Registriert seit: 08.08.2015
Beiträge: 3
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Hallo miteinander :) ich bin seit ca einem Jahr Ergotherapeutin und hatte heute ein Gespräch mit einem Patienten. Grund: Ich kann ihn nicht mehr länger therapieren, da sein Verhalten in den Therapiestunden mehr als unangebracht war. Dies wurde auch mit meinem Chef besprochen, der auch dafür war, dass wir diesen Patienten aufgeben. Nun haben wir ein neues Rezept von ihm, auf dem er bereits einmal unterschrieben hat. Er sucht sich nun eine neue Praxis und hat mich gefragt, ob er das Rezept (auf dem wir schon einen Tehrapieeinheit stehen haben) einfach mitnehmen kann oder ob er vom Arzt ein Neues braucht, Ich hoffe auf eure Antworten! Liebe Grüße
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Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 1242
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Er braucht eine neue Verordnung. Auf dieser ist schon euer Stempel und ihr rechnet die ab. Bei uns heisst das nicht den Patienten aufgeben. bei unangebrachtem Verhalten schmeissen wir ihn raus und beenden die Therapie von unserer Seite. Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Registriert seit: 08.08.2015
Beiträge: 3
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Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort :) ich wollte es halt etwas freundlicher formulieren, aber stimmt schon. So Jemanden muss man wohl raus werfen.
Liebe Grüße!
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Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 935
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Sowas sollte der Chef übernehmen.
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ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338
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Zitat / freckle hat geschrieben:Sowas sollte der Chef übernehmen. ...und auch wissen, wie angefangene Verordnungen zu handhaben sind
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Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 935
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eben ;-) Wird ja sicherlich auch eine Zuzahlung fällig sein...?
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Dieses Rezept wird abgebrochen und die Zuzahlung für diese eine Einheit plus die 10,00€ Rezeptgebühr einkassiert, sollte der Patient nicht Zuzahlungsbefreit sein. Der Patient muss sich ein neues Rezept holen
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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