Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Allgemeine Themen >> Behandlungsbetrug an Arbeitgeberin

Diskussionsforum

Behandlungsbetrug an Arbeitgeberin

Optionen:
27. März 2019 17:58 # 1
Registriert seit: 09.06.2012
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 3

Hallo!
Ich hatte für knapp 5 Monate eine Angestellte, die vorgetäuscht hat, Patienten behandelt zu haben.
Sie hatte sich Termine im Terminkalender eingetragen gehabt, diese Patienten, gerade Hausbesuche, nicht therapiert.
Die Patienten wären nicht zu Hause gewesen.......
Oder Patienten, die sich wegen einer Reha abgemeldet hatten, sprich Therapiepause machten, weiter in den Terminkalender eingetragen, als würde sie diese behandeln.
Rechtliche Schritte sind von mir eingeleitet worden.
Hat jemand Erfahrungen oder Hinweise?
Vielen lieben Dank.
27. März 2019 20:05 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 236

1. Termine die der Patient nicht wahrgenommen hat (weil er nicht zu Hause war) können auch nicht unterschrieben sein. (Nachunterschreiben lassen ist Betrug an der KK)

2. Termine während einer Reha (oder stationärem Aufenthalt...) können nicht abgerechnet werden.
27. März 2019 21:48 # 3
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

das weiß die Chefin ja offensichtlich, der Betrugsversuch/ Betrug durch ihre Angestellte ist das schlimme!!! Sie müsste sie eingentlich verklagen können und den entgangenen Gewinn einklagen können.....::confused::
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
28. März 2019 10:23 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / biene37 hat geschrieben:
das weiß die Chefin ja offensichtlich, der Betrugsversuch/ Betrug durch ihre Angestellte ist das schlimme!!! Sie müsste sie eingentlich verklagen können und den entgangenen Gewinn einklagen können.....::confused::


Es geht hier um den Umsatz, nicht um den Gewinn! Gehälter und Sozialabgaben wurden für die MA ja auch schon bezahlt. Der Gewinn ist das was am Schluß übrig bleibt bzw. das Finanzamt einem am Ende übrig läßt.

LG falladar

28. März 2019 15:17 # 5
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 28.03.2019 15:20:00
Hat ein Ex-Kollege vor Jahren ähnlich gemacht: Immer wieder und bei mehreren Klienten nur 20 Min für Psych-Funkt. Behandlungen im HB. (Ich weiß das,weil ich ihn zT vertreten habe und Angehörige/Klienten dann sehr erstaunt waren über die lange Behandlungszeit) Begründung vor Ort war jedesmal "Klient ist heute nicht belastbar"

Vielleicht ne blöde Frage: eine Berufsurkunde der Ex-Mitarbeiterin hast du gesehen?
--> Pferde,die vor der Apotheke und so....
28. März 2019 15:36 # 6
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

Das kommt leider immer wieder vor.
Das Geld kannst Du in den Wind schreiben.
Wichtig finde ich es andere potentielle AG zu informieren.
Offiziell ist es wahrscheinlich nicht statthaft, aber man redet ja so immer wieder mal untereinander...
Ansonsten den bürokratischen Kram, wenn noch möglich, verschleppen, und ähnliches, wenn Dir etwas daran liegt. Ins Zeugnis entsprechende, natürlich positive Formulierungen einfügen.
Natürlich nur, wenn Du dementsprechend motiviert bist.

Gutgehn

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
28. März 2019 16:17 # 7
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 50

Hallo,
wir hatten vor einigen Jahren so einen ähnlichen Fall. Die Mitarbeiterin hat irgendwann keine neuen Rezepte mehr von ihren Hausbesuchspatienten eingefordert, weil sie ihr "leid taten" und weil sie das immer wiederkehrende Nachfragen "psychisch zu sehr belastet hat". Uns ist über die Monate ein immenser finanzieller Schaden entstanden, da wir natürlich, wie falladar schon geschrieben hat, ihr das Gehalt und die Sozialabgaben gezahlt haben.

