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Einschulung mit 5 Jahren

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27. Juni 2018 21:44 # 1
Registriert seit: 30.04.2016
Bundesland: Sachsen
Beiträge: 20

Guten Abend,

ich habe gelesen, dass die Einschulung von Kindern immer früher stattfindet. In einem mir bekannten Fall soll eine noch Vierjährige, ich nenne sie mal A, dieses Jahr noch eingeschult werden. Sie wird im Juli 5 Jahre alt und ist altersgerecht entwickelt.

Ich kenne es so, dass Kinder mit 7 eingeschult werden. Nun las ich an anderen Stellen, das wäre jetzt auf 6 herunter gesetzt. Demnach müsste das Kind A erst im August/September 2019 eingeschult werden, das Jugendamt besteht jedoch auf die Einschulung noch 2018. Die Eltern sind sorgeberechtigt und in der Sache der Schulbildung auch verantwortlich. Fraglich ist allerdings, in wie weit sie hier mit dem Amt sachlich argumentieren können, weil die bisherige Kommunikation wohl nicht immer die beste war.

Google gibt bei einer schnellen Recherche durchweg Verweise auf Studien aus, die keine guten Prognosen für die frühe Einschulung geben. Demnach sind die kleineren Kinder eher gefährdet, den ihrem Potenzial entsprechenden bestmöglichen Bildungsweg nicht zu schaffen, weil sie einfach überfordert sind. Das ist grundsätzlich auch meine private Meinung.
Gibt es konkrete Erfahrungen aus dem ergotherapeutischen Pädiatrie-Bereich, ob und inwiefern zeitig eingeschulte Kinder benachteiligt sein können?
Herzlichen Dank für die Hilfe.

Bevor Verwirrung entsteht: Die Familie von A gehört zu meinem privaten Umfeld, ich selbst beginne ab Herbst meine Ausbildung zur Ergotherapeutin. Entsprechend frage ich auch mehr aus privatem Interesse, als aus beruflichem. Ich wusste nur leider nicht genau, wo ich die Frage im Forum unterbringen sollte.
27. Juni 2018 23:59 # 2
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 550

Zitat / hanabee49 hat geschrieben:
Guten Abend,

,,,, Sie wird im Juli 5 Jahre alt und ist altersgerecht entwickelt.

Ich kenne es so, dass Kinder mit 7 eingeschult werden. Nun las ich an anderen Stellen, das wäre jetzt auf 6 herunter gesetzt. Demnach müsste das Kind A erst im August/September 2019 eingeschult werden, das Jugendamt besteht jedoch auf die Einschulung noch 2018.

Als erstes hat das Jungendamt hier gar kein Wort mitzureden. Entscheidend sind die zuständigen Schulbehörden,auch Schulamt genannt.
Über welches Bundesland reden wir denn? Ich bin mir sehr sicher, dass kein deutsches Bundesland die Einschulung mit 5;2 Jahren zwingend vorschreibt. Ganz ehrlich? Dein Beitrag kommt mir ein wenig trollig, zumimdest uninformiert vor....
28. Juni 2018 01:50 # 3
Registriert seit: 30.04.2016
Bundesland: Sachsen
Beiträge: 20

Weder trollig, noch uninformiert. Das als erstes. Danke.
Es geht um Thüringen. Und doch, hier redet das Jugendamt mit. Das ist ja genau das Problem, um das es geht.

Dass die das nicht einfach so festlegen können, ist mir auch klar, dennoch tun sie es in diesem konkreten Einzelfall. Nein, nicht das Schulamt als solches schreibt allgemein was vor, hier gilt nach wie vor, dass Kinder mit 6 Jahren eingeschult werden. In diesem Fall des Mädchens A redet nun einmal das Jugendamt mit, auch wenn es diesem nicht zusteht. Eine Begründung für die "Entscheidung" gibt es nicht, außer dass eben das Mädchen altersgerecht entwickelt ist, was bei mir salopp die Vermutung entstehen lässt, dass es das schon irgendwie packen wird. Und das kann ich mir nun nicht wirklich vorstellen. Da aber Vermutungen und Gefühle dabei eher eine untergeordnete Rolle spielen sollten, wären doch etwas sachlichere Grundlagen für eine solche Entscheidung angebracht.

