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Privatpatienten-Frust

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18. April 2021 18:32 # 31
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 27

Hallo in die Runde,
Ich habe mit PKV Patienten auch schon alles erlebt: sehr korrektes und zuverlässiges Bezahlen der Rechnung 1,6-1,8facher Satz) bis hin zu fadenscheinigen Argumenten dass die Rechnung zu hoch sei und die Krankheit plötzlich weg bis zur vom Patienten vorgenommenen Kürzung.
Ein im privaten Basistarif Versicherter hat mir sogar schon Mal einen Rechtsanwalt auf den Hals gehetzt weil er Geld zurück haben wollte, ich wollte keine unnötige Kraftanstrengung damit verbringen und habe es ihm zurück erstattet.
Es gehört halt zu unserem Alltag die Vielfalt menschlichen Verhaltens kennen zu lernen....mit dieser Einstellung lasse ich mich weiter auch mit PKV Patienten ein mit den besprochenen Bedingungen: Behandlungsvertrag und Preis-Hinweis.
Ohne hier jemanden zu nahe treten zu wollen: es ist das Forum für Praxisinhaber und nicht für Lehrer.
Wir brauchen auch mal Austausch..::thumbup::
Grüße ins Netz und slow down
21. April 2021 14:22 # 32
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 719

Zitat / HHAltona hat geschrieben:


@Niemand0815 - Frische Anmeldungen und dann sowas als Antwort finde ich immer .... sagen wir mal bemerkenswert. Der letzte Beitrag zu dem Thema lag ein Jahr zurück. Da frag ich mich natürlich nach der Vorgeschichte und der Motivation zu dem Beitrag? Im Übrigen steht in Ihrem Profil eine weiblicher Name - auch das weckt bei Ihrer Einleitung etwas Skepsis...aber vielleicht bin ich auch zu viel im Netz unterwegs und hab Trollallergie...


Und der Mensch der das hier erneut in Gang gesetzt hat wart nicht mehr gesehen.... was sag uns das?
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
21. April 2021 17:37 # 33
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Zitat / verena3 hat geschrieben:
Hallo in die Runde,
Ich habe mit PKV Patienten auch schon alles erlebt: sehr korrektes und zuverlässiges Bezahlen der Rechnung 1,6-1,8facher Satz) bis hin zu fadenscheinigen Argumenten dass die Rechnung zu hoch sei und die Krankheit plötzlich weg bis zur vom Patienten vorgenommenen Kürzung.
Ein im privaten Basistarif Versicherter hat mir sogar schon Mal einen Rechtsanwalt auf den Hals gehetzt weil er Geld zurück haben wollte, ich wollte keine unnötige Kraftanstrengung damit verbringen und habe es ihm zurück erstattet.
Es gehört halt zu unserem Alltag die Vielfalt menschlichen Verhaltens kennen zu lernen....mit dieser Einstellung lasse ich mich weiter auch mit PKV Patienten ein mit den besprochenen Bedingungen: Behandlungsvertrag und Preis-Hinweis.
Ohne hier jemanden zu nahe treten zu wollen: es ist das Forum für Praxisinhaber und nicht für Lehrer.
Wir brauchen auch mal Austausch..::thumbup::
Grüße ins Netz und slow down


Ich mach immer mit meinen Patienten einen Behandlungsvertrag den ich auch unterschreiben lasse. Da ist auch der Hinweis, dass gegebenenfalls der Patient aus eigener Tasche zahlen muss, sollte die Krankenkasse nicht alles erstatten. Ich hätte es ja auf so einen Rechtstreit ankommen lassen. Ich denke du hättest bestimmt nichts zurück zahlen müssen. Sonst meinen die lieben Patienten sonst sich was zu erlauben. Ich würde in so einem Fall wenn ein Unterschriebener Vertrag mit dem Hinweis da liegt und du nur den Marktüblichen Satz abrechnest es immer auf einen Rechtsreit ankommen lassen. Der Patient hat da meines Wissens immer schlechte Karten.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
4. November 2021 18:16 # 34
Registriert seit: 04.11.2021
Beiträge: 3

Hallo an die Therapeuten,
ich bin Brustkrebspatientin und privat/beihilfe-versichert. Auf Ihr Forum bin ich gestoßen als ich - überrascht von meiner Zuzahlung für Physiotherapie bei der 1. Rechnung - die Abrechungsmodalitäten im Internet näher recherchiert habe. Ich finde Ihre Beiträge in diesem Forum schon seltsam, sie schimpfen auf die Privatpatienten, können deren Argumente überhaupt nicht nachvollziehen. Das wundert mich schon. Ich habe jetzt eine lange Therapie hinter mir. Chemotherapie, Operation, Bestrahlungen, Reha. Für alles hohe Rechnungen, die bisher voll erstattet wurden, was ich auch sehr zu schätzen weiß. Selbst das Taxi, das meiner Meinung nach eine sehr hohe Rechnung stellte und die gefahrenen Kilometer gut nach oben aufrundete, wurde voll von Beihilfe/KV bezahlt, was mich durchaus wunderte. Nun muss ich Lymphdrainage und Krankengymnastik machen, was ja medizinisch notwendige Dinge sind, und plötzlich bleibe ich auf recht saftigen Beträgen sitzen und habe einen ordentlichen Eigenanteil. Meine Krankenkasse sagt mir, sie erstattet das Gleiche wie die Beihilfe und das seien die "normalen" Beträge. Wenn ich mehr zahlen müsse, dann soll ich mit der Physiotherapie verhandeln. Ob ich einen Behandlungsvertrag habe interessiert gar nicht. Nun vergleiche ich die in Rechnung gestellten Beträge verschiedener Praxen und stelle fest: Die Erstattung von Beihilfé/KV beträgt zusammen 38,50 Euro. Es gibt Therapeuten, die zu diesem Preis behandeln, nun finde ich aber auch welche, die 48 Euro verlangen, eine andere 54 Euro, meine derzeitige Praxis 69,16 Euro. Die Preisspanne ist also ziemlich hoch. Dass ich über 69,16 Euro nicht begeistert bin, wenn ich 30,66 Euro jedes Mal zuzahle, muss doch für Sie als Therapeuten auch nachvollziehbar sein.
Auswahl an Praxen hat man ja an sich sowieso nicht, da man erst mal auf die Schnelle eine finden muss, die Termine frei hat. Das ist ja eh schon annähernd wie ein Sechser im Lotto.

