AOK PLUS für Sachsen gilt nur:
PosNr.: 59934 "Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) (kann grundsätzlich nur einmal pro Tag und Patient abgerechnet werden) Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“."
AOK Nordost für BRB und MVP gibt es die Anlage 5 mit nachfolgender Erklärung:
"... erkläre ich, dass ich an den in der Abrechnung angegebenen Tagen keinen weiteren gesetzlich versicherten Patienten in dieser Einrichtung behandelt habe und die Gebührenposition 59935 abrechne."
Die Abrechnungsposition 59935 hat die gleiche Vergütungshöhe wie die Abrechnungsposition 59932 (normaler HB)
https://dve.info/resources/pdf/downloads/preisvereinbarung/ost/brandenburg/2985-erklaerung-zur-behanldung-in-einer-sozialen-einrichtung-anlage-5/file
LG falladar
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