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Sicherheit und rechtliches Therapietischlerei und Maschinen

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27. Mai 2018 21:10 # 1
Registriert seit: 25.05.2018
Beiträge: 1

Hallo Ihr Lieben,

ich bin Henning und neu hier und suche Kolleg*innen aus anderen Therapietischlereien oder welche die auch schon mit meiner Frage konfrontiert wurden...

Hoffe ich kann mein Problem schildern.
Ich arbeite/leite als Ergotherapeut eine kleine, voll ausgestattete Therapietischlerei einer RPK.

Nun ist die Frage meiner Chefin: Darf ich als Ergotherapeut ohne Maschinenschein Klient*innen an die Geräte stellen? Sie ging bisher immer davon aus, dass Tischlermeister dies dürfen (die bleiben allerdings nicht lange, anderes Thema…).
Nach Auskunft eines Mitarbeiters der zuständigen Berufsgenossenschaft müssen wir für diese „lediglich“ gut dokumentieren, dass die Klient*innen überhaupt in der Lage waren die jeweiligen Maschinen zu bedienen und hinterher nicht behaupten können, der Unfall wäre passiert weil sie nicht in der Lage waren.
Meine Chefin glaubt das allerdings nicht so recht. Nun habe ich nach dem Telefonat mit der Berufsgenossenschaft einen Bogen entwickelt mit drei Bereichen:
1) Ärztlicher Teil: Medikation und Klient*in in der Lage oder nicht…
2) Therapeutischer Teil: Kognitiv, psychisch, sensomotorische Kurzbeurteilung, Stichpunkte – Klient*in ist in der Lage oder nicht
3) Klienten Teil: …ich fühle mich… ausreichend in der Lage… bla bal bla
Alle drei Abschnitte sollen unterschrieben werden.
Der Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft meinte noch, es wäre ihm egal ob ich als Anleiter einen Maschinenschein hätte oder nicht. Immerhin könne jede*r alle Maschinen auch privat kaufen…

Wie ist das bei Euch geregelt? Wen kann ich noch fragen? Gibt es dazu offizielle Regelungen?

Freue mich über alle Fakten ;-)

Lieben Gruß und allen ein sonnigen Sommerstart ;-)

Henning
28. Mai 2018 14:18 # 2
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Moin
geh mal in die Suchfunktion- evtl Stichworte Maschinenschein oder Anleiter oder oder oder.
Ich weiß sicher, das es dazu schonmal was gab, wenn auch lange her
1. Juni 2018 22:35 # 3
Registriert seit: 03.02.2018
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 6

Moin, moin, Hönning,

grundsätzlich muss es für jeden Arbeitsplatz/jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung geben. Aus der Gefährdung sind dann Maßnahmen abzuleiten. Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe der Geschäftsleitung. Diese kann das zwar delegieren, bleibt aber in der Verantwortung! Hilfreich dabei ist die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Häufig wird diese Leistung von Extern eingekauft (z. B. TÜV, DEKRA oder freiberufliche FaSi). Die FaSi kann auch beurteilen, ob ein Maschinenschein notwendig oder zumindest sinnvoll ist.

Hier ein paar Links:
Gefährdungsbeurteilung in therapeutischen Praxen: https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/BGW-Broschueren/Gefaehrdungsbeurteilung/BGW04-05-030_Gefaehrdungsbeurteilung-in-Therapeutischen-Praxen.html

Für die Holzwerkstatt einer WfbM: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Rehabilitation-und-Werkstaetten-interaktiv/Holz/Holz_node.html

Das Wissen, das in einem Seminar für den sog. Maschinenschein vermittelt wird, kannst Du hier herunterladen: https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/DGUV-Information/BGW35-42-044_Holzbearbeitungsmaschinen.html

Herzliche Grüße
HB

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