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Ergotherapie-Prüfung durchgefallen

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9. September 2018 19:35 # 16
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Was für ein Tanz! Erst war die Prüferin widersprüchlich, jetzt ist es die psychische Verfassung des Prüflings. Und denn soll es noch Prüfungserleichterungen geben. Du meine Güte!

Einfach mal einsehen, dass man es nicht geschafft hat, Besserung geloben und noch mal loslegen – diesmal mit Eigenverantwortung. Andere habens ja wohl auch geschafft – bei der gleichen Prüferin.
R46.2 – und Spaß dabei!
10. September 2018 09:23 # 17
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Also ich würde die Prüfung auf jeden Fall anfechten. Zu mal ich es schon absurd finde, dass man wegen dem Handwerk an sich durchfällt. In der Schule wo ich meine Ausbildung zur Ergotherapeutin gemacht habe, da hieß es, dass die Handwerksnote zu der Note zum Patienten mit herein zählte. Bei uns hieß es damals ( Abschluss 2010) Das man wegen Handwerk nicht durchgefallen ist, wenn du eine gute Note beim Patienten abgeliefert hast. Und es so mit eine Gesamtnote von 4 heraus gekommen ist. Nur andersherum wenn du beim Patienten eine 5 gehabt hättest und beim Handwerk ne 1 oder 2 dann wärst du schon durchgefallen.
Bei uns ist so mit keiner bei Handwerk durchgefallen. Es sei den der Prüfling hatte beim Patienten ne 4 gehabt und dann müsste dieser noch eine miese Handwerksanalyse und dann wirklich ne total schlechte Begründung abgeliefert haben, warum er ausgerechnet diese Technik bei dem Patientenbeispiel gegeben haben.
Aber wenn nur das Handwerkstück an sich wie sau aussah, ist da bei uns keiner durchgefallen, weil man konnte sich bei uns dann mit allem anderen retten.
Verrückt wie unterschiedlich dies gehandhabt wird.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
10. September 2018 12:08 # 18
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Ich weiß selbst, dass ich gut Korb flechten kann. Sie können mein erstes Bild sehen. Dort ist mein Übungskorb zu sehen.
Ich weiß dass ich aufgrund meiner schwachen psychischen Verfassung nicht Prüfungsreif war. Mit nachweisbaren bestimmten psychischen Erkrankungen kann eine Prüfungserleichterung bei der Wiederholung ermöglicht werden.
Ich weiß, dass die Prüfungsaufgabe der Lehrerin widersprüchlich ist und damit die Prüfung ungültig. Dafür habe ich eine schriftliche Verteidigung der Ergotherapie-Praxis für die Rechtsanwältin erhalten.

Was die Ausdruckweise und Grammatik angeht. Die meisten Ergotherapie-Lehrerinnen haben meine alten Berichte wie den Sichtstundenhefter etc. verstanden.

Trotzdem vielen Dank für ihre Meinung und Kritik. Sie war für mich sehr hilfreich.


Na, Hauptsache keine Verantwortung fürs eigene Handeln übernehmen! Da dreht sich mir der Magen um, wenn so jemand dann später mal Ergotherapeut wird und anderen was von sozialen Kompetenzen erzählen will. Grausig! ::thumbdown::

Ich hoffe auch für deine Mitschüler, dass du mit deiner Quengelei nicht durchkommst. Du widersprichst dich schon hier und deine Lehrerin wird dich im besten Fall auslachen, im schlimmsten Fall kriegst du keine Berufszulassung bei so einem Theater (wobei... das wäre eigentlich eher gut ^^).
Dein Werkstück ist schlicht und einfach grottig hingerotzt. Es ist dabei völlig wurscht ob du nicht "in der Verfassung" warst, das ist halt DER ultimative Verteidigungsspruch wenn mans nicht geschafft hat.
Der Burner ist, dass du dann vereinfachte Prüfungsbedingungen haben willst! Na, mit so einem Kollegen, der einem ins Essen pinkelt, arbeitet man dann doch gern zusammen! *Ironie off* Ohne Worte so ein schäbiges Verhalten.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
10. September 2018 13:23 # 19
Registriert seit: 19.10.2010
Beiträge: 110

