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Kündigung vor Arbeitsantritt

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12. Oktober 2018 22:30 # 1
Registriert seit: 12.10.2018
Beiträge: 2

Hallo zusammen,

Ich habe ein Arbeitsvertrag geschlossen mit Jan. 2019 als anfangsdatum. Jetzt habe ich ein anderes Angebot und ich möchte dieses stattdessen nehmen. Gemäß meine Recherchen, ich kann meinen Vertrag schon vor Beginn der Arbeiten kündigen, wenn in meinem Vertrag nichts steht, dass eine Kündigung vor dem Starttermin nicht möglich ist.

Ich bin mir nur über eine Klausel nicht sicher:

" Das Anstellungsverhältnis beginnt am 01.01.2019. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat".

Bedeutet dies, dass ich den Vertrag nicht bis zum Beginn der Probezeit kündigen kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Grüße
13. Oktober 2018 09:15 # 2
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Hallo,
ich vermute stark, dass Du über einen Internetzugang verfügst. Dort gibt es Suchmaschinen. Wenn Du dort die Frage eingibst, bekommst Du Hunderttausende von Antworten.
Diese sind oft fundiert und umfangreich mit Erklärungen versehen.
Trotzdem, Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der ist damit rechtsgültig. Die Kündigungsfristen sind darin festgelegt. Warum sollte der Vertrag nicht gelten, wo bliebe da die Rechtssicherheit für beide Seiten?

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
13. Oktober 2018 09:28 # 3
Registriert seit: 12.10.2018
Beiträge: 2

Zitat / rapor hat geschrieben:
Hallo,
ich vermute stark, dass Du über einen Internetzugang verfügst. Dort gibt es Suchmaschinen. Wenn Du dort die Frage eingibst, bekommst Du Hunderttausende von Antworten.
Diese sind oft fundiert und umfangreich mit Erklärungen versehen.
Trotzdem, Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der ist damit rechtsgültig. Die Kündigungsfristen sind darin festgelegt. Warum sollte der Vertrag nicht gelten, wo bliebe da die Rechtssicherheit für beide Seiten?

Schönes Wochenende


Hallo,

ich habe nie gesagt, dass der Vertrag nicht gültig ist. Ich frage nur, ob diese spezifische Klausel bedeutet, dass ich meine Kündigung nicht bis zum Beginn der Probezeit einreichen kann? Rücktritt vor Beginn der Arbeit ist völlig legal, wenn nicht durch den Vertrag verboten und wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird!

Danke und schönes Wochenende
13. Oktober 2018 18:52 # 4
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

Was hälst du davon einfach bei deinem Vertragspartner anzurufen und nach zu fragen.
Bevor du dich verrückt machst....im Netz wirst du vermutlich zich Antworten bekommen, aber ob die auf deinen Fall zutreffen kann dir keiner sagen.
Im Zweifel gibt es noch eine einvernehmliche Beendigung des Vertrages...denn im Ernst, was hat eine möglicher Arbeitgeber davon jemanden vertraglich zu binden, der dort nicht arbeiten will.
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
15. Oktober 2018 07:25 # 5
Registriert seit: 01.07.2018
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 35

ainawee:
nach dem was du geschrieben hast:

ab dem 1.1.2019 bist du erst in der Probezeit, dass heißt ab da gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen = 1 Monat.

Wenn du nichts in deinem Vertrag findest, wie es vorher geregelt ist, gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten.
Du hast auch vorher 1 Monat Kündigungsfrist oder du kannst dich mit der Leitung auf einen Aufhebungsvertrag einigen, sprich Kündigung in beidseitigen Einverständnis. Das kannst du aber nur mit der Leitung klären! Deshalb solltest du schnellstmöglich bei der Leitung anrufen und einen Termin machen. Eventuell bietet sie dir mehr Geld an, damit du zu ihr kommst und nicht zur Konkurrenz ;) einen Versuch ist es wert.

Die meisten Arbeitsverträge haben einen 4 wöchigen Kündigungszeitraum, alles andere muss im Vertrag vermerkt sein.
z.B.: Kündigung nur Quartalsweise, nach 2 Jahren Betriebsangehörigkeit 4 Monate Kündigungszeit etc....
"Du hast erst verloren, wenn Du aufhörst es zu versuchen."
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