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Barrierefreiheit

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2. Oktober 2018 13:58 # 1
Registriert seit: 07.04.2018
Beiträge: 17

Ich bin derzeit auf der Suche nach Praxisräumen. Muss eine Praxis barrierefrei sein? Oder sind Stufen im Eingangsbereich (ca. zehn Stück) in Ordnung?

Ich konnte diesbezüglich nichts bei den Zulassungsvoraussetzungen finden, sondern lediglich Infos über die Größe oder Anzahl der Räume.

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten!

Elvenarii
3. Oktober 2018 11:10 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / Elvenarii hat geschrieben:
Ich bin derzeit auf der Suche nach Praxisräumen. Muss eine Praxis barrierefrei sein? Oder sind Stufen im Eingangsbereich (ca. zehn Stück) in Ordnung?

Ich konnte diesbezüglich nichts bei den Zulassungsvoraussetzungen finden, sondern lediglich Infos über die Größe oder Anzahl der Räume.

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten!

Elvenarii


Das für dich zuständige Bauamt gibt dir hier die notwendigen Auskünfte. Die Regelungen sind regional sehr unterschiedlich.

LG falladar
3. Oktober 2018 13:44 # 3
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

laut zulassungempfehlung müssen alle räume mit rollstühle erreichbar sein und neuerdings (seit August) auch ein fenster haben
kann man alles bei der vdek und dve nachlesen
altpraxen sind nicht betroffen
3. Oktober 2018 14:48 # 4
Registriert seit: 07.04.2018
Beiträge: 17

Danke Euch für die Info!
Wieder ein wenig schlauer geworden. ::thumbup::

Mal schauen, wann sich eine geeignete Location findet. Habe mir das viel einfacher vorgestellt.

Euch noch einen schönen Feiertag!
19. Oktober 2018 16:18 # 5
Registriert seit: 20.01.2013
Beiträge: 4

Zitat / uralergo hat geschrieben:
laut zulassungempfehlung müssen alle räume mit rollstühle erreichbar sein und neuerdings (seit August) auch ein fenster haben
kann man alles bei der vdek und dve nachlesen
altpraxen sind nicht betroffen



Diese Aussage hinsichtlich der Rollstühle ist nicht korrekt, in den ab 1.8. geltenden Richtlinien heisst es: Die Praxis sowie im erforderlichen Umfang auch die Behandlungsräume sollen behindertengerecht zugänglich sein, um insbesondere Gehbehinderten und Behinderten im Rollstuhl einen Zugang ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.

Das ist eine Kann- und keine Muss- Bestimmung-, dennoch können die regionalen Bauämter einen behindertengerechten Zugang und eine Behindertentoilette fordern.

Olaf Seifert aktivita-berlin
Olaf Seifert / aktivita-berlin
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