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Privatpatienten

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26. November 2018 16:16 # 1
Registriert seit: 31.01.2014
Beiträge: 5

Hallo ihr lieben ,
Thema Privatpatienten:
Ich habe eine Patientin im Alteheim behandelt (sie ist Dement )
Ihr Betreuer zahlte die erste Rechnung ( er meinte in unserem Vorgespräch diese muss nicht unterschrieben werden)
Nun bestellte ich ein neues Rezept ohne Absprache des Betreuers .
Er möchte das Rezept nun nicht begleichen , da er sagt, er hätte diese Behandlung nicht gewünscht .
Die Patientin wurde ein weiteres Mal 10x behandelt ohne Unterschrift des Pflegedienstes.
Der Betreuer behauptet nun das ich die Patientin nicht behandelt hätte und zahlt das Rezept nicht .

In wie weit hat er Recht ? Kann ich gegen ihn klagen ?

Eine Unterschrift auf einem Privatdokument ist nicht notwendig .

Ich hoffe auf eure Hilfe , Evtl hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht und kann mir Tipps geben !?

Liebe Grüße
26. November 2018 21:13 # 2
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 719

Welche schriftlichen Vereinbarungen gibt es? Mündliche Aussagen ohne Zeugen dürften für Klagen... sagen wir mal, ungünstig sein!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
26. November 2018 21:47 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Du hast für jede Verordnung, vor Behandlungsbeginn, eine Honorarverordnung vom Betreuer unterschreiben lassen?

Wie soll ein Betreuer die Finanzen verwalten, wenn er keine Entscheidungsbefugnis darüber hat? Du hast ihn wissentlich übergangen und wirst somit deine Arbeit als Lehrgeld verbuchen müssen, wenn ihr euch nicht gütlich einigt und du dich für deine vorschnelle Handlung bei ihm entschuldigst.

Um den Schaden zu minimieren kannst du dich ja für deinen Fehler/deine vorschnelle, anmaßende Handlung bei ihm in aller Form entschuldigen und auf einen Teil deiner Forderung verzichten und deine Rechnung für die zweite Verordnung auf den Erstattungspreis der PKV anpassen. So kommst du vielleicht noch einmal mit einem "Blauen Auge" davon und hast nur einen geringen Schaden statt eines Komplettverlustes. Die Therapiedurchführung kannst du über deine schriftliche Therapiedokumentation belegen, für die du ihm die Möglichkeit der Akteneinsicht anbieten kannst.

Du kannst immer gegen ihn klagen, wirst aber keinen Erfolg mit deiner Klage haben. Die Betreuungsvollmacht liegt nicht bei dir.

Folgeverordnungen kannst/darfst du nur im Auftrag deines Patienten oder dessen Betreuer oder Erziehungsberechtigten beim Arzt "beantragen". Der Betreuer hat hier recht und du kann nur auf sein Entgegenkommen hoffen.

Das nächste Mal, wenn dein Patient einen Betreuer hat, dann dokumentiere über die Unterschrift des Patienten oder des Pflegepersonals deine Anwesenheit/den Therapietermin und durch die Dokumentation in der Patientenakte die Durchführung der Therapie. Ob du die Unterschriften benötigst, oder nicht, egal, Hauptsache du bist für solche Situationen abgesichert.

LG falladar
10. Dezember 2018 17:27 # 4
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hallo Christiane23,

Falladar hat das richtige Procedere schon sehr ausführlich beschrieben. So handhaben wir das auch.
Meine MA haben auch den Auftrag, vom Pflegepersonal auf der Privatverordnung quittieren zu lassen, dass sie da waren.

Rezept "bestellen" gibt es bei uns so auch nicht, wie du das beschreibst. Darum kümmern sich letztendlich die Betreuer, Angehörigen, die Pflege. Vor vielen Jahren hat mal ein Arzt einen Satz zu mir gesagt, der mir noch in den Knochen juckt:
"Der Apotheker bestellt ja auch nicht beim Arzt ein Rezept für den Patienten, wenn er meint, der Patient bräuchte das Medikament nochmal"... Ich habe mich damals maßlos aufgeregt. Und was daraus gelernt. Anforderung Verordnung erfolgt immer letztendlich von Patientenseite, wer das dann auch immer ist. (Betreuer, Angehörige).

Ich habe übrigens auch einige Langzeit"private", die sich jedesmal darüber echauffieren, dass sie "wiiiiieeeder" einen Honorarvertrag für die neue Verordnung unterschreiben müssen. So what. Somit sichere ich mich ab, denn auch da habe ich schon Lehrgeld bezahlt.

Hoffe, ihr findet eine gute Lösung, Falladar hat dir da gute Hinweise gegeben, wie du vorgehen kannst. In jedem Fall nicht mit dem Anwalt, der Fehler lag bei dir.

Gruß, kaenguru

Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
12. Dezember 2018 15:10 # 5
Registriert seit: 17.07.2005
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 455

Hallihallo,

Ich hatte mal etwas ähnliches.
Habe einen Senior in einer Residenz behandelt. Er selbst unterschriebmir den Vertrag. Er hatte aber eine rechtliche Betreuung, seinen Sohn. Mit dem hatte ich Email Kontakt. Also wusste auch Bescheid. Die erste Rechnung würde beglichen. Dann ging es weiter. Währenddessen wechselte die Betreuung und die Tochter übernahm. Die Folgerechnung wollte die Tochter nicht bezahlen mit dem Verweis er hätte nur unterschrieben und die Angehörigen nicht..

Prinzipiell waren sie im Recht, aber mein damaliger Anwalt fertigte ein Schreiben an mit Verweis der ersten Begleichung der Rechnung, die via Überweisung erfolgte. Meint mit der Überweisung würde die Behandlung akzeptiert.
Zum Glück ging das schreiben auf und die Behandlung wurde bezahlt..



@Kanguru
"Ich habe übrigens auch einige Langzeit"private", die sich jedesmal darüber echauffieren, dass sie "wiiiiieeeder" einen Honorarvertrag für die neue Verordnung unterschreiben müssen. So what. Somit sichere ich mich ab, denn auch da habe ich schon Lehrgeld bezahlt."

Du lässt dir für jedes neue Rezept einen neuen Honorarvertrag unterschreiben?
Warum das? Im Honorarvertrag steht doch, dass die Therapie bestätigt wird und erst mit Kündigung beendet wird und nicht mit jedem beendeten Rezept.

Liebe Grüße
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