Reiss dich mal zusammen, motte123. Deine Wortwahl hier ist mindestens genauso peinlich.
10. September 2018 14:02 # 20
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Geändert am 10.09.2018 14:04:00
Zitat / Motte123 hat geschrieben:
Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Ich weiß selbst, dass ich gut Korb flechten kann. Sie können mein erstes Bild sehen. Dort ist mein Übungskorb zu sehen.
Ich weiß dass ich aufgrund meiner schwachen psychischen Verfassung nicht Prüfungsreif war. Mit nachweisbaren bestimmten psychischen Erkrankungen kann eine Prüfungserleichterung bei der Wiederholung ermöglicht werden.
Ich weiß, dass die Prüfungsaufgabe der Lehrerin widersprüchlich ist und damit die Prüfung ungültig. Dafür habe ich eine schriftliche Verteidigung der Ergotherapie-Praxis für die Rechtsanwältin erhalten.

Was die Ausdruckweise und Grammatik angeht. Die meisten Ergotherapie-Lehrerinnen haben meine alten Berichte wie den Sichtstundenhefter etc. verstanden.

Trotzdem vielen Dank für ihre Meinung und Kritik. Sie war für mich sehr hilfreich.


Na, Hauptsache keine Verantwortung fürs eigene Handeln übernehmen! Da dreht sich mir der Magen um, wenn so jemand dann später mal Ergotherapeut wird und anderen was von sozialen Kompetenzen erzählen will. Grausig! ::thumbdown::

Ich hoffe auch für deine Mitschüler, dass du mit deiner Quengelei nicht durchkommst. Du widersprichst dich schon hier und deine Lehrerin wird dich im besten Fall auslachen, im schlimmsten Fall kriegst du keine Berufszulassung bei so einem Theater (wobei... das wäre eigentlich eher gut ^^).
Dein Werkstück ist schlicht und einfach grottig hingerotzt. Es ist dabei völlig wurscht ob du nicht "in der Verfassung" warst, das ist halt DER ultimative Verteidigungsspruch wenn mans nicht geschafft hat.
Der Burner ist, dass du dann vereinfachte Prüfungsbedingungen haben willst! Na, mit so einem Kollegen, der einem ins Essen pinkelt, arbeitet man dann doch gern zusammen! *Ironie off* Ohne Worte so ein schäbiges Verhalten.


Deine Wortwahl gleicht einer Diarrhö. Es gibt viele Menschen die in soziale Berufen arbeiten und ihre Emotionen nicht kontrollieren können, weil sie unter Anderem keine Empathie besitzen. Ihnen geht es nur darum ihre Meinung durch zu setzen. Ohne die Lage im Einzelnen zu kennen. Diese Erfahrungen habe ich nicht nur von dir, sondern auch in der Praxis erfahren.::mad::

Wenn du in meiner Lage wärest, würdest du nicht so leicht hier mit der Keule herum schwingen. Auch nicht im ironischen Sinne.::thumbdown::
10. September 2018 14:09 # 21
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:
Also ich würde die Prüfung auf jeden Fall anfechten. Zu mal ich es schon absurd finde, dass man wegen dem Handwerk an sich durchfällt. In der Schule wo ich meine Ausbildung zur Ergotherapeutin gemacht habe, da hieß es, dass die Handwerksnote zu der Note zum Patienten mit herein zählte. Bei uns hieß es damals ( Abschluss 2010) Das man wegen Handwerk nicht durchgefallen ist, wenn du eine gute Note beim Patienten abgeliefert hast. Und es so mit eine Gesamtnote von 4 heraus gekommen ist. Nur andersherum wenn du beim Patienten eine 5 gehabt hättest und beim Handwerk ne 1 oder 2 dann wärst du schon durchgefallen.
Bei uns ist so mit keiner bei Handwerk durchgefallen. Es sei den der Prüfling hatte beim Patienten ne 4 gehabt und dann müsste dieser noch eine miese Handwerksanalyse und dann wirklich ne total schlechte Begründung abgeliefert haben, warum er ausgerechnet diese Technik bei dem Patientenbeispiel gegeben haben.
Aber wenn nur das Handwerkstück an sich wie sau aussah, ist da bei uns keiner durchgefallen, weil man konnte sich bei uns dann mit allem anderen retten.
Verrückt wie unterschiedlich dies gehandhabt wird.


