Es kommt einzig darauf an, mit welchem Unternehmen du deine Haupteinnahmen bestreitest. Übersteigt der Gewinn aus der Praxis deinen Verdienst aus dem Angestelltenverhältnis wird spätestens dann deine Selbständigkeit als Hauptbeschäftigung angesehen und deine GKV wird diese Einnahmen als Grundlage für ihre Berechnungen heranziehen. Die Einzelheiten solltest du eigentlich vorab mit (d)einem Steuerberater besprechen. Letztendlich werden beide Einnahmen als Geamteinnahme gemeinsam versteuert und ggf. stehen auch für die Sozialversicherungen Nachzahlungen für dich an.
Sind deine Einnahmen aus der Praxis über einen längeren Zeitraum (3-5 Jahre) zu gering um damit wirklich besteuerbaren Gewinn zu erwirtschaften, kann das Finanzamt deine Praxis als Hobby einstufen und die Stilllegung der Praxis verfügen.
Ich wünsche dir viel Erfolg in deiner (Teil-)Selbständigkeit. Hoffentlich bleibt dein Mitarbeiter, sonst fällt dein Projekt in sich zusammen.
LG falladar
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