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Vergütung nach Patienten

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11. Dezember 2018 18:39 # 1
Registriert seit: 11.12.2018
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 7

Hallo zusammen,
Ich arbeite 50% in einer Praxis und hab nun mal eine Frage. Ich erhalte als berufsanfänger 13€ die Stunde. Aber es wird nicht nach den tatsächlich anwesenden Zeiten vergütet,sondern nach den Patienten. 2 Std. Orga kommen pro Monat hinzu. Ich bin echt überfragt,ob das so üblich ist oder nicht. LG
11. Dezember 2018 20:56 # 2
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Hallo!
Dazu wurde hier schon viel geschrieben.... Stichwort "Übertragung/Abwälzung unternehmerisches Riskio"

Und 13€/Stunde heißt ja ca. 2100€ für eine 40 Stunden-Stelle - das ist für meinen Geschmack, genau das Gehalt was dazu beiträgt, das Ergotherapeuten ihren Beruf aufgeben bzw. ihn gar nicht mehr wählen.

Durch die Preiserhöhungen der letzten 2 Jahre, halte ich a) Anwesenheit (außer Pause) gleich Arbeitszeit und ab 2400€/40 Std. für Berufsanfänger als angemessen!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
12. Dezember 2018 08:12 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ne die Anwesenheitszeit muss auch vergütet werden. Auch wenn mal eine Patient mitten drin ausfällt. Bei zu Spät absagen, wird einfach ne Ausfallberechnung gestellt bzw sollte man stellen und dann muss der Arbeitgeber das Unternehmerische Risiko nicht an den Arbeitgeber abwälzen.
Ich selber finde für einen Berufsanfänger 13,00 € die Stunde ok und sollte auch drinnen sein, aber nur dann wenn dir auch Orgazeiten und Ausfallzeiten gezahlt werden. Wobei diese Zeiten generell drin sein sollten.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
12. Dezember 2018 12:20 # 4
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Ich finde es absolut realitätsfern zu behaupten, dass auch nur annähernd irgendeine Einrichtung, sei es Ergopraxis, Krankenhaus oder Klinik 2400,00 EUR als Anfangsgehalt (!) zahlt. Da musste ich echt lachen, tut mir leid. Das gibt es viell. bei Tarifverträgen wie der Caritas oder Diakonie noch (ich weiß allerdings, dass auch die Berufsanfängern weniger zahlen! Dafür gibt's aber immerhin noch Weihnachts- und Urlaubsgeld, was es auch nirgendwo sonst mehr gibt!). Ansonsten nada, absolut utopisch. Ergotherapeuten mit mehreren Jahren Berufserfahrung können froh sein, wenn sie irgendwo bei 2.200,00 EUR brutto rumkrauchen! Da ist es auch allen egal, ob man Fortbildungen absolviert und teuer bezahlt hat! Die Philosophie von Praxen, Krankenhäusern etc. ist dann eher: Lieber einen Berufsanfänger für 1.700,00 EUR brutto einstellen, als jemanden mit Berufserfahrung und Fortbildungen für 2.200,00 EUR brutto! Ja, so denken die Arbeitgeber. Einer der Gründe, weshalb ich die Nase voll habe von dem Beruf und jetzt was anderes mache!
Die Realität sieht leider so aus, auch wenn das viele PIs nicht wahrhaben wollen. Zumal ich mich bei derartig miserabler Unterstützung in DE auch niemals selbständig machen würde. Was habe ich davon, wenn ich 60 Stunden in der Woche buckel, dann zwar etwas mehr Geld (genug ist das auch nicht) habe, aber keine Zeit hab es für meine Lebensqualität zu nutzen?! Früher oder später kommt wegen des Stresses ein Herzinfarkt. Nein danke.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
12. Dezember 2018 15:40 # 5
Registriert seit: 10.02.2006
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 63

Also zum Text von Motte muss ich sagen, dass hier ziemlich über einen Kamm geschert wurde. Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland Motte arbeitet / gearbeitet hat. Aber ich kann zu mir als Praxisinhaberin sagen, dass ich auch einem Berufsanfänger mehr wie 13 Euro zahlen tu. Ich habe das Glück, lauter erfahrene Mitarbeiterinnen zu beschäftigen. Dafür greife ich aber auch tiefer in die Tasche und zahle um 16,50€ brutto. Da sind alle Ausfallzeiten und Orgazeiten drin.
Aber vermutlich ist es auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.