Wie meinst du bitte mit dem Patienten? In Bezug auf fiktiven Patientenbeispiel oder Sichtstundenpatienten?
10. September 2018 14:30 # 22
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Zitat / Motte123 hat geschrieben:
Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Ich weiß selbst, dass ich gut Korb flechten kann. Sie können mein erstes Bild sehen. Dort ist mein Übungskorb zu sehen.
Ich weiß dass ich aufgrund meiner schwachen psychischen Verfassung nicht Prüfungsreif war. Mit nachweisbaren bestimmten psychischen Erkrankungen kann eine Prüfungserleichterung bei der Wiederholung ermöglicht werden.
Ich weiß, dass die Prüfungsaufgabe der Lehrerin widersprüchlich ist und damit die Prüfung ungültig. Dafür habe ich eine schriftliche Verteidigung der Ergotherapie-Praxis für die Rechtsanwältin erhalten.

Was die Ausdruckweise und Grammatik angeht. Die meisten Ergotherapie-Lehrerinnen haben meine alten Berichte wie den Sichtstundenhefter etc. verstanden.

Trotzdem vielen Dank für ihre Meinung und Kritik. Sie war für mich sehr hilfreich.


Na, Hauptsache keine Verantwortung fürs eigene Handeln übernehmen! Da dreht sich mir der Magen um, wenn so jemand dann später mal Ergotherapeut wird und anderen was von sozialen Kompetenzen erzählen will. Grausig! ::thumbdown::

Ich hoffe auch für deine Mitschüler, dass du mit deiner Quengelei nicht durchkommst. Du widersprichst dich schon hier und deine Lehrerin wird dich im besten Fall auslachen, im schlimmsten Fall kriegst du keine Berufszulassung bei so einem Theater (wobei... das wäre eigentlich eher gut ^^).
Dein Werkstück ist schlicht und einfach grottig hingerotzt. Es ist dabei völlig wurscht ob du nicht "in der Verfassung" warst, das ist halt DER ultimative Verteidigungsspruch wenn mans nicht geschafft hat.
Der Burner ist, dass du dann vereinfachte Prüfungsbedingungen haben willst! Na, mit so einem Kollegen, der einem ins Essen pinkelt, arbeitet man dann doch gern zusammen! *Ironie off* Ohne Worte so ein schäbiges Verhalten.


Deine Wortwahl gleicht einer Diarrhö. Es gibt viele Menschen die in soziale Berufen arbeiten und ihre Emotionen nicht kontrollieren können, weil sie unter Anderem keine Empathie besitzen. Ihnen geht es nur darum ihre Meinung durch zu setzen. Ohne die Lage im Einzelnen zu kennen. Diese Erfahrungen habe ich nicht nur von dir, sondern auch in der Praxis erfahren.::mad::

Wenn du in meiner Lage wärest, würdest du nicht so leicht hier mit der Keule herum schwingen. Auch nicht im ironischen Sinne.::thumbdown::


Ich würde nicht in deine Lage kommen, da ich, wenn ich Mist baue, es auch auslöffel. Du versuchst, dein Werkstück irgendwie durchzubringen um die Prüfung nicht wiederholen zu müssen. DAS finde ich wie Diarrhoe. Denn es wird versucht zurecht zu biegen, eben wie in deinen Beiträgen, in denen du dir selbst widersprichst (und das offenbar gar nicht merkst), wie dir auch schon andere hier mitgeteilt haben.
Empathie besitze ich solange, bis sich jemand nicht mehr selbst reflektiert und stur sein Bedürfnis durchsetzen will, ungeachtet der eigenen Leistung. Diese war nicht ausreichend zum Bestehen der Prüfung.

