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Ergotherapie-Prüfung durchgefallen

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21. September 2018 18:56 # 46
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Geändert am 21.09.2018 19:01:00
Zitat / Motte123 hat geschrieben:
Zitat / KW hat geschrieben:
Also, wenn es ausschließlich an der unsäglich verworrenen Art der Dozentin lag, sind ja sicherlich alle Prüflinge durchgefallen. Da könnt Ihr denn ja eine Sammelklage einreichen. Vielleicht auch mal in den vorigen Jahrgängen nachfragen – da sind denn ja sicher auch alle durch die Handwerksprüfung gefallen, die jene Dozentin hatten. Oder?


Leider gibt es irrtümlicherweise in DE keine Sammelklagen... aber das ist wirklich eine interessante Frage! Auf interessante Fragen kriegen wir von beki87 aber ja grundsätzlich keine Antwort. ::thumbup::


Bei Sammelklagen müssten die Advokaten sich sehr freuen, vorallem weil gerade die Ergotherapielehrer einen großen Bewertungsspielraum haben.
Vorallem verbeamtete Lehrerinnen können eine gewisse Narrenfreiheit in Unterricht und Prüfung geniessen ( z.B extra Raucherpausen). Schon bei einer banalen Behandlung gibt es zahlreiche Meinungsunterschiede und Widersprüche zwischen Lehrer oder Ergos.::biggrin:: Geschweige den deprimierte Lehrer, die ihren Beruf nur aus Geldgier ausführen und mehrere Schüler innerhalb eines Jahres beim Peddigrohr durchfallen lassen.::mad::

Nicht zu vergessen, es gibt viele Psychopathen die als Ergos angestellt sind. Nicht alle psychischen Erkrankungen oder Menschen mit ADS ist ihnen der Berufwunsch zum Ergotherapeuten verwehrt, sie bekommen Prüfungserleichterung zum Teil auch Rückwirkend. Nicht jede psychische Erkrankung kann rechtzeitig von dem Betroffenen selbst fest gestellt werden. Die Umwelt übt einen Einfluss auf die Entscheidung des Betroffenen.
Die Prüfungssituation ist eine ganz andere Welt als die Arbeitswelt um wo es Alles oder Nichts geht.::smile::
22. September 2018 09:35 # 47
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Nicht zu vergessen, es gibt viele Psychopathen die als Ergos angestellt sind.


Woher beziehst Du diese "Fakten"?
Kennst Du soviele angestellte Ergos mit dieser Diagnose? Haben sie sie Dir einfach so mitgeteilt?
Erstaunlich, die meisten psychisch Kranken halten sich sehr damit zurück, ihre Diagnose herum zu erzählen.

Und diese Pauschalierungen auf Lehre und Ergos bezogen, finde ich unangemessen.
Für mich sieht es so aus, als ob Du bei vielen anderen alles Mögliche erkennst und sogar diagnostizierst, aber den VBlick nur sehr eingeschränkt auf Dich selbst richtest.
Ich habe für mich festgestellt, dass die Probleme, mit denen ich kämpfe, oft im Bereich zwischen meinen Ohren ihren Ursprung haben.

Schuldzuweisungen an andere haben mich nicht weitergebracht. Ich habe mich meist immer tiefer hinein gewühlt und nur schwer wieder heraus gefunden.
Ich war übrigens für 2 meiner 4 erlernten Berufe nur wenig bis gar nicht geeignet. Dies kann ich mit Jahren und Jahrzehnten Abstand sagen.

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
23. September 2018 19:26 # 48
Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 362

@Beki

Da deine Argumentation erhebliche Widersprüche aufweist, nochmal
eine Information für deinen Anwalt: Du bist bisher in allen Prüfungsteilen angetreten,
somit gilt die Prüfung als unternommen. Eine nachträgliche Feststellung einer Erkrankung, welche
eine Teilnahme an der Prüfung unmöglich machen würde ist nicht zulässig.
Du hat dich bisher auch noch nicht genau informiert, so hättest du auch schon mal die BFSO deines
zuständigen Bundeslandes gelesen.
Bei zweimaligem Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholung von Teilen der Ausbilung anzuordnen,
das entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Bei praktischen Prüfungsteilen sind es meist Praktika,
die nachgeholt werden müssen, um erneut eine Prüfungszulassung zu erhalten.
Der Notendurchschnitt und die Prüfungsniederschrift, sowie die Einschätzung der Lehrerkonferenz sind hier
ebenso zu berücksichtigen, wie die Einschätzung der Behörde.

Gruß







23. September 2018 21:39 # 49
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 239

Zitat / Ivanhoe hat geschrieben:
Bei zweimaligem Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholung von Teilen der Ausbilung anzuordnen,
das entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Bei praktischen Prüfungsteilen sind es meist Praktika,
die nachgeholt werden müssen, um erneut eine Prüfungszulassung zu erhalten.
Der Notendurchschnitt und die Prüfungsniederschrift, sowie die Einschätzung der Lehrerkonferenz sind hier
ebenso zu berücksichtigen, wie die Einschätzung der Behörde.

