Hallo Ihr Lieben,
ich bin Henning und neu hier und suche Kolleg*innen aus anderen Therapietischlereien oder welche die auch schon mit meiner Frage konfrontiert wurden...
Hoffe ich kann mein Problem schildern. Ich arbeite/leite als Ergotherapeut eine kleine, voll ausgestattete Therapietischlerei einer RPK.
Nun ist die Frage meiner Chefin: Darf ich als Ergotherapeut ohne Maschinenschein Klient*innen an die Geräte stellen? Sie ging bisher immer davon aus, dass Tischlermeister dies dürfen (die bleiben allerdings nicht lange, anderes Thema…). Nach Auskunft eines Mitarbeiters der zuständigen Berufsgenossenschaft müssen wir für diese „lediglich“ gut dokumentieren, dass die Klient*innen überhaupt in der Lage waren die jeweiligen Maschinen zu bedienen und hinterher nicht behaupten können, der Unfall wäre passiert weil sie nicht in der Lage waren. Meine Chefin glaubt das allerdings nicht so recht. Nun habe ich nach dem Telefonat mit der Berufsgenossenschaft einen Bogen entwickelt mit drei Bereichen: 1) Ärztlicher Teil: Medikation und Klient*in in der Lage oder nicht… 2) Therapeutischer Teil: Kognitiv, psychisch, sensomotorische Kurzbeurteilung, Stichpunkte – Klient*in ist in der Lage oder nicht 3) Klienten Teil: …ich fühle mich… ausreichend in der Lage… bla bal bla Alle drei Abschnitte sollen unterschrieben werden. Der Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft meinte noch, es wäre ihm egal ob ich als Anleiter einen Maschinenschein hätte oder nicht. Immerhin könne jede*r alle Maschinen auch privat kaufen…
Wie ist das bei Euch geregelt? Wen kann ich noch fragen? Gibt es dazu offizielle Regelungen?
Freue mich über alle Fakten ;-)
Lieben Gruß und allen ein sonnigen Sommerstart ;-)
Henning
|