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Diskussionsforum

Gewünschter Hausbesuch

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22. November 2018 14:00 # 1
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hallo ins Rund,

an mich wird ab und zu der Wunsch herangetragen, statt Praxisbehandlung (vom Arzt verordnet, ohne HB) die Behandlung zu Hause zu bekommen.
Darf ein Hausbesuch als Selbstzahlerleistung ausgeführt werden?
MA ist ja beim Hausbesuch auf Verordnung versichert. Wie wäre das dann bei einem vertraglich (zwischen Praxis und Patient) vereinbarten SelbstzahlerHB?

Gruß, kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
22. November 2018 14:33 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

So weit ich weiß, geht das gar nicht. Wir dürfen nur dass machen, was auch auf dem Rezept steht.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
23. November 2018 09:18 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

1.)
Wenn deinem MA oder deinem Patienten während eines nicht verordneten und trotzdem durchgeführten HB etwas passiert, kann deine Betriebshaftpflicht oder auch die BG die Kostenübernahme verweigern und du bleibst persönlich auf den Kosten sitzen.
Die BG wollte bei uns bei Wegeunfällen meiner MA immer die jeweiligen Verordnungen einsehen und prüfen ob wirklich ein HB verordnet wurde.

2.)
Dem GKV-Patienten dürfen im Rahmen der verordneten therapeutischen Behandlung keine zusätzlichen Kosten über die gesetzliche Zuzahlung hinaus in Rechnung gestellt werden.

3.) "Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis .... ist nur dann zulässig, wenn die Patientin .... aus medizinischen Gründen die Therapeutin ... nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. ....
... Ohne Verordnung eines Hausbesuches ist die Behandlung außerhalb der Praxis ... ausnahmsweise für kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahres, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen Schulischen Ausbildung möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergbracht sind. ..." aus Heilmittelrichtlinie §11

4.) Heilmittelrichtlienie §9 Wirtschaftlichkeit (-sgebot)

Letztendlich muß jeder PI für sich entscheiden was er wie in seinem Unternehmen umsetzt. Er muss jedoch immer im Hinterkopf haben, jedes Fehlverhalten hat auch seine Konsequenzen und es tragen zwangsläufig immer noch andere Familien/Personen seine Entscheidungen mit, zumindest wenn es MA im Unternehmen gibt.

Ist die Bequemlichkeit eines Patienten und seiner Angehörigen wirklich die Existenzbedohung eines Unternehmens und seiner MA wert?

LG falladar
23. November 2018 10:34 # 4
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Geändert am 23.11.2018 10:35:00
Zitat / falladar hat geschrieben:


Ist die Bequemlichkeit eines Patienten und seiner Angehörigen wirklich die Existenzbedohung eines Unternehmens und seiner MA wert?

LG falladar


Niemals!

Das gleiche gilt für mich im Übrigen auch bei der Kalkulation von Privatpreisen.
Ich - bzw. mein Unternehmen - bin weder für die Versicherungswahl noch für die finanzielle Situation des Patienten verantwortlich. Auch wenn mich das ein oder andere Schicksal durchaus berührt....

VG Jörg
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
23. November 2018 11:56 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Ich glaub, ich müsste im neuen Jahr mal einen Abstecher nach Hamburg machen.

LG falladar
23. November 2018 19:37 # 6
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Sag Bescheid, dann planen wir die Übernahme der Weltherrschaft! ::biggrin::
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
23. November 2018 22:06 # 7
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Aha! Punkt vier: Erringung der Weltherrschaft. Innerhalb der naechsten fuenf Jahre? Habt ihr da was ausgearbeitet?
Seid ihr Widerporste? Man wird euch zu Poden chleudern!
Ergotherapeutische Volksfront? Oder Volksfront der Ergotherapeuten?
Fliegendes Suizid Kommando? Einsatzkommando?

Entschuldigung, voll OT, aber ich konnte nicht anders!

Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
23. November 2018 23:03 # 8
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

eher das hier: Link
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
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