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Diskussionsforum

Kilometerpauschale bei Hausbesuche und Steuererklärung

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27. Januar 2019 12:55 # 1
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 3

Hallo liebe Kollegen,

folgende rechtliche Sachlage. Mein Chef zahlt leider nur eine Kilometerpauschale von 0,25 Cent/Km für die HB.
Er meinte den Restbetrag von 5 Cent kann ich mir bei der Steuererklärung wiederholen.
Meine Frage wo trage ich das ein? Als Werbungskosten? Und wie mach ich das am besten?

Für eure Tipps wäre ich euch sehr dankbar.

LG plexis88
27. Januar 2019 16:14 # 2
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 199

Ja das sind Werbungskosten.
Da müsste es ein Formular oder so für geben.

Ich gebe dann immer meine gefahrenen Kilometer mal 0,30€ an, und gebe dazu auch an, welche Kosten davon mein Arbeitgeber bereits beglichen hat.

Allerdings ist es ein Trugschluss, dass man die vollen 5 Cent bekäme....davon bekommt man nur einen Teil erstattet...

LG Andi
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
27. Januar 2019 16:43 # 3
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 3

ok.Ich meinte eigentlich die Hausbesuchspauschale die von meinen Chef mit 0,25 Cent pro Km für Hausbesuche für Ihn abgegolten ist. Und er sagte den Rest kann ich bei der Steuererklärung geltend machen??
27. Januar 2019 19:40 # 4
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 199

Ich hab dich schon verstanden....mrine ehemaliger Chef hat mir "nur" 28Cent pro Kilometer bezahlt für die hausbesuchs-kilometer....

Wir gesagt ich hab die gefahrenen Kilometer zunächst mit 30Cent berechnet...und anschließend mit dem was ich vom Chef pro Kilometer bekam ...in deinem Fall also 25Cent pro Kilometer. Und das hab ich als bereits vom Arbeitgeber bezahlt angegeben....

Ich mache meine Steuererklärung immer mit Elster.
In der Anlage N, unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten...
Anlass und ziel: Hausbesuche
Mit eigenem PKW zurückgelegte strecke: deine gefahrenen Kilometer
Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug: deine Kilometer mulitpliziert mit 0,30€
Vom AG steuerfrei ersetzt: deine gefahrenen Kilometer mit 0,25€ multipliziert

Hab grade mal in meiner alten Steuererklärung geschaut.
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
27. Januar 2019 21:37 # 5
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Zitat / plexis88 hat geschrieben:
ok.Ich meinte eigentlich die Hausbesuchspauschale die von meinen Chef mit 0,25 Cent pro Km für Hausbesuche für Ihn abgegolten ist. Und er sagte den Rest kann ich bei der Steuererklärung geltend machen??
Hat saluki doch genau beantwortet... ICH würde meinen PKW für eine derartig miese "Vergütung" der Praxis nicht zur Verfügung stellen. Irgendein Gericht- bin hab jetzt keine Lust, das genau rauszusuchen, guugeln kannst du ja selber- hat vor Jaaaahren bereits befunden, das nichtmal diese 30cent kostendeckend sind...
29. Januar 2019 08:35 # 6
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 3

Guten Morgen,

ich danke euch für eure Ratschläge. Ich werde sie umsetzen und ansprechen beim AG und wenn keine entgegenkommen vom AG dann wechsel ich halt die Arbeitsstelle.

LG plexis88
29. Januar 2019 12:21 # 7
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Sehe ich wie ergo-ex. MEIN Auto - MEINE Abnutzung des Autos - fahre keine HBs mehr mit meinem Privatauto.
18. Februar 2019 17:54 # 8
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 18.02.2019 17:55:00
Sehe ich genauso. Es werden immer weniger Km bezahlt von Praxen, aber dann bitte unbedingt mit eigenem Auto. Nein danke! Ich habe aus gutem Grund gar kein eigenes Auto und habe auch nicht vor mir eins zu kaufen (habe Führerschein). Brauch ich nicht. Und erst recht nicht zum Arbeiten, das hat mein Chef sich sehr schnell abgewöhnt mich mit den ÖVs zu HBs fahren zu lassen. ::thumbup:: Wir sind kein ambulanter Pflegedienst, sondern Therapeuten und selbst die Ambulante Pflege hat heutzutage Firmen-PKWs! Ach ja und der werte Herr Chef kann das auch von SEINER Steuer absetzen - bring das mal als Argument, wenn er sich weigert! Das Gesicht möchte ich sehen. ::thumbup::

Hier bei den Stellenanzeigen gibt es so viele Praxen, die inserieren... aber bei fast allen steht "eigener PKW erforderlich". Ähm... nö. Wieso? Es gibt genug Arbeitsstellen, wo ich MEIN Eigentum nicht meinem AG zur Verfügung stellen muss!
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
16. September 2020 10:37 # 9
Registriert seit: 16.09.2020
Beiträge: 3

Hallo ihr Lieben,

Ich weiß leider nicht, wie ich einen eigenen Beitrag eröffne. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, wenn hier unerwünscht, dann bitte löschen.

