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Diskussionsforum

Absetzung AOK Sachsen wegen Pat. in Sozialer Einrichtung

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26. November 2018 10:24 # 1
Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 102

Hallo ich hatte heute von der AOK eine Absetzung im Briefkasten und war mehr als Irritiert. Absetzung um die hälfte der Hausbesuchspauschale. Begründung ärztlich verordneter HB in einer sozialen Gemeinschaft sind je Person mit Position 59934 abrechnungsfähig. Die Leistung wurde entsprechend gekürzt.

Nun habe ich bei der AOK gesprochen mit der Sachbearbeiterin und Sie sagte es wäre genau so in Ordnung. Begründung es gibt schon lange nicht mehr das man für den ersten Klienten das volle abrechnet und für jeden weiteren dann diese Position das haben die Verbände so ausgehandelt . Meine Frage Stimmt das ?

Wir haben nur einen Patienten in der Einrichtung und ich hab ja auch die gleichen Kosten zu tragen wie bei einem anderen HB °!!!!

WAS ist denn das für eine Masche ?!::mad::
26. November 2018 11:14 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Für welches Bundesland rechnest du ab? Für deinen Fall haben wir hier für die AOK die Anlage 5, die an die Verordnung angeheftet wird. Abrechnung erfolgt über die Pos.Nr. 59935.

LG falladar
27. November 2018 00:26 # 3
Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 102

Hallo ich rechne in Sachsen ab. Aber hab mich heute nochmal erkundigt Sie können tatsächlich die hälfte veranschlagen da eine Soziale Einrichtung wohl für den Verband nicht das selbe ist wie ein Haus !......::laugh::
27. November 2018 09:29 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

AOK PLUS für Sachsen gilt nur:

PosNr.: 59934
"Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
(kann grundsätzlich nur einmal pro Tag und Patient abgerechnet werden)
Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“."


AOK Nordost für BRB und MVP gibt es die Anlage 5 mit nachfolgender Erklärung:

"... erkläre ich, dass ich an den in der Abrechnung angegebenen Tagen keinen weiteren gesetzlich
versicherten Patienten in dieser Einrichtung behandelt habe und die Gebührenposition
59935 abrechne."

Die Abrechnungsposition 59935 hat die gleiche Vergütungshöhe wie die Abrechnungsposition 59932 (normaler HB)

https://dve.info/resources/pdf/downloads/preisvereinbarung/ost/brandenburg/2985-erklaerung-zur-behanldung-in-einer-sozialen-einrichtung-anlage-5/file

LG falladar
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