Zitat / Igelchen hat geschrieben:Die HMR gelten für alle(egal welche KK oder welches BL) und die Angabe der Frequenz ist erforderlich. Natürlich gilt die HMR für alle, die Änderungsmöglichkeiten unterscheiden sich aber. z.B. Rahmenvertrag der vdek: Sind auf der Verordnung keine Angaben zur Frequenz gemacht, ist die empfohlene Mindestfrequenz des Heil- mittel-Kataloges verbindlich anzuwenden. Davon abwei- chende Frequenzangaben bedürfen einer ärztlichen Rück- sprache und einer Dokumentation auf der Verordnung mit Angabe des Handzeichens und Datums. Ansonsten gebe ich freckle Recht besser ändern lassen
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