Und dass du keine Ironie verstehst, ist mir klar, soll aber vor weiteren Unfreundlichkeiten bewahren. Man sollte zu seinen Fehlern stehen und das tust du nicht. Das finde ich verwerflich, nicht, dass du es nicht geschafft hast. Fehler sind menschlich, aber man sollte dazu stehen.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
10. September 2018 15:36 # 23
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:
Also ich würde die Prüfung auf jeden Fall anfechten. Zu mal ich es schon absurd finde, dass man wegen dem Handwerk an sich durchfällt. In der Schule wo ich meine Ausbildung zur Ergotherapeutin gemacht habe, da hieß es, dass die Handwerksnote zu der Note zum Patienten mit herein zählte. Bei uns hieß es damals ( Abschluss 2010) Das man wegen Handwerk nicht durchgefallen ist, wenn du eine gute Note beim Patienten abgeliefert hast. Und es so mit eine Gesamtnote von 4 heraus gekommen ist. Nur andersherum wenn du beim Patienten eine 5 gehabt hättest und beim Handwerk ne 1 oder 2 dann wärst du schon durchgefallen.
Bei uns ist so mit keiner bei Handwerk durchgefallen. Es sei den der Prüfling hatte beim Patienten ne 4 gehabt und dann müsste dieser noch eine miese Handwerksanalyse und dann wirklich ne total schlechte Begründung abgeliefert haben, warum er ausgerechnet diese Technik bei dem Patientenbeispiel gegeben haben.
Aber wenn nur das Handwerkstück an sich wie sau aussah, ist da bei uns keiner durchgefallen, weil man konnte sich bei uns dann mit allem anderen retten.
Verrückt wie unterschiedlich dies gehandhabt wird.


Wie meinst du bitte mit dem Patienten? In Bezug auf fiktiven Patientenbeispiel oder Sichtstundenpatienten?


Uns wurde damals gesagt, dass die Note von der Sichtstunde und die Note vom Werkstück eine Note ergeben. Und dass wenn man in der Sichtstunde eine 1 oder 2 hatte aber im eigentlichen Werkstück eben eine 5 man trotzdem bestanden hätte. Es hatte einmal beim Werkstück selber eine Gesamtnote gegeben. Wo einmal das Werkstück selbst benotet wird, dann der Bericht vom Werkstück ( wie ist da die Herangehensweise? Welche Materialien brauche ich dafür? Welche Schritte kommen als erstes? etc) eine Note plus Patientenbeispiel wo du beschreibst wie deine Herangehensweise mit dem Patienten ist bezüglich dieses Werkstückes da hat es dann auch noch mal eine Note gegeben. Es wurden dann alle 3 Noten zusammen gezählt und du hattest dann darauf eine Gesamtnote bekommen.
Diese Gesamtnote ist dann mit der Gesamtnote der Sichtstunde mit herein geflossen.
Die Gesamtnote der Sichtstunde hatte mehr gewichtet als die Gesamtnote von der Handwerksprüfung. Hattest du die Sichtstunde am Patienten bestanden und kam zusammen mit der Handwerksprüfung eine Gesamtnote 4 heraus hattest du bei uns damals trotzdem bestanden, auch wenn du im Handwerk mit einer 5 durchgefallen wärst. Nur umgekehrt durftest du keine 5 haben, da du dann trotzdem dann durchgefallen wärst.

Deswegen war es für mich komplett neu, wie man beim Werkstück an sich durchfallen kann. Aber anscheinend ist es von Bundesland bzw von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.
Das hilft dir jetzt wahrscheinlich auch nix, wenn es bei euch anders ist. Ich weis ja auch nicht wie gut du die eigentliche Sichtstunde abgeschlossen hast.

