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Unzuverlässige Patienten. Ultimatum setzen?

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14. Dezember 2018 21:42 # 1
Kwick_Kiwi
Kwick_Kiwi
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Beiträge: 64

Hallo,
Wie viele Praxen haben wir eine lange Warteliste und es blutet mir das Herz, wenn wir Patienten mit akutem Bedarf nach Apoplex oder Schwindel ablehnen müssen, weil keine Kapazitäten da sind. Im Gegenzug habe ich einige sehr unzuverlässige Patienten. Abgesehen von Krankheit gibt es immer wieder neue und in meinen Augen nichtige Gründe für Absagen z.B. Opernbesuch, x mal Verschlafen ect. sodass ich die Patienten (vor allem Kinder) wenn es hochkommt nur ein Mal im Monat zu Gesicht bekomme (bei wöchentlicher Verordnung). Bei dem ganzen Ärger um die Rezeptdaten/Abbrüche bleibt da natürlich auch der Therapieerfolg auf der Strecke. ::angry:: Das ärgert mich sehr und ich überlege im Team einen Vorschlag anzubringen, dass solchen Patienten eine Art Ultimatum zu setzen ist. Eventuell verschriftlich, mit der Konsequenz dass sie den Therapieplatz bei uns verlieren.

Meine Frage an Euch: Wie handhabt Ihr dieses Problem?
15. Dezember 2018 09:37 # 2
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Vertrag unterschreiben lassen - nicht rechtzeitig (Zeitpunkt bestimmen) abgesagte Termine werden mit X Euro in Rechnung gestellt. Wird nicht bezahlt, gibt es keinen neuen Termin. Rezeptdaten nicht "verändern". Kontakt mit dem Arzt aufnehmen. Rezeptabbruch mit Zweizeiler an den Arzt.
15. Dezember 2018 11:18 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Solche Patienten habe ich zum Glück fast nie. Bis jetzt hatte ich genau einmal so einen Fall, dass der Patient einfach nicht mehr erschienen ist. Sein Platz wurde daher anderweitig vergeben. Und als er sich bezüglich neuen Terminen nach 3 Wochen wieder gemeldet hatte, da hatte er eben par Wochen warten müssen. Na so was. Danach hatt es aber geklappt mit diesem Patienten. Sonst bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen wird ne Ausfallrechnung gestellt und auf einmal klappt es auch mit dem rechzeitig absagen von Terminen.
Mit Kanidaten die meinen nur ein mal im Monat kommen zu wollen, denen mache ich ganz klar, dass die Krankenkassen es äußerst ungern sieht und es Ärger gibt seitens der Krankenkasse und dann funktioniert es auf einmal mit dem Verordneten Frequenz die der Arzt auch verordnet hat. Somit habe ich solche Situationen erst gar nicht.
Es hat bis jetzt immer gereicht, dem Patienten klar zu machen, dass es sonst Ärger mit den Krankenkassen gibt, wenn sie nicht regelmäßig kommen und nicht in der verordneten Frequenz.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
15. Dezember 2018 12:39 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wer regelmäßig bei zu kurzfristiger Absage (<24 Std.) den Termin privat in Rechnung gestellt bekommt, sagt normalerweise nach der zweiten Rechnung nicht mehr kurzfristig ab. Wenn die kurzfristige Absage keine persönliche Konsequenz für deine Patienten hat wird sich auch nichts an ihrem Verhalten ändern.

Welche Konsequenzen ihr als Team gemeinsam festlegt - Ausfallrechnung, Therapieabbruch, Abmahnung, ... - und auch konsequent im Alltag durchsetzt, entscheidet maßgeblich das Verhalten eurer unzuverlässigen Patienten. "Was nichts kostet taugt auch nichts!" Lasst ihr (evtl.) die nicht rechtzeitig abgesagten Termine unterschreiben oder "unter den Tisch fallen", dann nimmt der Patient euch und eure Arbeit auch weiterhin nicht ernst. Entweder ist vom Patienten ein Therapieerfolg nicht gewollt, nicht erkennbar oder egal, oder ihr könnt ihm die Dringlichkeit/Notwendigkeit einer kontinuierlichen wöchentlichen Behandlung für einen Therapieerfolg nicht oder nur unzureichend vermitteln, oder vielleicht stimmt die "Chemie" zwischen euch nicht, oder ihr habt einfach ein Kommunikations-/Interaktionsproblem miteinander. In allen Fällen liegt es fast immer an euch beiden und sehr selten am Patienten allein.

LG falladar
15. Dezember 2018 15:11 # 5
Kwick_Kiwi
Kwick_Kiwi
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 64

@falladar Abgesehen davon, dass ich deine Anmutungen wieder mehr als grenzwertig finde, wie handhabst du das bei Kindern? Die kleinen Menschen werden auch in weniger als 24 Stunden plötzlich krank. Ich finde es ethisch nicht korrekt die Eltern dafür zur Kasse zu bitten. Dann wird unterschrieben. Zumal mir diese Entscheidung nicht persönlich obliegt, sondern dem Chef. Und wie soll man, grade bei morgendlichen Terminen nachhalten, ob das Kind tatsächlich krank ist, oder als Vorwand zum Verschlafen des Elternteils genutzt wird.
Bei Terminausfall gehen die Therapeuten ins angeschlossene KH, da gibt es immer Patienten. So ist das wirtschaftlich machbar.
15. Dezember 2018 16:24 # 6
Registriert seit: 05.10.2011
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Beiträge: 720

Zitat / Kwick_Kiwi hat geschrieben:
....wie handhabst du das bei Kindern? Die kleinen Menschen werden auch in weniger als 24 Stunden plötzlich krank. Ich finde es ethisch nicht korrekt die Eltern dafür zur Kasse zu bitten. Dann wird unterschrieben.....


