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Übernahme Fortbildungsvertrag

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11. Juli 2018 22:09 # 1
Registriert seit: 21.08.2011
Bundesland: Berlin
Beiträge: 6

Hallo an alle,
Folgendes Problem:
Ich habe eine teure Fortbildung gemacht und mein AG hat die Fortbildungskosten übernommen. Dafür habe ich eine mehrjährige Bindung an die Praxis unterschrieben, bei der ich einen Teil zurückzahlen muss wenn ich die Praxis verlasse.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht, übernimmt bei einem Wechsel der neue AG die Kosten ( also kann er dies steuerlich absetzten?)

Freue mich über eure Erfahrungen
Vielen Dank
11. Juli 2018 22:24 # 2
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Hallo LarissaC

lass dich doch erst mal beraten (oder mach dich im Netz schlau), ob die vertraglich vereinbarte Regelung überhaupt rechtlich ok ist.

Das hier habe ich zum Beispiel aus dem Netz:(https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html#tocitem2

Un­ter der Vor­aus­set­zung, dass der Ar­beit­neh­mer für die Dau­er der Fort­bil­dung un­ter Fort­zah­lung der Vergütung von der Ar­beit frei­ge­stellt wird, gel­ten im ein­zel­nen fol­gen­de "Dau­men­re­geln".
Ei­ne zwei­mo­na­ti­ge Aus­bil­dung recht­fer­tigt in den meis­ten Fällen ei­ne höchs­tens einjähri­ge Bin­dung.
Bei ei­ner Lehr­gangs­dau­er von drei bis vier Mo­na­ten ist in den meis­ten Fällen ei­ne zweijähri­ge Bin­dung möglich.
Dau­ert die Fort­bil­dung sechs bis zwölf Mo­na­te, so ist in den meis­ten Fällen ei­ne höchs­tens dreijähri­ge Ver­trags­bin­dung zulässig.
Sch­ließlich ist bei ei­ner Aus­bil­dung von mehr als zwei Jah­ren ei­ne Ver­trags­bin­dung von bis zu fünf Jah­ren recht­lich möglich, doch han­delt es sich hier um ei­ne ab­so­lu­te Höchst­gren­ze, die nur in ganz we­ni­gen Aus­nah­mefällen ein­mal zulässig ist.
Die­se Dau­men­re­geln gel­ten al­ler­dings nur im "Nor­mal­fall", d.h. die gel­ten dann nicht, wenn die vom Ar­beit­ge­ber auf­ge­wand­ten Kos­ten außer­gewöhn­lich hoch oder außer­gewöhn­lich ge­ring sind und/oder wenn der Vor­teil für den Ar­beit­neh­mer außer­gewöhn­lich groß oder außer­gewöhn­lich ge­ring ist.

Wie lange dauerte denn deine FoBi und wie hoch waren die Kosten (incl. Freistellung, Fahrtkosten, Unterkunft etc. sofern vom AG übernommen)?. Danach richtet sich, wie lange du auf Kündigung verzichten musst, oder wie hoch die Zahlung deinerseits beim vorzeitigen Ausscheiden sein wird.

Meist ist es nicht so dramatisch, wie man denkt. Ob dein neuer AG Kosten evtl. übernimmt, solltest du absprechen. Klar kann er die steuerlich absetzen.

Schöne Grüße
xxu
12. Juli 2018 08:25 # 3
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1246

Hallo,
unterschreibe ich einen Vertrag, fühle ich mich auch verpflichtet.
Ich betrachte eventuelle Erstattungen als Verhandlungsmasse bei einem neuen Vertragsabschluss.

Viel Erfolg
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
13. Juli 2018 18:06 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Fortbildungskosten sind nur einmalig steuerlich absetzbar. Wenn der aktuelle AG die Kosten schon geltend gemacht hat, können diese nicht gleichzeitig vom AN und/oder vom neuen AG geltend gemacht werden. Der neue AG kann im Rahmen einer Ablöse den AN "freikaufen", wenn der AN sich damit dann wieder in eine neue Abhängigkeit begeben will.

Dein neuer AG kann mit dir, ähnlich wie der alte AG, einen Beschäftigungsvertrag abschließen. Warum sollte er dich einfach so aus dem Vertrag herauskaufen? Wenn dir z.B. in der Probezeit einfällt, dass es dir doch nicht so gut bei ihm gefällt, hat der neue AG deine alten Kosten am Hals und du bist weg.

Wenn du der Meinung bist, der Vertrag mit deinen aktuellen AG ist nichtig oder unverhältnismäßig, dann kannst du ihn vor dem Arbeitsgericht verklagen. Einfach kündigen und verschwinden wird nicht funktionieren, da ihr einen gültigen Vertrag abgeschlossen habt. Du wustest bei Vertragsunterzeichnung was du unterschrieben hast. Es hat dich wohl keiner gezwungen diese Fortbildung zu machen. Dein Arbeitsvertrag oder dein Leben/deine Gesundheit hingen wohl nicht an dieser Fortbildung, auf das dir nichts anderes übrig blieb, als diesen Vertrag gezwungenermaßen/unter Druck zu unterschreiben.

Du kannst dich auch nicht darauf verlassen, dass der Vertrag auf seine Richtigkeit vor Gericht geprüft wird, wenn dein aktueller AG dich auf Zahlung verklagt, da dies wohl nicht Bestandteil der Klageschrift sein wird. Die Gültigkeit des Vertrages mußt du mit einer eigenen Klage vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen, auch wenn dir dein RA da vielleicht etwas anderes erzählen möchte.

Meist kommt es vor Gericht zu einem Vergleich zwischen beiden Parteien. Den kann man aber auch im Vorfeld mit dem alten AG finden. Vielleicht mußt du auch nicht wechseln, weil dein alter AG dir bei der Erfüllung deiner Wünsche, die dir dein neuer AG in Aussicht stellt, auch gleichermaßen entgegen kommt. Kommunikation ist Alles.

MfG falladar

PS: Warum müssen sich immer nur die AG an Verträge halten. Der AN möchte so viele Privilegien wie möglich, aber Alle umsonst? Wie soll sich das für den AG/das Unternehmen rechnen? Wenn die Investition sich niemals auszahlen kann, warum sollte diese denn dann getätigt werden? Das macht ja auch kein AN, ob privat oder beruflich!!!
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