Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Abrechnungsmodalitäten bei Privatrezepten

Diskussionsforum

Abrechnungsmodalitäten bei Privatrezepten

Optionen:
29. Oktober 2018 16:37 # 1
Registriert seit: 13.10.2017
Beiträge: 1

Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

ich habe trotz längerer Recherche leider noch offen Fragen bezüglich Privatrezept-Modalitäten:
Gibt es Richtvorgaben bezüglich:

a.) Frist für Behandlungsbeginn
b.) Ersttermin im Bezug zum Ausstellungsdatum
c.) Terminunterbrechungen z.B: bei Krankheit
d.) Frist bist wann verordnete Behandlungen durchgeführt sein müssen
e.) Doppelbehandlungen

Vielen Dank für Eure Antworten und Eure wertvolle Zeit!

LG,
PEK

29. Oktober 2018 16:43 # 2
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Punkte a bis e: keine verbindlichen Vorgaben.

Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
31. Oktober 2018 20:12 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... wenn dein Patient keine besonderen Vereinbarungen in seinem PKV-Vertrag hat und/oder sie dir nicht vorab mitteilt, hast du keine Einschränkungen zu beachten.

In euer gegenseitigem Interesse in Bezug auf eine evtl. längerfristige Behandlung solltest du ihn darüber aufklären, dass es in seinem Vertrag Besonderheiten/Sondervereinbarungen/Regelungen geben könnte. Tauchen die Probleme erst beim Abrechnen der Verordungen mit seiner PKV auf wird in 90% der Fälle dem Therapeuten/der Praxis die Schuld für Absetzungen/Nichterstattungen gegeben. Wenn sich das dann noch rumspricht ...!

Auch die Therapie bei PKV-Patienten sollte von der PKV als effizient, sinnvoll und nachvollziehbar eingestuft werden können. Ein Behandlungsbeginn z.B. 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum und mit mehreren langen, mehrwöchigen Unterbrechungen kann nicht wirklich als wirksam und sinnvoll eingestuft werden. Da könnte es im Anschluß etwas Klärungsbedarf geben, ob es sich nicht vielleicht um Abrechnungsbetrug zu Lasten der PKV handelt.

LG falladar
Optionen:

nach oben scrollen