Eben deshalb frage ich, ob es hier im Forum Erfahrungswerte dazu gibt oder ob jemand ohnehin mit solchen Fragen beschäftigt ist und sich deshalb besser auskennt. Das liegt immerhin im Bereich des Möglichen. Es spielt bei dieser Frage keine Rolle, wie das Schulgesetz geregelt ist oder was etwa das Schulamt meint, sondern lediglich, ob es gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile einer frühen Einschulung im Sinn des Kindeswohls gibt und welche das sind.
Vielen Dank nochmals.
28. Juni 2018 07:05 # 4
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Geändert am 28.06.2018 07:07:00
altersgerecht heißt, sie ist 5 und IST 5

Einschulung dann, wenn sie 6 ist.
Mit 6 wird es schwer ein Kind zurückzustellen.
Schulentscheidung.

Was ist im Vorfeld passiert, dass das Jugendamt involviert ist ...?
28. Juni 2018 07:30 # 5
Registriert seit: 27.04.2004
Beiträge: 11

Geändert am 28.06.2018 08:06:00
Einschulung Thüringen 2018, 2019, 2020
Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung
Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.
(http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=172036,19 § 18 ThürSchulG
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

"Jugendamt besteht jedoch auf die Einschulung noch 2018"
Wie begründe das Jugendamt die vorzeitige Einschulung? Was hat das Jugendamt überhaupt damit zu tun ::confused::

edit: "...nun einmal das Jugendamt mit, auch wenn es diesem nicht zusteht."
Würde ich mir mal schriftlich von diesem Amt geben lassen, wäre mal was für die Hobby-Juristen ::rolleyes::
28. Juni 2018 09:32 # 6
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Also normalerweise werden auch heute noch die Kinder erst mit 6 Jahren eingestellt. Viele Kinder die zur Einschulung erst 6 Jahre alt werden, werden auch zurück gestellt, weil diese noch nicht reif genug sind für die Schule und das finde ich auch gut so.
Kinder die schon vorzeitig eingeschult werden sind auch meistens ihrem Alter schon voraus und meistens dazu noch hochbegabt. Entspricht den das Kind den schon dem Entwiklungsalter von einem mindestens 6 Jährigen oder älteren Kind? Dann würde ich es jetzt schon einschulen und sonst würde ich so etwas eher für kontraproduktiv halten.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
28. Juni 2018 11:30 # 7
Registriert seit: 30.04.2016
Bundesland: Sachsen
Beiträge: 20

Guten Morgen,

lieben Dank für die Antworten. Ich verstehe, dass das für Verwirrung sorgt. im hiesigen Fall hat das Jugendamt das Kind in eine Pflegefamilie gegeben, es wurde ausschließlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die "Gesundheitsfürsorge" (die es als solches im Sorgerecht nicht gibt) entzogen. Das Kind war laut Kinderärzten (sowohl in eigener Praxis als auch auf der Intensivstation für Säuglinge im Klinikum, in dem A zur Welt kam) und Hebamme nicht in Gefahr. Die Eltern haben bei der Geburt um Beratung gebeten, nicht mehr und nicht weniger, aber das spielt jetzt keine Rolle. Sie haben weiterhin Pflege, Beaufsichtigung, Erziehung (in diesen Bereich fällt ausdrücklich das Thema Schule) und Vermögenssorge. Entsprechend steht dem Jugendamt und schon gar nicht der Pflegefamilie hier eine Entscheidung über die Einschulung und Wahl der Schule nicht zu, sondern eben ausschließlich den sorgeberechtigten Eltern. Das aber nur als Hintergrund.