Meine Frage : Ich Wechsel zum 1.10.2020 den Job. Bisher hat meine Chefin mir mein Kilometergeld immer ausgezahlt, wenn ein Rezept voll war.
Sehe ich das richtig, dass meine Chefin mir jetzt jeden Hausbesuch, den ich diesen Monat gefahren habe ausbezahlen muss, ob Rezept voll oder nicht?

Vielen Dank,

Mi ei ::thumbup::
25. Februar 2021 00:42 # 10
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 110

Üblich ist die Abrechnung des km-Geldes doch monatsweise.
Das hat also nichts damit zu tun, ob und wann Verordnungen "voll" sind.
3~°
16. März 2022 23:43 # 11
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 110

Geändert am 16.03.2022 23:57:00
Hallo liebe Kolleg/innen,
mich würde mal interessieren, was bei Euch - in den Praxen - der aktuelle Stand der Dinge zum Thema ist.

Ich habe mal in alten Unterlagen gekramt, und tatsächlich:
bereits im Jahr 2002, also vor 20 (!) Jahren, bekam ich für die dienstliche Nutzung (sprich Durchführung von Hausbesuchen) mit meinem privaten Pkw € 0,30 pro km vom AG erstattet ( - also den "üblichen" Satz, und bei PrivatpatientInnen "sogar" € 0,35) ...

Mittlerweile vergüten die KK bekanntlich € 19,87 (HB) bzw. € 12,96 (HBH; also in sozialen Einrichtungen) jew. brutto pro Anwendung, was natürlich auch die Wegezeit (pauschaliert) beeinhaltet.

Dass sich die tatsächlichen Kosten für den AN, von den Spritpreisen ganz zu schweigen, anders darstellen, brauche ich ja nicht extra erwähnen.

Wie wird das bei Euch im Jahr 2022 gehandhabt - wie passt das zusammen?
Und: habt Ihr eine sog. "Dienstreise-Kaskoversicherung"?

Danke schon mal für Eure Rückmeldungen.

3~°
17. März 2022 07:52 # 12
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

30ct/km wie schon in der Steinzeit (ja ich denke bei den heutigen Spritpreisen denkt jeder drüber nach, daran was zu ändern)
In der alten Firma gab es neben dem Gehalt noch eine Provision (jeweils pro volle Behandlungsstunde bzw. auch Pro Hausbesuch) also das würde ich bei den HB's tatsächlich auf die Fahrtkosten mit anrechnen.
Ebenso waren wir dort auch versichert wenn wir unterwegs waren (und jetzt bitte keiner kommen mit "seid ihr doch eh") nein, es gab tatsächlich wie vom Vorposter schon angesprochen eine Dienstreise Vollkakso.

In der jetzigen Firma ist das nicht der Fall, wobei hier ab 1.4. auch jemand neues übernimmt und dann schau ich mal, wie man sich da evtl. noch anderweitig einbringen kann
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
17. März 2022 13:30 # 13
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Hallo,

die Nutzung des Privat-PKW ist mit 0,30 € pro km zwar aus der heutigen Perspektive heraus als "steinzeitlich" zu betrachten, aber nur bis zu dieser Höhe ist die Pauschale auch für alle Seiten steuerfrei.
Jeder Cent darüber hinaus muss dann versteuert werden, so wie ich es verstanden habe, auch beiderseits. Das ist also keine "Erfindung" der AG, sondern der Finanzbehörden.

Die Hausbesuchspauschalen werden fast immer gleichzeitig mit der allgemeinen Anhebung der Vergütungen angeglichen. Diese kann dann entsprechend prozentual im Rahmen einer Gehaltserhöhung für die Mitarbeiter:innen ausgeglichen werden.

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit eines Tankgutscheins, "immerhin" ist dieser jetzt bis zu einer Höhe von 50,- € steuerfrei.

