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Gesetzesgrundlage Fort-/Weiterbildung

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6. März 2019 07:49 # 1
Registriert seit: 06.03.2019
Beiträge: 2

Hallo ihr Mit-Ergo' s ;)
Ich bin Mimi, neu hier und bitte um Verzeihung, wenn es diese Fragen schon gab und ich sie nur übersehen habe.
Also: ich möchte gerne wissen, ob es irgendwelche Gesetze zum Thema Fort-/Weiterbildung im Bereich der Ergotherapie gibt.
Grund dafür ist, dass unsere Chefin uns mal erlaubt die Stunden, welche wir in der Fortbildung während der Arbeitswoche (Mo-Fr) waren, als Arbeitszeit zu werten und mal wieder nicht.

Beispiel: die Kurse in der kommenden Therapiemesse (die eher Werbung als alles andere sind) werden als Arbeitszeit für alle Angestellten gewährt.

Eine Fortbildung im nächsten Monat, für die ich mich interessiere, welche 2 Tage der Arbeitswoche betreffen würde, soll mir nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Mit der Aussage, sie zahlt mir zu den 260,-€ Kurskosten was dazu und stellt mir das Praxisauto zur Verfügung und die Zeit die ich mich weiterbilde, muss von meinem Überstundenkonto abgezogen werden.

Jetzt sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, dass ich meine "Freizeit " (=Überstunden) absetze, um mich innerhalb der Arbeitswoche weiterzubilden. Das kommt doch nicht nur mir, sondern den Praxen und somit der Chefin zu Gute.

Ich möchte mich also informieren, weil ich mal hörte, dass Weiterbildungen in der Woche als Arbeitszeit zu werten sind.
Bitte gebt auch Links oder Paragraphen an, damit ich was handfestes habe.

Lieben Dank und liebe Grüße ::smile::

6. März 2019 20:33 # 2
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Hallo Mimi95 und herzlich Willkommen im Forum!

Fortbildungen sind Verhandlungssache. Was steht denn in deinem Vertrag? Eine Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen gibt es im Bereich der ergotherapeutischen Praxen nur für den Praxisinhaber oder die fachliche Leitung, nicht für die Angestellten.

Ein Tipp: Such das Gespräch mit deiner Chefin und frag nach den Bedingungen: Wie viele Tage wirst du jährlich freigestellt für Fortbildungen? In welcher Höhe beteiligt sich die Praxis an den Kosten? Erkläre ihr, welche Vorteile sie / die Praxis von der jeweiligen Fortbildung hat oder warum du genau diese Fortbildung machen möchtest. Gute Argumente sind viel wert, und über vieles kann man reden...

Viel Erfolg!

xxu
6. März 2019 21:22 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / Mimi95 hat geschrieben:

Eine Fortbildung im nächsten Monat, für die ich mich interessiere, welche 2 Tage der Arbeitswoche betreffen würde, soll mir nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Mit der Aussage, sie zahlt mir zu den 260,-€ Kurskosten was dazu und stellt mir das Praxisauto zur Verfügung und die Zeit die ich mich weiterbilde, muss von meinem Überstundenkonto abgezogen werden.
Jetzt sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, dass ich meine "Freizeit " (=Überstunden) absetze, um mich innerhalb der Arbeitswoche weiterzubilden. Das kommt doch nicht nur mir, sondern den Praxen und somit der Chefin zu Gute.
Ich möchte mich also informieren, weil ich mal hörte, dass Weiterbildungen in der Woche als Arbeitszeit zu werten sind.
Bitte gebt auch Links oder Paragraphen an, damit ich was handfestes habe.


Du wirst dazu keine Links und Paragraphen finden, da dies individuelle Vereinbarungen zwischen dir und deinem AG sind. Inwiefern kommt deine Fortbildung deiner Chefin und den Praxen zu gute? Wenn es so wäre, warum kannst du deine Chefin nicht davon überzeugen und mußt sie deswegen unter Druck setzen? Was bist du selbst bereit für deine fachliche Qualifikation beizutragen? Wenn du keine Lust mehr hast dort zu arbeiten, was hat das Unternehmen dann davon? Es gibt keine Garantie das du nach der Fortbildung weiter für deine Chefin arbeiten wirst, oder verpflichtest du dich danach mind. noch xx Monate im Unternehmen zu arbeiten? Bist du bereit dein Wissen an die anderen Mitarbeiter weiterzugeben, diese intern zu schulen? Was machst du bei Fortbildungen am Wochenende? Willst du dafür Überstunden gutschreiben?