Wie gesagt, ich suche allgemein wissenschaftliche, gesicherte Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile von frühzeitiger Einschulung und ggf. auch Erfahrungswerte aus der Pädiatrie, falls vorhanden. Ich möchte den besorgten Eltern gern etwas handfestes in die Hand geben, damit sie eine entsprechende Entscheidung ohne Verunsicherung finden können. Es ist aber auch in Ordnung, wenn es solche Studien o.ä. nicht gibt, das weiß ich wie gesagt nicht. Es war nur eine Idee von mir.
28. Juni 2018 12:16 # 8
Registriert seit: 27.04.2004
Beiträge: 11

Geändert am 28.06.2018 12:22:00
ich denke nicht dass es eine Studie gibt. Schulreife setzt sich aus individuellen Bausteinen zusammen
( unabhängig von der gesetzlichen Lage) und setzt genaue Diagnostik und Beobachtungen voraus.
Ich würde mit dem Kinderarzt darüber sprechen, gerade wegen der Vorgeschichte.

naja es gibt vielleicht doch Studien:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0ahUKEwjDm5bnkPbbAhUCKewKHXJtDEYQFgheMAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.pedocs.de%2Fvolltexte%2F2011%2F4405%2Fpdf%2FZfPaed_2007_4_Faust_Kluczniok_Pohlmann_Eltern_Entscheidung_D_A.pdf&usg=AOvVaw3MBKBJzIADbXT8A9fgQSf4
28. Juni 2018 23:52 # 9
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 890

mal von der Schulreife mit 5 abgesehen... einfach mal 10 Jahre weiterdenken. macht das kind einen realschulabschluss , wird niemand einen 15 jährigen zur Ausbildung. Kenne Kinder von Kollegen , die derzeit im BVJ abhängen weil alle Firmen erst mit 16 oder 17 nehmen. In Berlin war ja einige Jahre normal mit 5 in die Schule zu kommen.
Finde es einfach zu früh.
29. Juni 2018 20:31 # 10
Registriert seit: 30.04.2016
Bundesland: Sachsen
Beiträge: 20

@ Preuss Danke, ich habe mir die Datei mal gespeichert. Bringt mich schon sehr zum nachdenken.

@ Rowdy Das ist in der Tat ein Argument. Allerdings denkt niemand bislang so weit in die Ferne, es wird vor allem geschaut, was A jetzt im Moment braucht. Die Eltern möchten ihr gern alle schulischen Wege offen halten.
Nach dem Überfliegen des o.g. Textes bzgl. der Studie habe ich den Eltern gesagt, dass es sein kann, dass A als tendenziell hochbegabt gesehen wird (meine Vermutung). Das Jugendamt hat allerdings dazu eben nichts im Bericht, sondern nur "kein Förderbedarf, normal altersgerecht entwickelt" etc. Mal von der Kehrseite betrachtet, kümmert sich das Jugendamt ja eher, wenn Kinder Nachholebedarf haben. Aus dieser Perspektive erscheint es logisch, dass die Pflegefamilie vielleicht aus Eigeninitiative oder auf Anraten des KiA oder sonst wem diesen "Verdacht" hat, sich das Jugendamt zur Sache aber eben nicht mehr äußert.

Die Eltern haben mir mitgeteilt, dass sie jetzt erst einmal Informationen vom Schulamt einholen, wie A im Hinblick auf die Thematik einzuschätzen ist. Danach muss man weiter sehen. Die Schule selbst war nicht mehr zu erreichen (logisch, heute war Zeugnisausgabe und jetzt sind Ferien) und deshalb wird jetzt das Schulamt als übergeordnete Instanz einbezogen. Ich hoffe auch, dass von dort eventuell Hinweise kommen, wie mit der Frage der Einschulung in diesem Fall am besten umzugehen ist. Trotzdem ist natürlich jeder Ratschlag willkommen. Ich mache mir schon etwas Sorgen um A.
30. Juni 2018 13:21 # 11
Registriert seit: 11.07.2003
Beiträge: 326

