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Privatpraxis Gründung

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30. Oktober 2018 08:08 # 1
Registriert seit: 30.10.2018
Beiträge: 19

Hallo
ich will zu meiner Yogalehrer Tätigkeit zusätzlich Privat Praxis für Ergotherapie Eröffnen.
Muss ich bestimmte Versicherungen abschliesen, wie z.B bei der Berufsgenossenschaft oder Unfall oder...?

Gegebenfals wo kann ich mich erkundigen.

LG Jelena
30. Oktober 2018 17:16 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ja Berufshaftpflicht und die Unfallversicherung BG brauchst du. Die Anschrift von der BG findest du im Internet bei der AOK
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
31. Oktober 2018 10:04 # 3
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

wirst du denn auch genug Privatpatienten rekrutieren können???? Gibt es dort bei dir so viele privat versicherte????
Hier bei uns ist das nicht weit von null entfernt, würde sich überhaupt nicht lohnen. Woanders ist das auch anders... musst du auch gut durchrechnen.
LG::confused::::smile::
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
31. Oktober 2018 15:19 # 4
Registriert seit: 30.10.2018
Beiträge: 19

Ich hab ja nichts zu verlieren,den Raum habe sowieso,ich verdiene mein geld mit Yogakursen,das wäre langsame einstieg in die Ergotherapie.und wir haben hier schon genug Leute die privat versichert sind oder Selbstzahlen wollen.
Ich bin nur mir gesetzlichen Sachen nicht vertraut. Was Versicherungen an geht.
Kann ich bei den jenigen die Selbstzahler sind geringeren Stundenlohn nehmen? Oder muss er einheitlich sein?
Herzlichen Dank für die Antworten
31. Oktober 2018 16:25 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo was für einen Stundenlohn du nimmst ist dir überlassen. Du kannst verlangen was du willst. Es gibt ja viel Praxen die einen Unterschied zwischen Beihilfe und voll Privat machen. Für Selbstzahler brauchst du jedoch die Heilpraktikererlaubnis. Wenn du kein Heilpraktiker bist, dann darfst du nur auf Rezept arbeiten.
Wobei ich später wenn ich dann endlich meinen Heilpraktiker in der Tasche habe dann für diese den gleichen Preis verlangen werde wie für die, die privat versichert sind.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
31. Oktober 2018 17:00 # 6
Registriert seit: 30.10.2018
Beiträge: 19

Ich meine wenn sie mit privat rezept,Verordnung kommen,kann ich dann geringeren Preis nehmen wenn sie Selbstzahler sind ? Bei privat versicherten habe ich vor 1,8 Satz nehmen.
Liebe Grüße
31. Oktober 2018 19:48 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... wieso willst du dir das Leben unnötig schwer machen? Deine Patienten reden untereinander und tauschen sich auch über deine Preise aus. Du bietest Therapien nur für Privatpatienten an. Warum willst du unterschiedliche Preise für die gleiche Leistung anbieten? Wie willst du das gegenüber deinen Patienten begründen? Willst du dir jedes Mal die Versichertenkarte zeigen lassen um zu erfahren ob dein Patient in Wirklichkeit GKV-Patient ist und du ihn eigentlich nicht behandeln dürftest? Wenn bei einem GKV-Patient die Notwendigkeit einer ergotherapeutischen Behandlung besteht, ist der behandelnde Arzt verpflichtet ihm auch eine Heilmittelverordnung zu Lasten der GKV auszustellen. Das Ausstellen einer PKV-Heilmittelverordnung ist dann unzulässig.

Aber du kannst deine Preise kalkulieren wie du willst. So lange dein Finanzamt deine berufliche Tätigkeit nicht als Hobby einstuft und du mit deinen Einnahmen dein Unternehmen und deine Privatleben finanzieren kannst ist alles ok.

LG falladar
31. Oktober 2018 21:54 # 8
Registriert seit: 30.10.2018
Beiträge: 19

Wie ist wenn ein Patient gesetzlich versichert ist und möchte zu mir kommen,kann er Privatrezept bekommen? Denn mit gesetzlich versicherten kann ich nicht abrechnen,da ich nur privat Praxis angemeldet habe.
LG Jelena
1. November 2018 09:36 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 01.11.2018 09:44:00
Ohne Kassenzulassung können nur Privatpatienten behandelt werden. GKV- und BG-Patienten dürfen nur in Praxen mit GKV-Zulassung behandelt werden. Wenn ein Patient mit einem Privatrezept zu dir kommt, solltest du nicht nach seiner Krankenversicherung fragen und auch keinen Unterschied in den Behandlungszeiten und Preisen zwischen deinen Patienten machen. Nimmst du bei GKV-versicherten Patienten nur um den GKV-Preis ist das unlauterer Wettbewerb und ist abmahnfähig.