Nun, das sähe ich genauso - wenn die Kassen diese Termine zahlen würden. Tun sie aber nicht. D.h. wir Heilmittelerbringer stellen unsere Zeit für Behandlung und Umsatz zur Verfügung. Wenn beides nicht statt finden kann, was dann? Wer ist dafür verantwortlich? Wollen wir wirklich für diese Kassen-gegebene Regel die Verantwortung übernehmen? Wir nicht, das habe wir so entschieden.

Und, verstehe ich das richtig - ihr laßt nicht geleistete Termine unterschreiben? Nicht wahr, oder? Und Du schreibst das hier als Angestellte/r... Uiuiui, das würde ich mir echt überlegen - sowohl diese Art des Umgangs, als auch darüber zu berichten.
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
15. Dezember 2018 16:27 # 7
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Beiträge: 720

Zitat / Kwick_Kiwi hat geschrieben:

Bei Terminausfall gehen die Therapeuten ins angeschlossene KH, da gibt es immer Patienten. So ist das wirtschaftlich machbar.


Zusätzlich zur Unterschrift der Eltern für nicht geleistete Termine??? ::scared::
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
15. Dezember 2018 17:43 # 8
Kwick_Kiwi
Kwick_Kiwi
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 64

@HHAltona
Soviel ich weiß, die gängige Praxis im pädiatrischen Praxen in Problemvierteln mit Klientel, dessen Eltern finanziell nicht in der Lage sind, Ausfallrechnungen, Mahngebüren und Anwaltskosten zu zahlen. Was soll ich deiner Meinung nach dagegen tun?
15. Dezember 2018 17:53 # 9
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Mal wieder Theorie gegen Realität. Ich habe noch keine Praxis kennengelernt in der dies nicht zumindest öfter einmal so gehandhabt wird. Hat was mit überleben zu tun.

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
15. Dezember 2018 17:56 # 10
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 15.12.2018 18:03:00
Zitat / Kwick_Kiwi hat geschrieben:
@falladar Abgesehen davon, dass ich deine Anmutungen wieder mehr als grenzwertig finde, wie handhabst du das bei Kindern? Die kleinen Menschen werden auch in weniger als 24 Stunden plötzlich krank. Ich finde es ethisch nicht korrekt die Eltern dafür zur Kasse zu bitten. Dann wird unterschrieben. Zumal mir diese Entscheidung nicht persönlich obliegt, sondern dem Chef. Und wie soll man, grade bei morgendlichen Terminen nachhalten, ob das Kind tatsächlich krank ist, oder als Vorwand zum Verschlafen des Elternteils genutzt wird.
Bei Terminausfall gehen die Therapeuten ins angeschlossene KH, da gibt es immer Patienten. So ist das wirtschaftlich machbar.

In deinem Eingangsbeitrag klang das doch etwas anders:

"... Im Gegenzug habe ich einige sehr unzuverlässige Patienten. Abgesehen von Krankheit gibt es immer wieder neue und in meinen Augen nichtige Gründe für Absagen z.B. Opernbesuch, x mal Verschlafen ect. sodass ich die Patienten (vor allem Kinder) wenn es hochkommt nur ein Mal im Monat zu Gesicht bekomme (bei wöchentlicher Verordnung)..."

Meine Antwort hast du zum Eingangsbeitrag bekommen. Das Handling mit diesen Patienten bestimmt dein Chef. Du mußt selbst wissen ob du mit seinen Anweisungen leben/für ihn arbeiten kannst. Die rechtlichen Grundlagen kennt ihr beide. Vielleicht ließt du hier doch noch weiter - auch wenn du jetzt als "ehemaliges Mitglied" geführt wirst.
LG falladar
15. Dezember 2018 19:08 # 11
Registriert seit: 11.09.2005
Beiträge: 10

Ich bin absolut entsetzt, dass Praxen Termine, die nicht stattgefunden haben, auf der Verordnung unterschreiben lassen. Das nennt sich Betrug.
Natürlich kann es sein, dass jemand kurzfristig krank wird. Deshalb habe ich folgende Vereinbarung, die ich mir auch unterschreiben lasse: Termine, die voraussehbar sind, müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei Krankheit reicht mir die Absage bis 8 Uhr morgens. Später abgesagte Termine stelle ich mit 20 Euro in Rechnung, vergessene Termine zum vollen Kassensatz. Funktioniert ::smile::
16. Dezember 2018 10:49 # 12
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Der Vergleich hinkt, ich weiß, aber wenn ich für eine Gesellschaft ein Catering bestelle und alle sagen kurzfristig ab, muß ich trotzdem zahlen.

WENN man für Ersatz sorgen KANN, ist das schön - nur nicht die Regel!
ICH kann nicht spontan irgendwohin fahren, wenn mir eine halbe Stunde ausfällt.
Selbst in einer 3/4h schaffe ich das nicht.

Wenn jemand spontan krank ist, kann man natürlich kulant sein.
Glaube, es geht mehr um die Ausfälle, die sich häufen.

Ich setze "Wackelkanditaten" ans Ende des Planes.
Das sind dann vielleicht keine "schönen" Zeiten, aber für einen sicheren Praxisablauf unerlässlich - ich möchte nicht um meinen Job/die Bezahlung bangen.
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