... wenn dein Patient keine besonderen Vereinbarungen in seinem PKV-Vertrag hat und/oder sie dir nicht vorab mitteilt, hast du keine Einschränkungen zu beachten.
In euer gegenseitigem Interesse in Bezug auf eine evtl. längerfristige Behandlung solltest du ihn darüber aufklären, dass es in seinem Vertrag Besonderheiten/Sondervereinbarungen/Regelungen geben könnte. Tauchen die Probleme erst beim Abrechnen der Verordungen mit seiner PKV auf wird in 90% der Fälle dem Therapeuten/der Praxis die Schuld für Absetzungen/Nichterstattungen gegeben. Wenn sich das dann noch rumspricht ...!
Auch die Therapie bei PKV-Patienten sollte von der PKV als effizient, sinnvoll und nachvollziehbar eingestuft werden können. Ein Behandlungsbeginn z.B. 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum und mit mehreren langen, mehrwöchigen Unterbrechungen kann nicht wirklich als wirksam und sinnvoll eingestuft werden. Da könnte es im Anschluß etwas Klärungsbedarf geben, ob es sich nicht vielleicht um Abrechnungsbetrug zu Lasten der PKV handelt.
LG falladar
|