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Diskussionsforum

Müssen die Behandlungseinheiten innerhalb einer bestimmten Zeit genommen werden?

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28. Januar 2019 01:00 # 1
Registriert seit: 28.01.2019
Beiträge: 1

Geändert am 28.01.2019 09:44:00
HuHu,
ich bin verunsichert über den Zeitraum der Behandlungseinheiten und habe lediglich folgende
Aussage dazu gefunden: "Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der
Betroffenen". (Quelle: https://dve.info/ergotherapie/infos-fuer-patienten).
Nun wurde mir in der Praxis gesagt, dass nicht mehr als 14 Tage zwischen den Behandlungsterminen
liegen dürften, weil man sie sonst nicht mehr abrechnen könnte.
Dass die Erstbehandlung innerhalb von 14 Tagen stattfinden muss, sofern das auf der Verordnung
vermerkt wurde, habe ich gefunden. Das ist auch so geschehen, obwohl es nicht vermerkt war und
eine Folgeverordnung ist.
Kann mir da eventl. jemand helfen?

Vielen Dank im Voraus + lg,
Chinmai ::confused::

HAT SICH ERLEDIGT. Danke!
28. Januar 2019 10:02 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

https://www.dmrz.de/heilmittel-unterbrechungsfristen-behandlung-dak-6-16.html

Die Internetseite hilft Ihnen vielleicht etwas weiter. Die gesetzlichen Krankenkassen können, je nach Bundesland, andere Ausnahmen zulassen.

Was das eigentliche Problem ist, erschließt sich mir aus Ihrer Fragestellung nicht. Meine Antwort ist somit sehr allgemein.

LG falladar
28. Januar 2019 10:14 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo Ja das ist so, dass Rezepte grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen begonnen werden müssen. Außer der Arzt vermerkt ein Spätestens am. Sonst kann man nicht ohne weiteres ein Rezept 14 Tage pausieren, das geht nicht. Man kann mal ein Rezept länger wie 14 Tage Unterbrechen, aber da muss natürlich dann auch immer eine Begründung her, warum das Rezept mehr wie 14 Tage unterbrochen wurde.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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