Also ich selber würde wenn es ein Korb geworden ist und du jetzt nur nicht fertig geworden bist mit dem Korb oder dieser nicht die erforderliche Größe hat und du jetzt nicht alles falsch gemacht hast dann würde ich es probieren anzufechten und sollte von der Größe des Bodens und dazu noch total schief ausgesägt sein Plus Löcher für die Starken falsch gebohrt plus noch der Abstand der Starken total falsch sein plus noch vollkommen falsche Flechttechnik angewendet , dann kannst du es natürlich vergessen so etwas anzufechten.
Ales andere wäre für mich keine 5. Eine 5 wäre für mich, du hast fast alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Hast du die richtige Flechttechnik gewählt und keine 20 Fehler drin und bist nur nicht auf die erforderliche Höhe gekommen oder hast dich doch etwas verrechnet bezüglich Höhe der Starken oder bist einfach nicht fertig geworden aber insgesamt ist es schon ein Korb geworden, dann wäre es für mich schlimmsten Falls ne 4. Weil ich das auch eher so sehe, dass wir ja schließlich Therapeuten werden und keine Handwerker. Du musst schließlich hinterher nur später mal anleiten können und suchst dir auch nur die Medien heraus, die du dann auch beherrscht. Aber in den Schulen wird bis heute immer noch leider sehr großen Wert auf Handwerk gelegt.
Aber jeder Prüfer ist da halt auch anders. Ich würde das nicht so streng sehen , aber viele Prüfer bewerten da dann doch schon streng.
Aber sonst machst du halt die Prüfung noch mal. Manchmal hat man auch Pech und Zieht ausgerechnet die zwei Handwerkstechniken, womit man gar nix anfangen kann. Zumindest hatten wir zwei Handwerkstechniken gezogen und eins von beiden durften wir uns dann aussuchen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
10. September 2018 21:37 # 24
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Geändert am 10.09.2018 21:42:00
Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:
Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:
Also ich würde die Prüfung auf jeden Fall anfechten. Zu mal ich es schon absurd finde, dass man wegen dem Handwerk an sich durchfällt. In der Schule wo ich meine Ausbildung zur Ergotherapeutin gemacht habe, da hieß es, dass die Handwerksnote zu der Note zum Patienten mit herein zählte. Bei uns hieß es damals ( Abschluss 2010) Das man wegen Handwerk nicht durchgefallen ist, wenn du eine gute Note beim Patienten abgeliefert hast. Und es so mit eine Gesamtnote von 4 heraus gekommen ist. Nur andersherum wenn du beim Patienten eine 5 gehabt hättest und beim Handwerk ne 1 oder 2 dann wärst du schon durchgefallen.
Bei uns ist so mit keiner bei Handwerk durchgefallen. Es sei den der Prüfling hatte beim Patienten ne 4 gehabt und dann müsste dieser noch eine miese Handwerksanalyse und dann wirklich ne total schlechte Begründung abgeliefert haben, warum er ausgerechnet diese Technik bei dem Patientenbeispiel gegeben haben.
Aber wenn nur das Handwerkstück an sich wie sau aussah, ist da bei uns keiner durchgefallen, weil man konnte sich bei uns dann mit allem anderen retten.
Verrückt wie unterschiedlich dies gehandhabt wird.


Wie meinst du bitte mit dem Patienten? In Bezug auf fiktiven Patientenbeispiel oder Sichtstundenpatienten?


