Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308
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Hallo ins Rund, an mich wird ab und zu der Wunsch herangetragen, statt Praxisbehandlung (vom Arzt verordnet, ohne HB) die Behandlung zu Hause zu bekommen. Darf ein Hausbesuch als Selbstzahlerleistung ausgeführt werden? MA ist ja beim Hausbesuch auf Verordnung versichert. Wie wäre das dann bei einem vertraglich (zwischen Praxis und Patient) vereinbarten SelbstzahlerHB? Gruß, kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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So weit ich weiß, geht das gar nicht. Wir dürfen nur dass machen, was auch auf dem Rezept steht.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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1.) Wenn deinem MA oder deinem Patienten während eines nicht verordneten und trotzdem durchgeführten HB etwas passiert, kann deine Betriebshaftpflicht oder auch die BG die Kostenübernahme verweigern und du bleibst persönlich auf den Kosten sitzen. Die BG wollte bei uns bei Wegeunfällen meiner MA immer die jeweiligen Verordnungen einsehen und prüfen ob wirklich ein HB verordnet wurde.
2.) Dem GKV-Patienten dürfen im Rahmen der verordneten therapeutischen Behandlung keine zusätzlichen Kosten über die gesetzliche Zuzahlung hinaus in Rechnung gestellt werden.
3.) "Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis .... ist nur dann zulässig, wenn die Patientin .... aus medizinischen Gründen die Therapeutin ... nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. .... ... Ohne Verordnung eines Hausbesuches ist die Behandlung außerhalb der Praxis ... ausnahmsweise für kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahres, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen Schulischen Ausbildung möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergbracht sind. ..." aus Heilmittelrichtlinie §11
4.) Heilmittelrichtlienie §9 Wirtschaftlichkeit (-sgebot)
Letztendlich muß jeder PI für sich entscheiden was er wie in seinem Unternehmen umsetzt. Er muss jedoch immer im Hinterkopf haben, jedes Fehlverhalten hat auch seine Konsequenzen und es tragen zwangsläufig immer noch andere Familien/Personen seine Entscheidungen mit, zumindest wenn es MA im Unternehmen gibt.
Ist die Bequemlichkeit eines Patienten und seiner Angehörigen wirklich die Existenzbedohung eines Unternehmens und seiner MA wert?
LG falladar
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Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg Beiträge: 720
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Geändert am 23.11.2018 10:35:00
Zitat / falladar hat geschrieben:
Ist die Bequemlichkeit eines Patienten und seiner Angehörigen wirklich die Existenzbedohung eines Unternehmens und seiner MA wert?
LG falladar
Niemals!Das gleiche gilt für mich im Übrigen auch bei der Kalkulation von Privatpreisen. Ich - bzw. mein Unternehmen - bin weder für die Versicherungswahl noch für die finanzielle Situation des Patienten verantwortlich. Auch wenn mich das ein oder andere Schicksal durchaus berührt.... VG Jörg
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie
Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Ich glaub, ich müsste im neuen Jahr mal einen Abstecher nach Hamburg machen.
LG falladar
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Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg Beiträge: 720
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Sag Bescheid, dann planen wir die Übernahme der Weltherrschaft!
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Registriert seit: 04.08.2002
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Aha! Punkt vier: Erringung der Weltherrschaft. Innerhalb der naechsten fuenf Jahre? Habt ihr da was ausgearbeitet? Seid ihr Widerporste? Man wird euch zu Poden chleudern! Ergotherapeutische Volksfront? Oder Volksfront der Ergotherapeuten? Fliegendes Suizid Kommando? Einsatzkommando? Entschuldigung, voll OT, aber ich konnte nicht anders!
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Registriert seit: 05.10.2011
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eher das hier: Link
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