Eigentlich ist es ganz einfach: Die GKV möchte für die Behandlung ihrer Patienten feste Standarts haben. Diese müssen für eine GKV-Zulassung durch die Ergotherapiepraxen erfüllt werden. Nur in und über diese/n Praxen dürfen GKV-Leistungen abgerechnet werden. Der Inhaber der zugelassenen Praxen haftet für die korrekte Umsetzung der Zulassungsvorausetzungen und Heilmittelrichtlinien. Jeder GKV-Patient hat einen Anspruch auf eine Heilmittelverordnung zu Lasten der GKV wenn er therapiebedürftig ist. Es ist unzulässig diesem, warum auch immer, Behandlungen über ein Privatrezept zukommen zu lassen. Besteht ein Behandlungsbedarf, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, dem Patienten auch eine GKV-Verordnung auszustellen, den Behandlungsverlauf zu überwachen und zu dokumentieren und ggf. an den Genesungsprozess anzupassen. Dem GKV-Patienten dürfen für seine notwendige therapeutische Behandlung keine zusätzlichen Kosten über die gestzliche Zuzahlung hinaus enstehen. Sollte sich durch die Nichteinhaltung der Standarts und Mindestvoraussetzungen der GKV und/oder durch Falschbehandlungen der GKV ein zukünftiger Schaden entstehen, hast du die weiteren Behandlungskosten des Patienten am Hals. Hierbei ist es egal, ob sich der Patient in deinen Räumlichkeiten verletzt/stürzt oder es sich um Behandlungsfehler durch z.B. Kontraindikationen, Unkenntnis, mangelnde Hygiene, Überbelastung, ect. handelt. Wenn du den Patienten trotz der Information "eigentlich GKV-Patient und Behandlung nicht durch seine GKV frei gegeben" behandelst, gehst du das Risiko ein für evtl. Folgekosten deiner Behandlung privat zu haften, da diese der GKV ohne deine Behandlung nicht entstanden wären. Eine zugelassenen GKV-Praxis ist für solche Schäden versichert und aus der Folgehaftung (außer bei Vorsatz) ausgeschlossen.

LG falladar

PS: Du könntest GKV-Patienten mit Heilmittelverordnungen zu Lasten der GKV für eine zugelassene GKV-Praxis behandeln und über diese zu den Kostensätzen der GKV abrechnen. Die Therapien dürfen aber auch hier nur als Hausbesuch oder in der GKV-Praxis erfolgen. Du arbeitest dann als Honorarkraft/Freier Mitarbeiter für die GKV-Praxis.
1. November 2018 12:31 # 10
Registriert seit: 30.10.2018
Beiträge: 19

Huuu, Lieben Dank für die ausführliche Antwort.
Das ist eine Große Erkenntnis für mich, den ich umsetzen werde.
1. November 2018 22:51 # 11
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 02.11.2018 13:08:00
Zitat / falladar hat geschrieben:
Du arbeitest dann als Honorarkraft/Freier Mitarbeiter für die GKV-Praxis.


Was allerdings auch nicht "mal eben so funktioniert", sondern wieder etliche Vorgaben hat: zb Rentenversicherungspflicht, Statusfeststellung, Abgaben an x &y uswusf..
(Dringend) Nachzulesen-u.a.- hier im Forum, Rubrik "Freie Mitarbeit/er"
2. November 2018 20:49 # 12
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / ergo-ex hat geschrieben:
Zitat / falladar hat geschrieben:
Du arbeitest dann als Honorarkraft/Freier Mitarbeiter für die GKV-Praxis.


Was allerdings auch nicht "mal eben so funktioniert", sondern wieder etliche Vorgaben hat: zb Rentenversicherungspflicht, Statusfeststellung, Abgaben an x &y uswusf..
(Dringend) Nachzulesen-u.a.- hier im Forum, Rubrik "Freie Mitarbeit/er"


Die Rentenversicherungspflicht hat sie als PI sowieso so lange sie keine MA hat. Abgaben und Steuern muß sie als PI auch zahlen. Eine Statusfeststellung ist nicht zwingend notwendig, sie dient nur der Absicherung des Auftraggebers und ist nur sinnvoll wenn die vereinbarten Honorarverträge auch eingehalten werden, ansonsten ist sie auch nichts wert. Ich habe in den letzten 15 Jahren verschiedene Honorarverträge als PI mit anderen Einrichtungen abgeschlossen ohne je eine Statusfeststellung gemacht zu haben. Wenn es zu Problemen kommen sollte, werden genau die gleichen Unterlagen geprüft, die auch für eine Statusfeststellung geprüft werden. Sind diese korrekt formuliert und auch so gelebt, gibt es auch keine Probleme. Es ist keine Hexerei und doch mal eben so möglich.

LG falladar
3. November 2018 00:17 # 13
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

@falladar--- wir sind "eigentlich" einer Meinung ::smile::
MIR ist das mit der RV-Pflicht klar. Ich hatte aber den Eindruck, das es der TE (auch) für ihren Plan mit der Privatpraxis noch gar nicht so klar ist.
Zu Statusfeststellungen: Hatte in vielen Jahren auch nie eine - aus eben den Gründen, die du anführst. Nach dem Sozialgerichtshickhack zu FM wollen aber offenbar die meisten PI eine haben,weil sie sich damit abgesichert wähnen(!). Man muss also damit rechnen, eine machen zu müssen. Wenn nicht- umso besser
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