So lange du die GKV-Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, hast du eine Kassenzulassung und kannst als FL zusätzliche MA einstellen oder deine Patienten von einer/m FM therapieren lassen und selbst mit der GKV abrechnen. Wenn du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen kannst, benötigst du eine/n MA als FL für deine Praxis. Ein/e FM kann keine FL in deiner Praxis sein. Die Zulassungsvoraussetzungen kennst du ja, hast du ja schon einmal unterschrieben. Alternativ gibst du die GKV-Zulassung ab und machst eine PKV-Praxis auf. Du brauchst dann die GKV-Richtlinien nicht mehr erfüllen, benötigst keine/n FL mehr und kannst trotzdem MA einstellen, darfst dann aber auch keine GKV- und BG-Patienten mehr behandeln und abrechnen.
LG falladar
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