Fakt ist, dass das unternehmerische Risiko nicht auf den Arbeitnehmer übertragen werden darf. Aber die Realität sieht leider in vielen Praxis noch anders aus. Da kann ich nur empfehlen auf die Hinterfüße zu stehen und ggf. eine andere Stelle suchen, wenn der Arbeitgeber das nicht einsieht. Bei dem Fachkräftemangel dürfte es ja nicht so schwierig sein, eine adäquate Stelle zu finden.

Grüße aus Stuttgart
12. Dezember 2018 16:06 # 6
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo,
16,50 brutto ist gut für Stuttgart... das passt. Ich hab demnächst in sehr weit westlichem NRW 14,50...
Habe gerade meine Praxis aufgegeben, weil genau das zutraf, was vor mir jemand hier schrieb.. viele Stunden arbeiten und sehr wenig dann nur für mich... und der Verlust der Lebensqualität.... keine Zeit mehr für nen Kaffee mit einer Freundin, Training nur unter großen Schwierigkeiten in die Woche integriert und am Wochenende noch zu Hause weiter gearbeitet... kaum Urlaub, immer war die Praxis an der ersten Stelle. Ich mag mich nicht mehr wegen einem falschen Kreuz auf der Verordnung streiten... und vielleicht noch 500 € deswegen einbüßen.... Nein, ich kann nicht mehr. Und es geht mir hoffentlich bald wieder so gut, dass ich wieder gerne arbeite und gerne lebe.....
LG Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
12. Dezember 2018 16:14 # 7
Registriert seit: 11.12.2018
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 7

Vielen Dank für euer Feedback. Ich lebe und arbeite in Baden-Württemberg und es macht mir total Spaß. Aber wenn es halt nur die stundenvergütung gibt,bleibt halt kaum was hängen. Das was ich diesen Monat netto erhalten habe,weil ich noch nicht auf die 20 Stunden pro Woche komme bzw.noch nicht so viele Patienten habe,das es hinhaut, ist zum Leben viel zu wenig. Das frisst schon allein die Miete auf. Da bleibt nix übrig. Dann werd ich mich nach was neuem umsehen. Vielleicht gibt's ja eine Praxis oder eine Klinik die das nicht auf den an abwälzen.
12. Dezember 2018 19:38 # 8
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Zitat / Motte123 hat geschrieben:
.... Ergotherapeuten mit mehreren Jahren Berufserfahrung können froh sein, wenn sie irgendwo bei 2.200,00 EUR brutto rumkrauchen! Da ist es auch allen egal, ob man Fortbildungen absolviert und teuer bezahlt hat! Die Philosophie von Praxen, Krankenhäusern etc. ist dann eher: Lieber einen Berufsanfänger für 1.700,00 EUR brutto einstellen, als jemanden mit Berufserfahrung und Fortbildungen für 2.200,00 EUR brutto! Ja, so denken die Arbeitgeber. Einer der Gründe, weshalb ich die Nase voll habe von dem Beruf und jetzt was anderes mache!....


Wenn das weit verbreitet ist, ist auch klar warum die Menschen aus dem Beruf gehen.

Bei zukünftig (2020) ca. 62 Euro für eine psychisch-funktionelle Behanlung sollten schon Stundenlöhne von >16 Euro drin sein. Wer das dann nicht zahlt wird sicher früher oder später seine verbleibenden Mitarbeiter*Innen los sein. Und...es h´gab hier schon Stellenangebote die für Berufserfahrene 2800 Euro brutto in der Ausschreibung drin stehen hatten.
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
14. Dezember 2018 12:01 # 9
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Angebot und Nachfrage...
Therapeutenmangel bundesweit und somit freie Stellenauswahl bei der Jobsuche begleitet von viel Verhandlungsspielraum hinsichtlich der Vergütung. Ideale Ausgangspositionen für (flexible) Arbeitnehmer.
2200,00€ brutto? Selber schuld.
14. Dezember 2018 12:29 # 10
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 14.12.2018 12:32:00
Zitat / BV hat geschrieben:
Angebot und Nachfrage...
Therapeutenmangel bundesweit und somit freie Stellenauswahl bei der Jobsuche begleitet von viel Verhandlungsspielraum hinsichtlich der Vergütung. Ideale Ausgangspositionen für (flexible) Arbeitnehmer.
2200,00€ brutto? Selber schuld.


