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8er Schlaufe / Buddy Loop

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7. März 2019 17:41 # 1
Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 36

Hallo,

ich habe eine Patientin bei der DIII nach einer Kreissägenverletzung (Teildurchtrennung der Strecksehne im Bereich MCP) ab dem PIP deutlich nach ulnar abweicht. Ich hatte den Gedanken, zumindest bei Übungen, den Finger mit einer 8er Schlaufe / Buddy Loop an den Zeigefinger zu befestigen.

Meine Frage: können solche "Kleinteile" auch verordnet werden? Was müsste dann auf der Verordnung stehen?
Es war ein Arbeitsunfall und ist somit ein BG-Fall...

Vielen Dank im voraus und viele Grüße
11. März 2019 10:30 # 2
Registriert seit: 05.01.2015
Beiträge: 86

Hallo Tine,

alle Schienen und Orthesen sind verordnungsfähig. Wenn es um Fertigorthesen geht, reicht ein normales Rezept für das Sanitätshaus, auf dem die Schienenart vermerkt sein sollte.
Bei individuellen Anfertigung braucht es ein Ergotherapierezept, bei dem der Schienenbau unter orthopädisch/chirurgische Besonderheiten verordnet wird. Zusätzlich bedarf es mindestens einer verordneten Therapieeinheit für den Befund. Ist der Patient bereits in ergotherapeutischer Behandlung, reicht auch eine Ergänzung des Rezepts. Die Schienenversorgung ist für den Arzt sowohl bei Fertigorthesen als auch beim therapeutischen Schienenbau budgetfrei.

Ich hoffe, das hilft Dir schon einmal weiter.
Liebe Grüße
R.Groth
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18. März 2019 13:32 # 3
Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 36

Hallo,

ich habe die Antwort leider gerade erst entdeckt. Das hilft mir trotzdem schon mal weiter.
Vielen Dank! ::thumbup::
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