Hallo Tine, alle Schienen und Orthesen sind verordnungsfähig. Wenn es um Fertigorthesen geht, reicht ein normales Rezept für das Sanitätshaus, auf dem die Schienenart vermerkt sein sollte. Bei individuellen Anfertigung braucht es ein Ergotherapierezept, bei dem der Schienenbau unter orthopädisch/chirurgische Besonderheiten verordnet wird. Zusätzlich bedarf es mindestens einer verordneten Therapieeinheit für den Befund. Ist der Patient bereits in ergotherapeutischer Behandlung, reicht auch eine Ergänzung des Rezepts. Die Schienenversorgung ist für den Arzt sowohl bei Fertigorthesen als auch beim therapeutischen Schienenbau budgetfrei. Ich hoffe, das hilft Dir schon einmal weiter. Liebe Grüße R.Groth
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