Geändert am 28.01.2019 09:44:00
HuHu, ich bin verunsichert über den Zeitraum der Behandlungseinheiten und habe lediglich folgende Aussage dazu gefunden: "Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen". (Quelle: https://dve.info/ergotherapie/infos-fuer-patienten). Nun wurde mir in der Praxis gesagt, dass nicht mehr als 14 Tage zwischen den Behandlungsterminen liegen dürften, weil man sie sonst nicht mehr abrechnen könnte. Dass die Erstbehandlung innerhalb von 14 Tagen stattfinden muss, sofern das auf der Verordnung vermerkt wurde, habe ich gefunden. Das ist auch so geschehen, obwohl es nicht vermerkt war und eine Folgeverordnung ist. Kann mir da eventl. jemand helfen? Vielen Dank im Voraus + lg, Chinmai HAT SICH ERLEDIGT. Danke!
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