Geändert am 02.01.2019 15:53:00
Ich hoffe, es kann mir zu folgender Problematik jemand weiterhelfen: Eine Patientin von mir hatte jetzt nach 2 Rezepten mit dem Indikationsschlüssel SB5 und den Diagnosen M501 (zervikaler Bandscheibenschaden mir Radikulopathie und G551 (Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden) die Gesamtverordnungsmenge erreicht. Nun kam Sie kurz darauf mit einem neuen Rezept (als "Folgeverordnung"), wo ich nicht genau weiß, ob es gültig ist. Und zwar ist auf der neuen Verordnung alles gleich geblieben, bis auf den Indikationsschlüssel, dieser wechselte von SB5 zu EN3. Dann kann es doch aber keine "Folgeverordnung" sein, oder? Wäre es dann nicht wieder eine Erstverordnung, wenn der Indikationsschlüssel wechselt?
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