Das sind nur Fragen um dich zu bewegen deine Nehmermentalität zu überdenken. Ich möchte keine Antworten von dir dazu haben. Auch nicht während deiner bezahlten Arbeitszeit.

LG falladar
7. März 2019 07:02 # 4
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Ich würde mich schlicht und ergreifend dann nicht mehr fortbilden, zumindest nicht, so lange ich noch in diesem Unternehmen bin. Ich würde dann Fortbildungen nur für mich machen (z.B. Kursleiter-Fortbildungen und dann nebenjobmäßig als KL arbeiten) und mir einen anderen Arbeitsplatz suchen, wo es wertgeschätzt wird, dass man sich fortbildet. Oder alternativ anfangen zu studieren nebenberuflich und dann in eine ganz andere Sparte gehen. So mache ich es. Mein Arbeitgeber wird davon nichts mehr haben, was mir aber auch egal ist, denn er schätzt es nicht Wert, wenn man sich fortbildet und entlohnt dies - als Beispiel - mit läppischen 20 EUR brutto mehr (z.B. bei so umfangreichen Fobis wie Manuelle Therapie bei den Physios, die auch noch unheimlich teuer ist). Das ist einfach nur lachhaft und ich hätte da als Ergo sowieso nichts von, weil lediglich Bobath bei uns 20 EUR mehr Gehalt gibt (brutto).

Ich kann auf der einen Seite verstehen, dass Unternehmen sich auch absichern müssen. Aber da beißt sich die Ratte in den Schwanz: Der Mitarbeiter möchte natürlich für seine Mühen (natürlich je nach Umfang der Fobi) und sein ausgegebenes Geld auch eine langfristige Arbeitsplatzverbesserung haben (sei es durch Urlaubstage, Bezahlung o.ä.). Der Arbeitgeber möchte eine Absicherung, dass er nicht Kohle in jemanden pumpt, der weggeht.

Aber man könnte @falladars Frage auch umkehren: Warum bezahlt der Arbeitgeber der Mitarbeiterin Mimi95 nicht die Fortbildung? Hat er etwa Angst, dass der Mitarbeiter danach geht, weil der Arbeitgeber qualitativ nicht gut ist? Könnte man auch denken, oder? Und spricht nicht unbedingt für den AG...

Wichtig ist, dass du alles schriftlich festhälst Mimi. Alles andere fliegt dir hinterher um die Ohren, weil du keinen Nachweis hast. So auch hier passiert: Ein Mitarbeiter bekommt mündlich die Zusage zur Fortbildungsübernahme. Komplett. Aber natürlich erst hinterher, wenn er bestanden hat. Er besteht und das auch sehr gut und fordert eben die Übernahme ein. Der Arbeitgeber sträubt sich jetzt, weil er behauptet, dass das so nie gesagt wurde. Ja, solche Verhaltensweisen sind keine Seltenheit.

P.S.: Auch, wenn das von vielen Unternehmen praktiziert wird: Du bist als Mitarbeitern NICHT VERPFLICHTET, in einem Unternehmen eine Zeit X zu bleiben, wenn das Unternehmen dir die Fobikostenübernahme zugesagt hat, mit der Bedingungen, dass du danach dann noch X Jahre/Monate im Unternehmen bleiben musst. Das ist rechtlich unzulässigf!! Wenn du dann früher kündigst, kann er zwar die Fobikosten einfordern, er wird dafür aber keinerlei rechtliche Grundlagen dazu finden. Damit setzen Arbeitnehmer Arbeitgeber eben auch unter Druck, was in meinen Augen nicht für ein Unternehmen spricht. Ein AG sollte in der Lage sein, seine Mitarbeiter auch so halten zu können, ohne Druckerträge machen zu müssen. Das spricht für Qualität.

Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
7. März 2019 09:11 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / Motte123 hat geschrieben:
Ich würde mich schlicht und ergreifend dann nicht mehr fortbilden, zumindest nicht, so lange ich noch in diesem Unternehmen bin. Ich würde dann Fortbildungen nur für mich machen (z.B. Kursleiter-Fortbildungen und dann nebenjobmäßig als KL arbeiten) und mir einen anderen Arbeitsplatz suchen, wo es wertgeschätzt wird, dass man sich fortbildet. Oder alternativ anfangen zu studieren nebenberuflich und dann in eine ganz andere Sparte gehen. So mache ich es. Mein Arbeitgeber wird davon nichts mehr haben, was mir aber auch egal ist, denn er schätzt es nicht Wert, wenn man sich fortbildet und entlohnt dies - als Beispiel - mit läppischen 20 EUR brutto mehr (z.B. bei so umfangreichen Fobis wie Manuelle Therapie bei den Physios, die auch noch unheimlich teuer ist). Das ist einfach nur lachhaft und ich hätte da als Ergo sowieso nichts von, weil lediglich Bobath bei uns 20 EUR mehr Gehalt gibt (brutto).

