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Diskussionsforum

Praxis und Anstellung Versicherung

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30. Oktober 2018 12:39 # 1
Registriert seit: 21.05.2018
Beiträge: 7

Hallo liebe Forumleser,
Ich befinde mich zurzeit in einer Anstellung und habe ein Angebot eine Praxis zu übernehmen bekommen. Da es in der Praxis einen Angestellten gibt würde ich gern diesen als praxisleiter beschäftigen und selbst nur 15 Stunden neben meiner Anstellung in der Praxis arbeiten. Wäre es möglich so eine freiwillige Krankenversicherung bzw eine private Krankenversicherung zu vermeiden? Ich wäre ja dann weiter über meinen Arbeitgeber Versichert...
31. Oktober 2018 20:57 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Es kommt einzig darauf an, mit welchem Unternehmen du deine Haupteinnahmen bestreitest. Übersteigt der Gewinn aus der Praxis deinen Verdienst aus dem Angestelltenverhältnis wird spätestens dann deine Selbständigkeit als Hauptbeschäftigung angesehen und deine GKV wird diese Einnahmen als Grundlage für ihre Berechnungen heranziehen. Die Einzelheiten solltest du eigentlich vorab mit (d)einem Steuerberater besprechen. Letztendlich werden beide Einnahmen als Geamteinnahme gemeinsam versteuert und ggf. stehen auch für die Sozialversicherungen Nachzahlungen für dich an.

Sind deine Einnahmen aus der Praxis über einen längeren Zeitraum (3-5 Jahre) zu gering um damit wirklich besteuerbaren Gewinn zu erwirtschaften, kann das Finanzamt deine Praxis als Hobby einstufen und die Stilllegung der Praxis verfügen.

Ich wünsche dir viel Erfolg in deiner (Teil-)Selbständigkeit. Hoffentlich bleibt dein Mitarbeiter, sonst fällt dein Projekt in sich zusammen.

LG falladar
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