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Bericht datenschutz

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20. Februar 2019 10:53 # 1
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 62

Geändert am 20.02.2019 10:58:00
Hallo
Ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema datenschutz/ Bericht . Folgender Fall war in der Praxis. Die Mutter eines Therapiekindes ist nie mit den inhalten des Berichtes einverstanden und möchte immer dieses verändert haben. Bericht geht immer direkt zum Arzt und Mutter holt sich den dort für ihre Unterlagen ab. Nun meinte Mitarbeitein ob das überhaupt rechtens ist das der Arzt den bericht so der Mutter mitgeben darf. Thema Datenschutz...
Wir waren uns alle nicht sicher ob das eig. erlaubt ist, es gibt auch nur eine Schweigepflichtsembindung das wir dem Arzt ein Bericht schreiben dürfen.....

Kennt sich jemand damit aus, so ganz grundsätzlich?



20. Februar 2019 11:33 # 2
Registriert seit: 25.01.2017
Beiträge: 43

Moin,

der Patient darf immer volle Akteneinsicht verlangen, sowohl bei Ärzten als auch bei Therapeuten. Bei Minderjährigen dementsprechend die Erziehungsberechtigten (wobei es hier, je nach Alter, wieder Einschränkungen gibt).
Aber in dem Moment, in dem der Arzt euren Bericht rausgibt, egal an wen, seid ihr eh aus der Haftung. Ihr habt ihn ja nicht ausgehändigt.

Grüße, Roose

Keiner ist so verrückt, das er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht. (Nietzsche)
20. Februar 2019 20:25 # 3
Registriert seit: 20.10.2016
Beiträge: 31

Hallo,

so wie Roose schreibt, haben patienten ein recht auf akteneinsicht und diese müssen so geführt werden, dass sie sie auch verstehen können. dazu gehören auch berichte.
was der arzt mit den berichten macht ist seine verantwortung, aber rechtens, wenn er sie dem patienten aushändigt.
da z.b. eltern oft noch zu anderen stellen mit den kindern gehen und ich nicht glaube, dass sie die imhalter der ET dort widergeben können, empfehle ich den eltern auch die unterlagen immer überall einzufordern, dann können entsprechende stellen einsicht nehmen, sofern eltern dies wünschen.

ganz ehrlich bin ich immer wieder sehr erschrocken, dass z.b. berichte nicht an patienten mit einer selbstverständlichkeit mitgegeben werde. ich habe das in verschiedenen praxen auch so erlebt.
ich gebe immer eine kopie an die patienten, bespreche diesen mit ihnen und das original geht mit der post an den arzt oder wird gefaxt.

ich musste selber schon soweit gehen, dass ich die akteneinsicht einklagen musste und bin von daher da auch ein sehr "gebranntes kind".

wenn die mutter stets veto bei den berichten einlegt, besprecht ihr die denn nicht mit den eltern? vllt kann dem ganzen ja so mehr transparenz, klarheit und vertrauen geschenkt werden?

ansonsten denke ich, wir schreiben unsere berichte nach dem was wir mit den patienten erarbeitet und beobachtet haben. wenn eltern oder patienten da mit dem einen oder anderen nicht einverstanden sind, kann mensch es ihnen erklären und ansonsten würde ich mit bedacht formulieren und gut ist.

wie denkt ihr denn, mit der besagten mutter in zukunft umzugehen?
schönen abend!=)
21. Februar 2019 08:54 # 4
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 62

Geändert am 21.02.2019 08:58:00
Hallo Vielen Dank für die Info. Jetzt haben wir wieder Klarheit bezüglich Datenschutz Berichte.
Wir besprechen immer die Berichte im Vorfeld mit den Eltern. Bloss in diesen Fall hat die Mutter leiderein gestörtes Selbsttbild über sich und sieht ihr Kind leider auch anderes. Logo und Frühförderung vertreten unsere Meinung und haben das selbe Problem.
Wir haben im Team besprochen das wir keine Berichte mehr ändern werden, wenn es der Mutter nicht gefällt muss sie sich dann eine andere Praxis suchen.
21. Februar 2019 09:02 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... ergänzt doch eure Berichte mit den Änderungswünschen der Mutter. Ihr müsst dadurch eure Berichte nicht ändern. Ihr fügt nur die Stellungsnahme der Mutter hinzu und weist diese ausdrücklich als Ausage der Mutter aus.

LG falladar
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