Naja, in unserem vor Behandlungsbeginn geschlossenen Behandlungsvertrag ist das geregelt - ich zitiere: 2.) Ich sage vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher unter 040/xxxxxxxxxx telefonisch oder persönlich ab. Sollte ich kurzfristiger als 24 Stunden vorher absagen, erkläre ich mich bereit die Kosten der ausgefallenen Behandlung zu tragen, nach BGB §615 „unverschuldeter Annahmeverzug“. !!! Keine Rechtsberatung!!! Zahlungsqoute etwa 90%... lohnt sich also und ganz wichtig: Wir sind daran nicht Schuld! Wir halten dem Patienten unsere Zeit zur Verfügung. Wenn diese aufgrund akuter Karnkheitssymptome ihre ambulante Behandlung nicht wahrnehmen können, hat die Kasse dafür die Verantwortung das eine Rechnung gestellt werden muss. Diese verlangen ja schließlich einen Kontakt um Leistungen abrechnen zu können. Verstanden? Aber auch hier gilt, jeder hat die freie Wahl wie er/sie das sieht! Ich sehe es wie geschrieben.
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie
Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
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