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Anfrage aus Italien

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9. November 2018 21:28 # 1
coriande
coriande
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 129

Hallo Ihr!

Ich wollte um ein Mitdenken bitten:

ich habe eine Anfrage seitens einer Italienischen Familie bekommen, ob ich blockweise oder auch mal mehrere Monate am Stück eines der Kinder (schwerbehindert) in seiner Entwicklung im häuslichen Alltag begleiten könnte.

Grundsätzlich fände ich das interessant, sehe aber im Moment noch keinen Weg, wie das rechtlich möglich sein könnte. Außerdem möchte ich keine bürokratischen Extra-Hürden im Ausland, sondern lieber alles in Deutschland weiterlaufen lassen.

Ich frage mich ob es Entsendeorganisationen gibt, die Therapeuten direkt in Familien entsenden, ähnlich wie Aupair. Ich weiß natürlich, dass wir auf ärzliche Verordung tätig sind, vielleicht gibt ja auch diesbezüglich einen Weg?

Grundsätzlich fände ich nämlich die Idee von "reisenden Therapeuten" echt gut, die dadurch intensiv und wirklich lebensnah Entwicklungsprozesse begleiten können. Mir persönlich würde das Freude machen, mich mal auf einen Menschen für eine bestimmte Zeit lang zu fokussieren und ich fände es auch bereichernd mal (wieder) an einem anderen Ort, in einem anderen Land tätig zu sein, ohne mein Zuhause aufgeben zu müssen.

Habt ihr Ideen, wo ich recherchieren könnte und an was noch zu denken wäre?

Danke und mit freundlichem Gruß, Coriande
9. November 2018 22:17 # 2
Registriert seit: 23.09.2018
Beiträge: 96

Geändert am 09.11.2018 22:18:00
Das klingt interessant!

Ich kenne mich nicht genau damit aus, aber von dieser Organisation weiß ich, dass sie "therapeutische Au Pairs" vermitteln... Link

Ich drücke dir die Daumen, dass du bald mehr Infos hast... ::smile::
11. November 2018 11:38 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@ coriande

Du kannst dich von der Familie jeweils für den benötigten Zeitraum anstellen lassen, oder als Freier Mitarbeiter mit deinem Firmensitz in Deutschland die Therapien/Betreuung im Ausland durchführen. Als FM würde ich die Therapien über Privatverordnungen mit der Familie abrechnen. Die restlichen Betreuungszeiten/-aufgaben können über deine Stundensätze ohne Verordnungen erfolgen. Zu den steuerlichen Aspekten solltest du vorher mit (d)einem Steuerberater reden.

LG falladar
16. November 2018 22:07 # 4
coriande
coriande
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 129

Hallo!

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

Da ich bisher noch nie in Selbständigkeit war, ist das ein großes Feld für mich, das ich noch etwas scheue, zu betreten. Nebenberuflich, mit svpfl. Haupteinkommen, wäre das vielleicht schon anders.....mal sehen, was sich ergibt.

Herzlichen Gruß, Coriande
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