Gruß ergotron
17. März 2022 15:38 # 14
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

@Dienstreisekasko- da war jahrelang nur Trebes&Partner bereit das einzeln zu versichern.Unter Stichwortsuche DRK-Vers. müsste dazu einiges , evt auch Direktlink zu finden sein
Was da heute gültig ist, weiß ich nicht, musst du mal auf der Homepage von T&P gucken.
Und: immer noch zusätzlich telefonisch klären. "Damals" galten real oft andere (bessere!) Konditionen, als auf der HP genannt..
17. März 2022 18:57 # 15
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / Micha hat geschrieben:
... bereits im Jahr 2002, also vor 20 (!) Jahren, bekam ich für die dienstliche Nutzung (sprich Durchführung von Hausbesuchen) mit meinem privaten Pkw € 0,30 pro km vom AG erstattet ( - also den "üblichen" Satz, und bei PrivatpatientInnen "sogar" € 0,35) ... Mittlerweile vergüten die KK bekanntlich € 19,87 (HB) bzw. € 12,96 (HBH; also in sozialen Einrichtungen) jew. brutto pro Anwendung, was natürlich auch die Wegezeit (pauschaliert) beeinhaltet. ... Und: habt Ihr eine sog. "Dienstreise-Kaskoversicherung"? ...

Der Steuerfreie Höchstbetrag kann nur durch eine Gesetzesänderung erhöht werden. Das wird jedoch mit den Grünen wohl nicht möglich sein. Da die Grünen laut ihrem Wahlprogramm alle Subventionen nach Umweltaspekten überprüfen wollen, fällt unter anderem auch die Abschaffung der Pendlerpauschale mit darunter.

Jeder Arbeitgeber konnte schon immer mehr als die 0,30€ pro km zahlen. Jeder Cent über diese 0,30€ pro km wird jedoch versteuert. Im Endeffekt kann es sogar passieren, das durch die Erhöhung der km-Vergütung am Ende insgesamt weniger Nettogehalt ausgezahlt wird. Vorab nachrechnen lohnt sich da.

Ich verstehe immer nicht warum ihr immer auf eine Dienstreisekaskoversicherung des Arbeitgebers herumreitet/besteht? Diese Versicherung ist keine Pflichversicherung für Unternehmen!!! Passiert während einer angeordneten dienstlichen Fahrt mit eurem eigenen PKW ein Unfall und ihr seid nicht schuld, dann zahlt die gegnerische Versicherung den kompletten Schaden. Seid ihr der Unfallverursacher dann übernimmt der Arbeitgeber die gesamten Kosten, außer ihr habt mit Vorsatz oder grob fahrlässig den Unfall verursacht, dann bleibt ihr auf den gesamten Kosten sitzen. Wo sich der Arbeitgeber das Geld wiederholt, oder ob er alles aus eigener Tasche bezahlt, das geht den Arbeitnehmer, gelinde gesagt, nichts an. Ob er dafür eine Dienstreisekaskoversicherung abschließt oder seine eigene Oma anpummpt, das ist seine private Sache und sollte euch völlig egal sein. Ihr macht euren Schaden gegenüber dem Arbeitgeber geltend und das war´s. Kümmert euch doch nicht um Sachen die euch nichts angehen.

Wenn ein Angestellter in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, das er seinen privaten PKW dem Unternehmen zur Verfügung stellt, dann ist dieser auch Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Sollte der Angestellte sich später überlegen, dass er sein Auto abschafft oder einfach nicht mehr damit Hausbesuche fahren will, dann benötigt er eine Änderung des Arbeitsvertrages, entweder durch eine fristgerechte Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages oder einer Änderungskündigung seinerseits. Ohne diese Kündigungsmöglichkeiten und einer Änderung des Arbeitsvertrages kann es zu einer rechtmäßigen Abmahnung durch den Arbeitgeber kommen.

Wird im Arbeitsvertrag ein fester Erstattungsbetrag, z.B. 0,30€ pro km, benannt, dann ist dieser Betrag verbindlich. Steht kein fester Erstattungsbetrag im Arbeitsvertrag, dann kann der Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten dem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Diese Kosten müssen jedoch einzeln schriftlich genau nachgewiesen werden und nicht als pauschale Summe benannt werden.

Sollte der Arbeitnehmer seinen privaten PKW dem Arbeitgeber für Dienstfahrten zur Verfügung stellen, dann hat er auch bei seiner Versicherung eine dienstliche Nutzung mit anzugeben, um im Schadensfall nicht seinen Versicherungsschutz zu verlieren.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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