Aus verschiedenen Gründen, die wir nicht initiiert haben, gab es ein Verfahren beim Arbeitsgericht. Die Arbeitsrichterin war der Ansicht, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für alle Abläufe in der Praxis trägt und auch die "Schuld" daran trägt, wenn er nicht bemerkt, wenn solche "Sachen" passieren. Da hat sie sicher recht! Aber noch nie in meinem Leben hat mich (und unsere Berufsgruppe) jemand so von oben herab behandelt und abgekanzelt wie diese Arbeitsrichterin. Ich habe vor Gericht geweint - und ich bin jenseits der 40... Selbst mein Rechtsanwalt war sprachlos. LEIDER!
Jedenfalls ist es so ausgegangen, dass wir zu dem finanziellen Schaden durch die Mitarbeiterin auch noch die Kosten des Verfahrens tragen mussten.

Wir haben daraus gelernt. Mehr und regelmäßige Kontrolle!!!

Mein Rat: Wenn Du auf Anhieb keinen Erfolg vor Gericht hast, lass alles auf sich beruhen und verbuche es unter "Erfahrung". So ein Prozess kostet viel Kraft, raubt Dir Energie und ist, gerade vor dem Arbeitsgericht, sehr enttäuschend. Ich drücke Dir die Daumen::thumbup::
28. März 2019 16:39 # 8
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Bei so derartigen Fehlverhalten müsste es doch bestimmt möglich sein die Mitarbeiterin wegen Betrug fristlos zu entlassen. Das würde ich auf jeden Fall tun. Und man kann die Mitarbeiterin bestimmt wegen Betrug anzeigen. Rufe am besten die Patientin an, die die Mitarbeiterin angeblich behandelt hat und bitte diese als Zeugen vor Gericht auszusagen. Ich denke mal das du damit zur Polizei gehen musst und eine Anzeige wegen Betrug dann machen kannst, weil es ja an sich Betrug ist. Weis jetzt nicht ob du das zur Anzeige bringen kannst. Ich würde jedoch bevor du deine Mitarbeiterin wegen Betrug anzeigst das vorher mit einem Rechtsanwalt besprechen. Fristlos kündigen müsste aber eigentlich gehen
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
29. März 2019 08:05 # 9
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 29.03.2019 08:06:00
@Kukdiehe- lies doch nochmal:

Zitat / bheeren hat geschrieben:
Hallo!
Ich hatte für knapp 5 Monate eine Angestellte, die ..............
Oder Patienten,....................
Rechtliche Schritte sind von mir eingeleitet worden.
Hat jemand Erfahrungen oder Hinweise?
Vielen lieben Dank.
1. April 2019 10:02 # 10
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 52

Leider hatte ich genau das auch letztes Jahr.
Mein RA hat mir abgeraten, vor Gericht zu ziehen, es würde immer zu Lasten des Arbeitgebers gehen und wie auch schon wer anders sagte: Man ist als AG immer der Depp und muss alles engmaschig kontrollieren.
Wenn man es nicht nachweisen kann, wann man immer was kontrolliert hat und den Arbeitsnehmer darauf hingewiesen hat, dass er es anders zu machen hat, hat man eh Null Chance.
Ich habe daraus gelernt (so leid es mir für die aufrichtigen AN tut): jedes Gespräch wird kurz notiert und unterschrieben (also wenn es um "Praxissachen" geht), ich kontrolliere noch häufiger Doku, Akten etc. und wenn Fehlverhalten aufkommt, gibt es Abmahnungen, damit ich "Beweise" in den Händen habe, dass ich ja den AN darauf hingewiesen habe.
...bin natürlich froh, dass ich es bisher bei meinem Restteam noch nicht machen muste :-) ...

Also: Verbuche es unter "Erfahrung", handhabe es in Zukunft anders. Zurück bekommst DU eh nix.
Die Arbeitsgerichte und das Gesetz ist sehr PRO Arbeitsnehmer ausgerichtet. Grundsätzlich ja ok, aber ich finde es gerade in solchen Situationen extrem unfair, denn wir als kleine Unternehmen mit eh geringem Gewinn, tragen einen Riesenschaden davon. Und der AN kommt grinsend raus und wird für die Zukunft nichts lernen, da es keine Konsequenz für ihn hat.
3. April 2019 14:34 # 11
Registriert seit: 09.06.2012
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 3

Lieben Dank für Eure Antworten.::thumbup::
Optionen:

nach oben scrollen