Uns wurde damals gesagt, dass die Note von der Sichtstunde und die Note vom Werkstück eine Note ergeben. Und dass wenn man in der Sichtstunde eine 1 oder 2 hatte aber im eigentlichen Werkstück eben eine 5 man trotzdem bestanden hätte. Es hatte einmal beim Werkstück selber eine Gesamtnote gegeben. Wo einmal das Werkstück selbst benotet wird, dann der Bericht vom Werkstück ( wie ist da die Herangehensweise? Welche Materialien brauche ich dafür? Welche Schritte kommen als erstes? etc) eine Note plus Patientenbeispiel wo du beschreibst wie deine Herangehensweise mit dem Patienten ist bezüglich dieses Werkstückes da hat es dann auch noch mal eine Note gegeben. Es wurden dann alle 3 Noten zusammen gezählt und du hattest dann darauf eine Gesamtnote bekommen.
Diese Gesamtnote ist dann mit der Gesamtnote der Sichtstunde mit herein geflossen.
Die Gesamtnote der Sichtstunde hatte mehr gewichtet als die Gesamtnote von der Handwerksprüfung. Hattest du die Sichtstunde am Patienten bestanden und kam zusammen mit der Handwerksprüfung eine Gesamtnote 4 heraus hattest du bei uns damals trotzdem bestanden, auch wenn du im Handwerk mit einer 5 durchgefallen wärst. Nur umgekehrt durftest du keine 5 haben, da du dann trotzdem dann durchgefallen wärst.

Deswegen war es für mich komplett neu, wie man beim Werkstück an sich durchfallen kann. Aber anscheinend ist es von Bundesland bzw von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.
Das hilft dir jetzt wahrscheinlich auch nix, wenn es bei euch anders ist. Ich weis ja auch nicht wie gut du die eigentliche Sichtstunde abgeschlossen hast.

Also ich selber würde wenn es ein Korb geworden ist und du jetzt nur nicht fertig geworden bist mit dem Korb oder dieser nicht die erforderliche Größe hat und du jetzt nicht alles falsch gemacht hast dann würde ich es probieren anzufechten und sollte von der Größe des Bodens und dazu noch total schief ausgesägt sein Plus Löcher für die Starken falsch gebohrt plus noch der Abstand der Starken total falsch sein plus noch vollkommen falsche Flechttechnik angewendet , dann kannst du es natürlich vergessen so etwas anzufechten.
Ales andere wäre für mich keine 5. Eine 5 wäre für mich, du hast fast alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Hast du die richtige Flechttechnik gewählt und keine 20 Fehler drin und bist nur nicht auf die erforderliche Höhe gekommen oder hast dich doch etwas verrechnet bezüglich Höhe der Starken oder bist einfach nicht fertig geworden aber insgesamt ist es schon ein Korb geworden, dann wäre es für mich schlimmsten Falls ne 4. Weil ich das auch eher so sehe, dass wir ja schließlich Therapeuten werden und keine Handwerker. Du musst schließlich hinterher nur später mal anleiten können und suchst dir auch nur die Medien heraus, die du dann auch beherrscht. Aber in den Schulen wird bis heute immer noch leider sehr großen Wert auf Handwerk gelegt.
Aber jeder Prüfer ist da halt auch anders. Ich würde das nicht so streng sehen , aber viele Prüfer bewerten da dann doch schon streng.
Aber sonst machst du halt die Prüfung noch mal. Manchmal hat man auch Pech und Zieht ausgerechnet die zwei Handwerkstechniken, womit man gar nix anfangen kann. Zumindest hatten wir zwei Handwerkstechniken gezogen und eins von beiden durften wir uns dann aussuchen.


Bei uns kann die Handwerksprüfung mit der Sichtstundenprüfung leider mit der Note 5 im Handwerk nicht ausgeglichen werden. Das war leider die Wiederholungsprüfung.
Die Handwerksprüfung besteht ja aus Analyse, Bericht und das Werkstück.
Ich habe 1-2 Stunden mehr Zeit im Bericht investiert, dadurch hatte ich weniger Zeit für den Korb.
Dann habe ich die Perlen ein zu setzen um Zeit zu sparen und den Korb zu dekorieren, leider war die Wand mit 1er Geflecht zu instabil dafür. Also habe ich alle Perlen wieder raus genommen. Damit habe ich nicht gerechnet. Dieser Umstand hat mir zusätzlich Zeit gekostet.
Meine Befürchtung war: Hätte ich mit Zweier- oder Dreiergeflecht geflechtet, wäre ich damit nicht meinem ursprünglichen Plan im Handwerksbericht gefolgt und die Technik wäre wahrscheinlich nach der Ansicht der Lehrerin zu schwer für die Klientin mit Konzentration- und Aufmerksamkeitsprobleme.
Alles Andere steht in mein erstes Post. Die Technik hat mir die Lehrerin nicht angeprangert, die Fehler habe ich selber reflektiert. Ich bin hauptsächlich durchgefallen, weil ich die Höhe nicht erreicht habe und nicht auf den Wunsch der Patientin eingegangen bin ein sehr dekorativen Korb zu flechten.

