Frag doch deine VorgängerIn für diesen Bereich. Wenn du dich für Januar als "Leitung der Beschäftigung" gesehen hast, hattest du doch wohl auch schon eine Lohnvorstellung gehabt.
Nur einfach mal für dich zum Nachdenken zum Vergleich zu deinem aktuellen Job, ohne Anspruch auf eine Antwort von dir:
Was sind in der neuen Position deine zusätzlichen Aufgaben und Haftungsmodalitäten, die eine Gehaltsanpassung notwendig machen? Must du regelmäßig Fortbildungspunkte nachweisen oder benötigst du zusätzliche Qualifizierungen die du teilweise oder ganz selber finanzieren mußt? Hast du Mehrkosten an Arbeitskleidung, Fachliteratur, Fahrkosten, Telefon/Internet/PC/..., ect.? Sind deine Arbeitszeiten mit deutlich mehr unbezahlten Überstunden behaftet, oder werden deine Arbeitszeiten, nach geschäftlichen Terminen flexibel, auch in die späten Abendstunden oder in die Wochenenden oder auf Feiertage ohne Zusatzvergütungen gelegt? Hast du einen deutlich höheren Vor- und Nachbereitungsaufwand der in deiner Freizeit stattfindet?
Wenn du alle zusätzlichen Kosten und Qualifizierungen vom AG bezahlt bekommst, dieser dir so viel bezahlten Freiraum während deiner vereinbarten Arbeitszeit schafft, dass du keine "Arbeit mit nach Hause" nehmen musst, du keine höhere Haftung für deine Arbeit oder Nichtarbeit übernehmen mußt, was rechtfertigt dann (d)ein höheres Gehalt? Allein deine Qualifizierung für diese Position im Unternehmen, die dein AG ggf. jedoch erst über von ihm bezahlte Freistellungen und Qualifizierungen vorfinanzieren muß, ohne sicher zu sein ob du dann auch im Unternehmen bleibst und die Qualifizierungen erfolgreich abschließt. LG falladar
|