv_070316.pdf
http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bund/heilberufe/empfehlung/rahmenempf_ergo_0416.pdf
MfG falladar
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ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338
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Geändert am 22.05.2018 22:40:00
Zitat / apfelsina hat geschrieben:Hallo Ich bin ja noch über meinen jetzigen Arbeitgeber sozialversichert, könnte diese Kosten also sparen und könnte so die erste Zeit kostengünstiger überbrücken, in der noch nicht so viele Patienten am Start sind. wäre das rein rechtlich möglich? kann dazu nichts im Internet finden. Das klingt clever, geht aber vollständig in die Hose. Rechtlich NICHT möglich. Siehe Falladar Entweder angestellt- oder eigene Praxis. (NICHT gleichzustellen/ zu verwechseln mit FM und gleichzeitiger Anstellung- nur mal vorsorglich erwähnt)
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