Bei meiner ersten Handwerksprüfung bin ich durchgefallen, weil ich den Zweierzuschlagrand und das Flechten mit 2 Flechtfäden-Technik für die Demenzgruppe ausgewählt habe. Es sollte ein Brötchenkorb für ein Altenheim werden: Ich habe ihn nicht lackiert, auch ein weiterer Kritikpunkt von der Lehrerin. Damals habe ich die Korbhöhe erreicht und der Korb hatte weniger Fehler als mein Jetziger. Das Handwerksbericht war allerdings schwächer als mein Jetziger.
Die Handwerksanalyse war Nichts wert, wegen den genannten Kontraindikationen. Auch wenn ich sie zeitlich fertig stellen könnte.::wink::

11. September 2018 11:48 # 25
Registriert seit: 25.01.2017
Beiträge: 43

Zitat / Beki87 hat geschrieben:

Das war leider die Wiederholungsprüfung.
Bei meiner ersten Handwerksprüfung bin ich durchgefallen.


Auch wenn es hart ist und mit viel in den Sand gesetzter Zeit und Geld einhergeht, hast du dir schon mal überlegt, ob die Ergotherapie wirklich das richtige für dich ist?
Wenn ich mich richtig erinnere, bist du in deiner Sichtstunde ja auch schon mal durchgefallen. Kein Prüfer, den ich kenne, lässt jemanden durch drei Prüfungen rasseln, wenn nicht die Eignung für den Beruf in Frage zu stellen ist. Deine Prüfer wissen ja auch, was für dich auf dem Spiel steht.
Denn zumindest bei uns war eine dritte Prüfung damals nicht möglich. Danach hieß es die drei Jahre zu wiederholen oder sich anderweitig zu orientieren.

Gruß, Roose

Keiner ist so verrückt, das er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht. (Nietzsche)
11. September 2018 12:56 # 26
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Zitat / Roose hat geschrieben:
Zitat / Beki87 hat geschrieben:

Das war leider die Wiederholungsprüfung.
Bei meiner ersten Handwerksprüfung bin ich durchgefallen.


Auch wenn es hart ist und mit viel in den Sand gesetzter Zeit und Geld einhergeht, hast du dir schon mal überlegt, ob die Ergotherapie wirklich das richtige für dich ist?
Wenn ich mich richtig erinnere, bist du in deiner Sichtstunde ja auch schon mal durchgefallen. Kein Prüfer, den ich kenne, lässt jemanden durch drei Prüfungen rasseln, wenn nicht die Eignung für den Beruf in Frage zu stellen ist. Deine Prüfer wissen ja auch, was für dich auf dem Spiel steht.
Denn zumindest bei uns war eine dritte Prüfung damals nicht möglich. Danach hieß es die drei Jahre zu wiederholen oder sich anderweitig zu orientieren.

Gruß, Roose


Ja, aber beim 2 Versuch die Sichtstundenprüfung mit einer 3 bestanden.
11. September 2018 17:26 # 27
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785


Und selber hast Du überhaupt keine Zweifel, daß Ergotherapie der richtige Beruf für Dich ist?

Mir ist einfach überhaupt nicht mehr klar, was Du denn jetzt vom Forum hier erwartest. Irgendwie scheint es da ja ein erhebliches Problem mit dem Unterschied zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung zu geben. Damit kannst Du Dich auseinandersetzen - oder Du kannst sagen, dass es an diesem und jenem gelegen hat und Du ... eigentlich ... super Leistung ablieferst. Wenn mir mehrere Leute sagen, daß ich gerade auf dem Holzweg bin, kann ich das ja auch als Anlass nehmen, meine Haltung mal zu überprüfen..... was Du aber hier immer wieder entschieden von Dir weist.
Daher ist mir unsere Rolle hier völlig unklar.