Was hat den eine Physiofortbildung mit Ergotherapie zu tun? Wo gibt es in der ambulanten Ergotherapie für eine Bobathfortbildung eine höhere Erstattung durch die GKV das damit 20,00 Euro mehr Gehalt bezahlt werden können?

Ich kann auf der einen Seite verstehen, dass Unternehmen sich auch absichern müssen. Aber da beißt sich die Ratte in den Schwanz: Der Mitarbeiter möchte natürlich für seine Mühen (natürlich je nach Umfang der Fobi) und sein ausgegebenes Geld auch eine langfristige Arbeitsplatzverbesserung haben (sei es durch Urlaubstage, Bezahlung o.ä.). Der Arbeitgeber möchte eine Absicherung, dass er nicht Kohle in jemanden pumpt, der weggeht.

Alle Kosten dem AG aufbürden und der MA soll keine Gegenleistung erbringen müssen!!! Der AG soll bitte schön die Fortbildung und alle Kosten drumherum übernehmen und dafür auch nach der Fortbildung das Gehalt des MA deutlich erhöhen!!! Das verstest du wohl unter sozialer Marktwirtschaft. Wer garantiert denn dem AG das die Inhalte der Fortbildung auch im Alltag umgesetzt werden, Patienten und Unternehmen etwas von dieser Fortbildung etwas haben? KEINER!!! Dann kann ich doch meinem Mitarbeiter doch gleich das Gehalt incl. der jährlich kalkulierten Fortbildungskosten überweisen und habe keinen Einfluß und keine Steuerungsmöglichkeit mehr auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der einzelnen Fortbildungen. Ich bräuchte mich aber auch nicht mehr über eine Beteiligung und Freistellung meines MA mit diesem rumstreiten. Mein Finanzamt wird damit jedoch nicht einverstanden sein und diese Beträge voll versteuert sehen wollen. Der MA hat dann aber, ohne das Finanzamt zu betrügen, auch keine Möglichkeit die Kosten steuerlich geltend machen zu können.

Aber man könnte @falladars Frage auch umkehren: Warum bezahlt der Arbeitgeber der Mitarbeiterin Mimi95 nicht die Fortbildung? Hat er etwa Angst, dass der Mitarbeiter danach geht, weil der Arbeitgeber qualitativ nicht gut ist? Könnte man auch denken, oder? Und spricht nicht unbedingt für den AG...

Warum sucht der MA Material um seinen AG unter Druck zu setzen? Der MA bekommt Fortbildungszuschüsse, den Dienstwagen für die Fortbildung und Messebesuch incl. dortige Vorträge als Arbeitszeit bezahlt. Es reicht anscheinend immer noch nicht und er will immer noch mehr und noch mehr und ...! Das Arbeitsverhältnis schein jetzt schon gestört zu sein.

Wichtig ist, dass du alles schriftlich festhälst Mimi. Alles andere fliegt dir hinterher um die Ohren, weil du keinen Nachweis hast. So auch hier passiert: Ein Mitarbeiter bekommt mündlich die Zusage zur Fortbildungsübernahme. Komplett. Aber natürlich erst hinterher, wenn er bestanden hat. Er besteht und das auch sehr gut und fordert eben die Übernahme ein. Der Arbeitgeber sträubt sich jetzt, weil er behauptet, dass das so nie gesagt wurde. Ja, solche Verhaltensweisen sind keine Seltenheit.

Aus welcher Statistik hast du diese Weisheit, das diese Situation keine Seltenheit ist?

P.S.: Auch, wenn das von vielen Unternehmen praktiziert wird: Du bist als Mitarbeitern NICHT VERPFLICHTET, in einem Unternehmen eine Zeit X zu bleiben, wenn das Unternehmen dir die Fobikostenübernahme zugesagt hat, mit der Bedingungen, dass du danach dann noch X Jahre/Monate im Unternehmen bleiben musst. Das ist rechtlich unzulässigf!! Wenn du dann früher kündigst, kann er zwar die Fobikosten einfordern, er wird dafür aber keinerlei rechtliche Grundlagen dazu finden. Damit setzen Arbeitnehmer Arbeitgeber eben auch unter Druck, was in meinen Augen nicht für ein Unternehmen spricht. Ein AG sollte in der Lage sein, seine Mitarbeiter auch so halten zu können, ohne Druckerträge machen zu müssen. Das spricht für Qualität.