Knapp daneben: das gilt nach dem ersten nicht bestehen. Zweimal nicht bestehen ist nicht vorgesehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ergthaprv/BJNR173100999.html
(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jedes Fach der mündlichen Prüfung sowie in der praktischen Prüfung die Prüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und die Prüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat.
(4) Hat der Prüfling die gesamte praktische Prüfung oder in der praktischen Prüfung die Prüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüfern bestimmt werden. Dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist ein Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung beizufügen. Die Wiederholungsprüfung soll spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein.
23. September 2018 21:56 # 50
Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 362

Einmaligen!

Danke Sophie!
24. September 2018 13:33 # 51
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 24.09.2018 13:47:00
Zitat / Sssophie hat geschrieben:
Knapp daneben: das gilt nach dem ersten nicht bestehen. Zweimal nicht bestehen ist nicht vorgesehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ergthaprv/BJNR173100999.html
(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jedes Fach der mündlichen Prüfung sowie in der praktischen Prüfung die Prüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und die Prüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat.
(4) Hat der Prüfling die gesamte praktische Prüfung oder in der praktischen Prüfung die Prüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüfern bestimmt werden. Dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist ein Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung beizufügen. Die Wiederholungsprüfung soll spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein.


Danke für die gute Info Sophie!! ::thumbup::

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Bei Sammelklagen müssten die Advokaten sich sehr freuen, vorallem weil gerade die Ergotherapielehrer einen großen Bewertungsspielraum haben.
Vorallem verbeamtete Lehrerinnen können eine gewisse Narrenfreiheit in Unterricht und Prüfung geniessen ( z.B extra Raucherpausen). Schon bei einer banalen Behandlung gibt es zahlreiche Meinungsunterschiede und Widersprüche zwischen Lehrer oder Ergos.::biggrin:: Geschweige den deprimierte Lehrer, die ihren Beruf nur aus Geldgier ausführen und mehrere Schüler innerhalb eines Jahres beim Peddigrohr durchfallen lassen.::mad::

Da fällt mir wieder das trotzige Kind ein, was sich im Laden auf den Boden wirft und rumkrakelt, weil es seinen Lolli nicht bekommt.... bist du wirklich nur 1 Jahr jünger als ich (sofern 87 dein Geburtsjahr ist)? ::scared:: Und immer noch sind nur die pösen anderen Schuld... ::biggrin::

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Nicht zu vergessen, es gibt viele Psychopathen die als Ergos angestellt sind. Nicht alle psychischen Erkrankungen oder Menschen mit ADS ist ihnen der Berufwunsch zum Ergotherapeuten verwehrt, sie bekommen Prüfungserleichterung zum Teil auch Rückwirkend. Nicht jede psychische Erkrankung kann rechtzeitig von dem Betroffenen selbst fest gestellt werden. Die Umwelt übt einen Einfluss auf die Entscheidung des Betroffenen.
Die Prüfungssituation ist eine ganz andere Welt als die Arbeitswelt um wo es Alles oder Nichts geht.::smile::


Au man... aus welchem aktuellen, wissenschaftlich fundierten Bericht hast du das denn? ::biggrin:: Jetzt wird es langsam wirklich lächerlich. Du schmeißt absolut fahrlässig mit Diagnosen wie "Psychopathen" um dich (woher hast du nochmal die fachliche Qualifikation solche Diagnosen zu stellen? Wie viele kennst du, die dir diese Diagnose schon schwarz auf weiß gezeigt haben...?), solltest du aber doch in deiner Ausbildung gelernt haben, wie umfangreich es ist, so eine Diagnose anzustellen (was wir mit unserem Wissenshintergrund auch gar nicht vermögen), erst recht nicht als noch nicht mal ausgelernter Ergo wie du. Ich hoffe, du gehst mit so einem Verhalten niemals in den psychisch-funktionellen Bereich.... ::scared::
Zudem klingt es schon sehr narzisstisch was du schreibst, wofür auch die absolute Beratungsresistenz und das Ausblenden jeglicher realistischer Fakten spricht. Hm... ich habe jetzt allerdings immer noch nicht diagnostiziert im Gegensatz zu dir. Vielleicht merkst du es ja noch... ::tongue::
Es ist bemerkenswert, wie fast schon perfekt du ausblendest, dass es hier um DEIN Problem geht. Du scheinst ein Meister darin zu sein, deinen Blick auf das AUSSEN zu richten, und trotz wirklich zahlreicher Einwände, Tipps und konstruktiven Bemerkungen hier noch nicht auf den Gedanken gekommen zu sein, dich mal selbst bezüglich des Problems anzuschauen. Mich interessiert schon dein weiteres Vorgehen jetzt. Ich bin gespannt. ::thumbup::
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
24. September 2018 15:21 # 52
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376


... manchmal sollte Man(n) (oder Frau) es einfach auf sich beruhen lassen und keine Trolle füttern!
24. September 2018 18:45 # 53
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

