Registriert seit: 20.06.2018
Beiträge: 3
|
Hallo,
mache gerade die Abrechnung in einer Praxis. Bei zwei Rezepten wurden statt 10 Verordnungen nur 9 bzw. 7 gemacht, und vom Ergotherapeuten aber das Rezept mit einem Querstrich durch die nicht gemachten Felder beendet. Allerdings wurde keine Begründung angegeben. Kann das Rezept trotzdem abgerechnet werden? Bzw. wo ließt man nach ob ja oder nein? Oder b der Krankenkasse selbst nachfragen? Vielen Dank f eine Info ☀️
|
|
Registriert seit: 19.10.2010
Beiträge: 110
|
Geändert am 20.06.2018 17:44:00
Ja, das ist kein Problem. Beh. -abbruch (plus Datum) ankreuzen und Begründung unten eintragen, z. B: "Therapieziel erreicht" oder "Pat. verweigert Therapie" usw.
|
|
Registriert seit: 20.06.2018
Beiträge: 3
|
Vielen Dank f d Info schonmal. Aber da liegt ja das Problem. Die Therapeutin ist in Urlaub und hat nichts hingeschrieben. Und ich weiß ja den Grund nicht. Kann ich ohne Vermerk zur Abrechnung einreichen. Einfach selbst was hinschreiben ( erfinden )ist ja etwas schwierig ?! Oder?
|
|
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
|
"Abbruch wegen Urlaub und daraus resultierender Fristüberschreitung"
Das hält alle Optionen offen und es ist ein dringendes Gespräch mit dem MA fällig.
LG falladar
|
|
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226
|
Hey, Na ihr schreibt doch bestimmt nen Verlauf. Da steht sowas bei uns drin. Einfach Mal reinschauen.
|
|
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
|
... Abruch und Datum ankreuzen bzw. eintragen...es wird keine Begründung angegeben da es auch nicht gefordert wird, schon alleine wegen dem Datenschutz!! Mfg Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
|
|