MA dürfen Druck machen - bei AG ist das sehr sehr böse und sorgt für eine schlechte Unternehmensqualität!!! Deine massiven Negativerfahrungen hast du jetzt schon überdeutlich dargestellt. Irgendwann solltest du damit vielleicht abschließen und es gut sein lassen. Lass doch deine angestaute Wut an deinen Ex-AG raus und gib deine kostruktive Kritik ohne Groll und Verallgemeinerungen an die Forenteilnehmer weiter.


7. März 2019 19:47 # 6
Registriert seit: 06.03.2019
Beiträge: 2

Halli und Danke erstmal für die informativen Antworten.

Das hier anscheinend einer nicht verstanden hat, was ich meine und mich hier als gierig hinstellen möchte, überlese ich geflissentlich.

Mir geht's darum heraus zu finden, ob es wirklich sein kann, dass ich eine Weiterbildung von meinen Überstunden absetzen muss.
Oder ob das als Arbeitszeit zählt, da es in der Woche statt finden würde
Ja, ich Teile dieses Wissen selbstverständlich auch intern in Teambesprechungen. Daher hat das Team und auch die Chefin noch etwas von meiner Fortbildung. Zumal es auf der Website doch auch gut ankommt, wenn bei den Therapeuten die weiteren Fähigkeiten aufgelistet sind (selbst wenn es nur ein paar sind).

Das man im Gesundheits-& Sozialwesen um alles "kämpfen" muss, brauche ich hier doch sicher keinen erzählen.
Und das ich mich lediglich informieren will, sollte mir keiner zur Last legen.
Ich will sie nicht unter Druck setzen, aber ich möchte handfeste Fakten und kein Halbwissen, wenn ich mich informiere. ::wink::

In diesem Sinne, freundliche & entspannte Grüße und schöne Woche euch.
7. März 2019 20:39 # 7
Registriert seit: 19.10.2010
Beiträge: 110

Liebe Mimi95,
Du hast von xxu und falladar Informationen zu deinem Problem bekommen, die nichts mit Halbwissen zu tun haben. Und das völlig kostenlos😊. Genauer und"richtiger" kann man es mit den gegebenen Infos nicht darlegen. Wenn du das nicht gut findest, könntest du auch zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen (je nach Versicherungsstatus evtl nicht kostenlos😊)
Falladars Kritik bezog sich nach meinem Verständnis nicht auf dich, sondern auf Motte123, die hier keine Gelegenheit auslässt, mit der Rasenmähermethode ihren Frust abzulassen, gegen alle Arbeitgeber und den Beruf sowieso und alle, die in irgendeiner Form in der Verantwortung stehen.
7. März 2019 20:42 # 8
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 239

Zitat / Mimi95 hat geschrieben:
Mir geht's darum heraus zu finden, ob es wirklich sein kann, dass ich eine Weiterbildung von meinen Überstunden absetzen muss.
Oder ob das als Arbeitszeit zählt, da es in der Woche statt finden würde

Wer möchte die Fortbildung machen?
Du oder dein Arbeitgeber?

Wenn dein Arbeitgeber möchte dass du auf die Fortbildung gehst, dann ist das Arbeitszeit und dir dürfen keine Kosten entstehen.
Wenn du die Fortbildung machen will dann ist das deine Freizeit und deine Kosten. Du kannst allerdings versuchen mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen dass er dich unterstützt. Wie das dann aussieht ist frei verhandelbar.

P.S. Ich bin Angestellte
8. März 2019 06:31 # 9
Registriert seit: 08.04.2009
Bundesland: Sachsen
Beiträge: 46

Hallo Mimi 95,
ich persönlich finde es gut, inwieweit dein AG dich unterstützt.
Die Weiterbildung möchtest du gern machen. Sich Fortzubilden liegt in deinem eigenen Interesse und du entwickelst dich dadurch weiter.
Freue dich, dass du Überstunden sammeln konntest um diese für die WB nutzen zu können.
Viele WB`s finden am Wochenende statt, wo evtl. für dich keine Arbeitszeit ist, dann fragst du sicher nicht nach freien Tagen.
Ich habe für die ein oder andere Fortbildung auch schon Urlaub genommen, da ich keine Überstunden hatte.
Also freue dich auf deine WB, die dich wachsen lässt und, solltest du deinen Arbeitslatz verändern auch für deinen potentiellen neuen AG von Vorteil sein kann.
Viele Grüße
Ingwio
8. März 2019 08:55 # 10
Registriert seit: 10.02.2019
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 52

Zitat / Mimi95 hat geschrieben:
Hallo ihr Mit-Ergo' s ;)
Ich bin Mimi, neu hier und bitte um Verzeihung, wenn es diese Fragen schon gab und ich sie nur übersehen habe.
Also: ich möchte gerne wissen, ob es irgendwelche Gesetze zum Thema Fort-/Weiterbildung im Bereich der Ergotherapie gibt.
Grund dafür ist, dass unsere Chefin uns mal erlaubt die Stunden, welche wir in der Fortbildung während der Arbeitswoche (Mo-Fr) waren, als Arbeitszeit zu werten und mal wieder nicht.

