Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Wechsel Indikationsschlüssel

Diskussionsforum

Wechsel Indikationsschlüssel

Optionen:
2. Januar 2019 15:17 # 1
Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 6

Geändert am 02.01.2019 15:53:00
Ich hoffe, es kann mir zu folgender Problematik jemand weiterhelfen:
Eine Patientin von mir hatte jetzt nach 2 Rezepten mit dem Indikationsschlüssel SB5 und den Diagnosen M501 (zervikaler Bandscheibenschaden mir Radikulopathie und G551 (Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden) die Gesamtverordnungsmenge erreicht. Nun kam Sie kurz darauf mit einem neuen Rezept (als "Folgeverordnung"), wo ich nicht genau weiß, ob es gültig ist. Und zwar ist auf der neuen Verordnung alles gleich geblieben, bis auf den Indikationsschlüssel, dieser wechselte von SB5 zu EN3. Dann kann es doch aber keine "Folgeverordnung" sein, oder? Wäre es dann nicht wieder eine Erstverordnung, wenn der Indikationsschlüssel wechselt?
2. Januar 2019 18:55 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Die Heilmittelverordnung hätte von Anfang an mit den Diagnosen M501 (zervikaler Bandscheibenschaden mir Radikulopathie und G551 (Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden) über EN3 bzw. EN4 laufen müssen.

Eine Erstverordnung ist es nur bei einer anderen Diagnose oder bei Beginn eines neuen Regelfalles. Siehe auch Heilmittelrichtlinie § 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung und ff.

Ich würde die Heilmittelverordnung auf VadR ändern lassen und zur Genehmigung bei der jeweiligen GKV einreichen.

LG falladar
Optionen:

nach oben scrollen