Sehr realitätsferner und nicht durchdachter Kommentar.
Denn: Therapeutenmangel gibt es leider offenbar immer noch nicht genug, denn Berufsanfänger verkaufen sich nach wie vor unter aller Würde in unserem Beruf! Das wirkt sich dann leider auch auf die berufserfahrenen Ergos aus.
2.200,00 EUR brutto ist mitnichten Schuld der berufserfahrenen Ergos, sondern der Einrichtungen, die dann lieber auf berufsunerfahrene Neueinsteiger Wert legen! Die Qualität der Therapien sinkt dadurch leider auch immer mehr. Wenn das die Philosophie der Einrichtungen ist, gut und schön. Meine ist es nicht. Ich möchte vernünftig entlohnt werden für meine Erfahrung und meine zahlreichen Fortbildungen und arbeite dafür auch entsprechend fachlich, ansonsten kann ich mich auch in eine Fabrik ans Fließband stellen (nix gegen Produktionshelfer, aber unser Job ist anspruchsvoller). Das passiert jedoch nicht, z.B. auch nicht im Ballungsraum Hamburg, wo die Mieten so hoch sind, dass sie kaum einer von uns bezahlen kann.
In BaWü sieht es viell. etwas anders aus. In NRW ist ein absolut schwarzes Bezahlungsloch.
Solange wir nicht auf die Barrikaden gehen und streiken, wird es weiter ein Ausnutzberuf sein und immer mehr dazu werden. ::thumbdown::
Ich bin mir mittlerweile auch nicht mehr zu schade dafür, auch, wenn da viele den moralischen Zeigefinger heben, weil es ja um Menschen geht. Ja und? Was ist mit UNS Menschen?! Piloten können es, DB-Mitarbeiter können es extrem gut gerade, die Leute in der Industrie machen teilweise nix andere mehr... daher können wir das auch. ::biggrin:: Anders ändert sich nichts.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
14. Dezember 2018 13:10 # 11
Registriert seit: 11.03.2018
Bundesland: Hessen
Beiträge: 12

Ich habe auch schon auf Provision gearbeitet und habe 30% von jeder Einheit erhalten.

Ich persönlich würde es nie wieder machen.

Bin nun im ÖD und verdiene über 20 eur /h

Ein Berufsanfänger verdient ab 2800 eur brutto bei uns. Leider trudeln dennoch kaum Bewerbungen bei uns ein, was ich absolut nicht verstehen kann!

Natürlich kann man den ÖD nichr mit einer Praxis vergleichen, dennoch wundere ich mich immer wieder wenn nur 2 Bewerbungen eintreffen bei einer unbefristeten Stelle und diesen Konditionen.::confused::
14. Dezember 2018 18:50 # 12
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Das unternehmische Risiko auf den Arbeitnehmer abzuwälzen ist rechtswidrig. Du würdest auf 20 Stunden eingestellt und somit sind diese auch zu vergüten, selbst wenn du weniger Stunden arbeitest, dies geht aber auch nur mit deinem Einverständins sowange du deine Arbeitskraft deinem AG zur verfügung stellst. Sowas kann mann auch nur mit Berufsanfängern machen und ist eine fiese Sache! Las dir vom DVE die Broschüre "Arbeitsrecht" zuschicken (ca. 12 Euro) und lege die entsprechenden Paragraphen deinem Arbeitgeber vor.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
14. Dezember 2018 18:55 # 13
Registriert seit: 11.12.2018
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 7

Dankeschön. Ich wusste nicht,dass das rechtswidrig ist. Zum Glück hab ich hier gefragt. Kann man die Broschüre auch beim dve anfordern,wenn man kein Mitglied ist? LG
15. Dezember 2018 12:08 # 14
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Ich glaube schon, einfach mal auf der Internetseite vom DVE nachschauen.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
15. Dezember 2018 12:51 # 15
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 15.12.2018 12:59:00
Zitat / Ergofee85 hat geschrieben:
Dankeschön. Ich wusste nicht,dass das rechtswidrig ist. Zum Glück hab ich hier gefragt. Kann man die Broschüre auch beim dve anfordern,wenn man kein Mitglied ist? LG


Nimm deinen Arbeitsvertrag und deine Gehaltsabrechnungen und geh z.B. zum für dich zuständigen Arbeitsgericht und lass dich dort beraten oder geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Welches Arbeitsgericht für dich und deinen AG zuständig ist findest du im Internet. Wenn du allein versuchst deinen Arbeitsvertrag und die aktuelle Rechtssprechung miteinander zu vergleichen, können du und dein AG auch zu unterschiedlichen Auslegungen kommen. Ein Rechtsbeistand ist hier wohl sinnvoller. Er kann die Formulierungen in deinem Arbeitsvertrag juristisch besser bewerten.

http://www.arbg-stuttgart.de/pb/,Lde/Vorgerichtliche+Rechtsberatung

LG falladar
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