Beispiel: die Kurse in der kommenden Therapiemesse (die eher Werbung als alles andere sind) werden als Arbeitszeit für alle Angestellten gewährt.

Eine Fortbildung im nächsten Monat, für die ich mich interessiere, welche 2 Tage der Arbeitswoche betreffen würde, soll mir nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Mit der Aussage, sie zahlt mir zu den 260,-€ Kurskosten was dazu und stellt mir das Praxisauto zur Verfügung und die Zeit die ich mich weiterbilde, muss von meinem Überstundenkonto abgezogen werden.


Ich hatte bei 25 Stunden in der Woche anderthalb oder 2 Tage Fortbildungsurlaub und mir wurde pro Fortbildung max. 500 € bezahlt. Alles, was darüber hinaus ging, ging auf meine Kappe. Meine damalige Chefin bezahlte, für mich verständlicher Weise, nur Fortbildungen, die mit meiner Berufstätigkeit zu tun hatte.
Wenn eine Fortbildung länger dauerte, als den vorgegebenen Fortbildungsurlaub, habe ich entweder Überstunden oder Urlaub genommen. Das ist in den ganzen Jahren, die ich dort gearbeitet habe, ein, höchstens 2 mal vorgekommen. Das war auch vertraglich festgelegt.


Zitat / Mimi95 hat geschrieben:
Jetzt sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass ich meine "Freizeit " (=Überstunden) absetze, um mich innerhalb der Arbeitswoche weiterzubilden. Das kommt doch nicht nur mir, sondern den Praxen und somit der Chefin zu Gute.


Solltest du deinen Fortbildungsurlaub allerdings schon aufgebraucht haben, musst du Überstunden oder Urlaub nehmen.
Sind Fortbildungsurlaubstage vertraglich vereinbart worden?



Zitat / Mimi95 hat geschrieben:
Ich möchte mich also informieren, weil ich mal hörte, dass Weiterbildungen in der Woche als Arbeitszeit zu werten sind.
Bitte gebt auch Links oder Paragraphen an, damit ich was handfestes habe.

Lieben Dank und liebe Grüße ::smile::

Bevor du urteilen willst über mich und mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude. Durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein, über den ich gestolpert bin, stehe immer wieder auf und gehe Genaus die selbe Strecke weiter, genau wie ich es tat. Und erst dann kannst du urteilen.
-Verfasser unbekannt-
8. März 2019 10:35 # 11
Registriert seit: 09.01.2004
Beiträge: 127

Hallo Mimi,
du hast ja schon einige Antworten erhalten. Eine Gesetzesgrundlage für die Fort- und Weiterbildung bei dir gibt es nicht, aber dies wurde schon geschrieben. Ich lese auch heraus, dass dich diese Fortbildug interessiert.
Gedankengäng wären noch, ob deine aktuelles Patientenklientel davon profitiert oder eher dem eigenen Interesse oder anderem Therapiebereich?
Wichtig wäre mir auch noch die Gesamtkonstellation. Wie bist du mit deinem Gehalt, den Urlaubstagen, sonstigen Vergünstigungen zufrieden? Dies bedingt sich ja alles.... vielleicht hast mehr Urlaubstage als der Durchschnitt und dadurch ist dein AG nicht sofort bereit dir im Bezug auf Fortbildungen entgegenzukommen? Oder du hast verschiedene steuerfreie Vergünstigungen von deinem ARbeitgeber und dadurch weniger Fortbildungsgeld/-tage???

Ich denke man muss die Gesamtsituation sehen und nicht den einen, für dich negativen Part, herauspicken.
Wie schon geschrieben wurde, muss auch in der "Beziehung" AG-AN jeder den anderen Part sehen und ein Geben und Nehmen sein, wie in einer Partnerschaft.

Ich hoffe ich konnte dir ein paar Gedankenanregungen geben und dich aus dem Blickwinkel des "armen Arbeitnehmers" herausholen. ::smile::

lg
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