Ob es förderlich ist, dass ein Kind früher eingeschult wird, hängt von vielen Faktoren ab, die ich aus meiner professionellen Erfahrung nun aufführe:
- Entwicklungsstand des Kindes: Hier zählt nicht nur der IQ! Denn ein Kind, dass hochbegabt ist, entwickelt sich nicht automatisch in allen Bereichen überdurchschnittlich schnell. Dementsprechend kann es sein und das kommt durchaus häufig vor, dass diese Kinder kongitiv sehr stark sind und z.T. auch sprachlich (aber nicht immer), aber die motorische Entwicklung, die Spielentwicklung, die sozial-emotionale Entwicklung eben NICHT 1-2 Jahre "weiter" entwickelt sind. D.h. ein hochbegabtes 5jähriges KInd kann durchaus Probleme mit der Stifthaltung haben, in der Malentwicklung auf dem Stand eines 5jährigen Kindes (oder darunter) sein, usw.... Es ist wichtig dies zu beachten, da hier in der Schule häufig eine bestimmte Leistung von den Kindern erwartet wird und auch für den Erwerb von Schulfertkeiten notwendig ist (z.B. Schreiben, Lesen, Rechnen). Es wäre unfair, ein KInd, dass hier noch nicht ensprechend entwickelt ist, aus dem Kindergarten zu nehmen, obwohl es eigentlich noch "Zeit" hätte und es frühzeitig einzuschulen - Warum überhaupt sollte man das tun?

- Interessen des Kindes: Langweilt sich das Kind im Kindergarten? Hat es keine Freunde, keine Spielpartner aufgrund seiner Hochbegabung und der daraus resultierenden Interessensunterschiede? Womit beschäftigt sich das Kind? Hat es sich das Schreiben, Lesen und Rechnen schon selbst begebracht? Sucht es nach Wissen und kongitiven Herausforderungen? Zeigt das Kind sich "schulbereit"? Will es zu Schule? Was sagt es selbst? Wo sind seine Freunde?

Es gibt noch weitere Faktoren, aber damit dieser Text nicht zu lange wird, gehe ich hier nicht weiter drauf ein.

Ich halte es für äußerst fragwürdig ein Kind, dass noch 4 ist und im Juli erst 5 wird, dieses Jahr einzuschulen. Es wird ja auch in 2019 eines der jüngsten Kinder in der Klasse sein, da es dann gerade erst 6 geworden ist. Es geht also nicht um ein KInd, dass im Oktober schon 6 wird und ein wenig früher eingeschult wird. Das sollte man im Kopf haben! Die Frage ist also, warum sollte dieses Kind auf das letzte Kindergartenjahr, in dem es dann ganz offiziell zu den (Vor)Schulkindern gehört und (auch psychisch) auf den Schuleintritt vorbereitet wird, verzichten? Die Gründe hierfür müssen deutlich schwerwiegender sein, als eine "alterensprechende Entwicklung".
Zudem frage ich mich, ob das Kind überhaupt schon bei der Schuluntersuchung war? Dort wird eine Empfehlung ausgesprochen und die Entscheidung über die Einschulung 2018 sollte eigentlich schon durch sein. Kinder (wie auch Erwachsene) müssen in ihre Rollen hineinwachsen. Sie müssen sich auf solche eine Transition vorbereiten.

Den (wenigen) Informationen nach zu urteilen, die hier gegeben wurden, halte ich es für nicht angemessen, dieses KInd früher einzuschulen. Wenn ich es richtig verstanden habe, lebt das Kind von den leiblichen Eltern getrennt und bei Pflegeeltern. Es gibt viele Studien dazu, was das mit KIndern macht (Bindung, etc.) - für diese Kinder ist ein sicheres Umfeld besonders wichtig und sie sollten nicht aus der gewohnten Umgebung "gerissen" werden (was eine "plötzliche" Einschulung ja machen würde).

Vielleicht helfen meine Gedanken ja weiter, bei Fragen oder Unklarheiten (oder falls ich etwas nicht richtig verstanden habe), gerne melden ::wink::
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