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Diskussionsforum

Lohn Leitung Beschäftigung

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10. Oktober 2018 21:56 # 1
Registriert seit: 18.10.2012
Bundesland: Bayern
Beiträge: 10

Hallo zusammen!
Seit 1.10.18 arbeite ich in einem Behindertenwohnheim.
Nun bin ich schneller als gedacht Leitung der Beschäftigung geworden.
Es würde mich interessieren, wieviel ihr in der gleichen Position verdient?
Ich werde nämlich zeitnah mit meinem Chef reden. Eigentlich sollte ich erst im Januar die Leitung werden, jedoch kurzfristig jetzt doch schon eher.

Dankeschön:)
30. Oktober 2018 09:53 # 2
Registriert seit: 26.11.2011
Beiträge: 38

Hallo -
mir stellt sich die frage, wie du denn vom gehalt her bisher eingestuft bist? Wirst du nach tarif bezahlt, wenn ja, nach welchem? Auf entsprechenden internetseiten findest du eingruppierungen, tätigkeitsbeschreibung und lohnhöhe.
Solltest du nicht tariflich bezahlt werden, hast du dennoch bei tvöd-seiten oder avr-seiten anhaltspunkte (gegliedert nach einsteiger, jahre berufserfahrung, etc. und somit sowohl eine einschätzung der bisherigen vergütung, als auch überblick über den verhandlungsspielraum.
31. Oktober 2018 20:39 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Frag doch deine VorgängerIn für diesen Bereich. Wenn du dich für Januar als "Leitung der Beschäftigung" gesehen hast, hattest du doch wohl auch schon eine Lohnvorstellung gehabt.

Nur einfach mal für dich zum Nachdenken zum Vergleich zu deinem aktuellen Job, ohne Anspruch auf eine Antwort von dir:

Was sind in der neuen Position deine zusätzlichen Aufgaben und Haftungsmodalitäten, die eine Gehaltsanpassung notwendig machen? Must du regelmäßig Fortbildungspunkte nachweisen oder benötigst du zusätzliche Qualifizierungen die du teilweise oder ganz selber finanzieren mußt? Hast du Mehrkosten an Arbeitskleidung, Fachliteratur, Fahrkosten, Telefon/Internet/PC/..., ect.? Sind deine Arbeitszeiten mit deutlich mehr unbezahlten Überstunden behaftet, oder werden deine Arbeitszeiten, nach geschäftlichen Terminen flexibel, auch in die späten Abendstunden oder in die Wochenenden oder auf Feiertage ohne Zusatzvergütungen gelegt? Hast du einen deutlich höheren Vor- und Nachbereitungsaufwand der in deiner Freizeit stattfindet?

Wenn du alle zusätzlichen Kosten und Qualifizierungen vom AG bezahlt bekommst, dieser dir so viel bezahlten Freiraum während deiner vereinbarten Arbeitszeit schafft, dass du keine "Arbeit mit nach Hause" nehmen musst, du keine höhere Haftung für deine Arbeit oder Nichtarbeit übernehmen mußt, was rechtfertigt dann (d)ein höheres Gehalt? Allein deine Qualifizierung für diese Position im Unternehmen, die dein AG ggf. jedoch erst über von ihm bezahlte Freistellungen und Qualifizierungen vorfinanzieren muß, ohne sicher zu sein ob du dann auch im Unternehmen bleibst und die Qualifizierungen erfolgreich abschließt.

LG falladar
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