@falladar: Dann gebst du davon aus, dass beki87 ein Troll ist? Och nööö.... er hat sich in seinem EP doch sooooo viel Mühe gegeben.... ::thumbup::
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
24. September 2018 19:58 # 54
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Zitat / falladar hat geschrieben:

... manchmal sollte Man(n) (oder Frau) es einfach auf sich beruhen lassen und keine Trolle füttern!



ob Troll oder nicht---- auf sich beruhen lassen wäre schonmal prima....
Es nützt doch offensichtlich alles Hinweisen und Aufregen nix- und kostet Energien, die woanders besser aufgehoben sind.........
25. September 2018 08:52 # 55
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 25.09.2018 08:54:00
@ ergo-ex

... ein "äußerst hilfreich" von mir ::thumbup::

Sterne o.ä. kann man ja hier leider nicht für einzelne Beiträge vergeben (analog physio.de)
6. Oktober 2018 12:53 # 56
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Zitat / rapor hat geschrieben:
Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Nicht zu vergessen, es gibt viele Psychopathen die als Ergos angestellt sind.


Woher beziehst Du diese "Fakten"?
Kennst Du soviele angestellte Ergos mit dieser Diagnose? Haben sie sie Dir einfach so mitgeteilt?
Erstaunlich, die meisten psychisch Kranken halten sich sehr damit zurück, ihre Diagnose herum zu erzählen.

Und diese Pauschalierungen auf Lehre und Ergos bezogen, finde ich unangemessen.
Für mich sieht es so aus, als ob Du bei vielen anderen alles Mögliche erkennst und sogar diagnostizierst, aber den VBlick nur sehr eingeschränkt auf Dich selbst richtest.
Ich habe für mich festgestellt, dass die Probleme, mit denen ich kämpfe, oft im Bereich zwischen meinen Ohren ihren Ursprung haben.

Schuldzuweisungen an andere haben mich nicht weitergebracht. Ich habe mich meist immer tiefer hinein gewühlt und nur schwer wieder heraus gefunden.
Ich war übrigens für 2 meiner 4 erlernten Berufe nur wenig bis gar nicht geeignet. Dies kann ich mit Jahren und Jahrzehnten Abstand sagen.

Schönes Wochenende


Bei uns in unserer Schule sind 3 von 4 Lehrerinnen in psychischer Behandlung gewesen. Die hälfte der Ergotherapielehrerinnen fallen bei uns krankheitsbedingt mind. 6 Monate im Jahr aus, geschweige den von chaotischem Unterricht und den Schülern das Unterrichten überlassen.
Einige der Ergoschülerinnen sind in der Prüfung mit Boderline Erkrankungen zugelassen. Es gibt manche psychische Erkrankungen die wirken sich in Prüfungen mehr destruktiv aus als im Praktikum oder Berufswesen. Bei allen gesetzlichen Regelungen gibt es auch hier unter bestimmten Fällen Einzellfallentscheidungen. Ein Schüler, der ergotherapeutisch gut mit den Patienten umgehen kann und gut Korbflechten kann ist in der Prüfung eine Katastrophe. Das ist nicht normal. Das war mein Gedanke!
Danke trotzdem für eure Antworten, sie haben mich zum Nachdenken angeregt. Evtl. wähle ich einen anderen Beruf aus wo ich mich glücklicher fülle, mehr verdiene.

Hier noch eine zusätzliche Info über psychische Erkrankungen bei bestimmten Berufsgruppen;
Quelle: https://www.businessinsider.de/gesundheitsgefaehrdende-jobs-2015-11
6. Oktober 2018 21:09 # 57
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
[/Bei uns in unserer Schule sind 3 von 4 Lehrerinnen in psychischer Behandlung gewesen. Die hälfte der Ergotherapielehrerinnen fallen bei uns krankheitsbedingt mind. 6 Monate im Jahr aus, geschweige den von chaotischem Unterricht und den Schülern das Unterrichten überlassen.
Einige der Ergoschülerinnen sind in der Prüfung mit Boderline Erkrankungen zugelassen. Es gibt manche psychische Erkrankungen die wirken sich in Prüfungen mehr destruktiv aus als im Praktikum oder Berufswesen. Bei allen gesetzlichen Regelungen gibt es auch hier unter bestimmten Fällen Einzellfallentscheidungen. Ein Schüler, der ergotherapeutisch gut mit den Patienten umgehen kann und gut Korbflechten kann ist in der Prüfung eine Katastrophe. Das ist nicht normal. Das war mein Gedanke!
Danke trotzdem für eure Antworten, sie haben mich zum Nachdenken angeregt. Evtl. wähle ich einen anderen Beruf aus wo ich mich glücklicher fülle, mehr verdiene.
quote]

nicht seine meinung bestätigt bekommen
dann wird schnell etwas behauptet
und drauf gehauen

wenn man die schuld immer nur bei den anderen sucht ist man in jeden beruf falsch

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