::confused::
Gruß
nimis

11. September 2018 18:35 # 28
Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 387

Hallo,
ich bin 1988 2x durchgefallen. 1. Holzschale, 2. Peddigrohr, 3. Weben bestanden.
Anstatt zu klagen, was psychisch ziemlich anstrengend ist würde ich die Prüfung noch einmal machen. Das kostet weniger Energie und ist meines Erachtens effektiver.::thumbup::


11. September 2018 21:00 # 29
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 11.09.2018 21:28:00
Zitat / nimis hat geschrieben:

Und selber hast Du überhaupt keine Zweifel, daß Ergotherapie der richtige Beruf für Dich ist?

Mir ist einfach überhaupt nicht mehr klar, was Du denn jetzt vom Forum hier erwartest. Irgendwie scheint es da ja ein erhebliches Problem mit dem Unterschied zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung zu geben. ................Wenn mir mehrere Leute sagen, daß ich gerade auf dem Holzweg bin, kann ich das ja auch als Anlass nehmen, meine Haltung mal zu überprüfen..... was Du aber hier immer wieder entschieden von Dir weist.


Danke dafür (und an KW`s Beitrag!)
- ich bin, je länger ich hier lese, immer wieder an den "alten Witz" von der Warnung vor einem Geisterfahrer erinnert:
>> EINER?? Hundert!! (auch da hat jemand nicht erkannt, wer da auf der falschen Spur war........)

Im Übrigen gibt es durchaus psychische "Ausnahmezustände", mit/bei denen nicht zum Beruf des Ergotherapeuten zu raten ist... Um welche (Zitat-->)"schwache psychische Verfassung" geht es denn (hier) konkret?
(Ich hoffe jetzt wirklich, das nicht "Prüfungsangst" kommt..................)
12. September 2018 13:18 # 30
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 12.09.2018 13:19:00
Zitat / Roose hat geschrieben:
Zitat / Beki87 hat geschrieben:

Das war leider die Wiederholungsprüfung.
Bei meiner ersten Handwerksprüfung bin ich durchgefallen.


Auch wenn es hart ist und mit viel in den Sand gesetzter Zeit und Geld einhergeht, hast du dir schon mal überlegt, ob die Ergotherapie wirklich das richtige für dich ist?
Wenn ich mich richtig erinnere, bist du in deiner Sichtstunde ja auch schon mal durchgefallen. Kein Prüfer, den ich kenne, lässt jemanden durch drei Prüfungen rasseln, wenn nicht die Eignung für den Beruf in Frage zu stellen ist. Deine Prüfer wissen ja auch, was für dich auf dem Spiel steht.
Denn zumindest bei uns war eine dritte Prüfung damals nicht möglich. Danach hieß es die drei Jahre zu wiederholen oder sich anderweitig zu orientieren.

Gruß, Roose


Nicht ernsthaft?? 3x durchgefallen? Und du merkst dann immer noch nicht, dass du eventuell was an DIR ändern musst @Beki87? Meiner Meinung nach bist du aufgrund deiner fehlenden Selbstreflektion als Ergotherapeut überhaupt nicht geeignet (weniger wegen deiner fachlichen Einschränkungen, die du ja auch deutlich hast). Dein vorheriges Durchfallen wird vor Gericht auch offengelegt werden, da sei dir mal sicher! Und falls du das deinem Anwalt nicht erzählt hast, dass du schon öfters durchgefallen oder "so gerade eben" bestanden hast, solltest du das schleunigst nachholen, damit er eine ordentliche Einschätzung dafür abgeben kann. Ansonsten wäre es sehr fahrlässig von ihm, dir da auch nur annähernd Chancen auszurechnen (aber Anwälte wollen eben auch Geld verdienen ^^).
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
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