Das diskutierte Dilemma kommt doch nicht durch die Patienten zustande, sondern durch eine fehlende Vorgabe, was zwischen Patienten und Therapeut abzurechnen ist. Ich als Patient erwarte, dass diese in Rechnung gestellten Beträge, da medizinisch notwendig, erstattet werden, wie sonst alles andere auch. Es wäre anzustreben, dass es allgemeinverbindliche Vorgaben / Rahmenvereinbarungen gibt. Ich bin Krebspatient, soll mich nicht aufregen oder stressen (diese Sache nervt aber und regt mich auch ziemlich auf) und ich finde es ist auch nicht meine Aufgabe mit dem Therapeuten in Verhandlungen zu treten. Das ist auch unangenehm und führt eh zu nichts. Und Sie als Therapeut wollen das ja auch nicht jedes Mal mit einem Privatpatienten verhandeln. Streben Sie oder Ihr Verband o.ä. doch gemeinsam verbindliche Sätze für Privatpatienten an. Bei Ärzten gibt es ja auch eine Gebührenordnung.
Freundliche Grüße!
4. November 2021 18:36 # 35
Registriert seit: 04.11.2021
Beiträge: 3

Ich möchte noch ergänzen,, dass meine Therapeutin ihren 45-Minuten-Satz abrechnet, da das Rezept auf 45 Min lautet, aber von vorneherein nur 40 Minuten für mich einplant. Sie sagt, ihr Programm hat nur 10 Minuten-Intervalle. Das mag ja sein, aber einfach abzurunden geht nicht. Die andere Praxis, die 48 Euro verlangt, sagt auch, sie hat 10-Minuten-Intervalle, plant für mich aber 50 Minuten ein, was ja auch realistisch ist, da am Anfang ja noch immer kleiner Verwaltungskram anfällt und die Behandlung soll ja 45 Min. sein.
Irgendwo komme ich mir schon ein wenig über den Tisch gezogen vor bei meiner aktuellen Therapeutin.
4. November 2021 18:42 # 36
Registriert seit: 04.11.2021
Beiträge: 3

Nochmal eine Ergänzung: Ich bin nicht generell gegen eine angemessene Zuzahlung, da ja auch gesetzlich versicherte dies tun müssen, aber nicht über 30 Euro pro Termin! 5 - 10 Euro wäre o.k., von mir aus auch in Ausnahmefällen 15, aber dann muss es auch gut sein...
5. November 2021 09:13 # 37
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

@Cillia52 Sie haben die Möglickeit ihre Versicherungsverträge, die Erstattungsansprüche gegenüber ihrer Krankenversicherung und die Rechnungen ihrere Heilmittelerbringer beim Ombudsmann der PKV Link prüfen zu lassen wenn sie mit ihren Rechnungen und den Erstattungen nicht zufrieden sind.

Jede Private Krankenversicherung (PKV) schließt mit ihren Versicherten individuelle Verträge, auf den jeweiligen Versicherten zugeschnitten, ab. Es gibt aktuell knapp 50 private Krankenversicherungen, die jeweils eigene Vertragsgestalltungen haben. Wie sollen hier einheitliche Honorarvereinbarungen mit Heilmittelerbringern stattfinden, wenn sie sich nicht einmal untereinander einig sind und es kein übergeordnetes gemeinsames Gremium gibt, dass befugt ist Vertragsverhandlungen für alle PKVen mit den Heilmittelerbringern abzuschließen.

Da es keine einheitliche Gebürenordnung für Heilmittelerbringer mit den PKVen gibt, gibt es auch keine einheitliche Honorarstruktur in Bezug auf die Behandlungszeiten und die Honorarsätze. Diese werden von jedem Unternehmen/jeder Praxis eigenständig kalkuliert/geregelt und mit dem Patienten über eine Honorarvereinbarung vereinbart. Hier gilt der freie Markt ebenso wie in jedem Supermarkt. Die Nachfrage bestimmt das Angebot und der Therapeutenmangel die Preisgestaltung, um u.a. die Therapeuten gerecht bezahlen zu können.

Nach den letzten Umstellungen der Heilmittelrichtlinien und den damit einhergehenden Honoraranpassungen bei den Heilmittelerbringern, liegen die Beihilfepreise teilweise unter den Honoraren der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Sie erwarten doch nicht ernsthaft, dass Heilmittelerbringer Privatpatienten, die eindeutlich höheres Honorarausfallrisiko darstellen, zu geringeren Vergütungen als die der GKV behandeln? Sie haben ja nach ihrer Aussage doch eine Praxis gefunden die ihre Preisvorstellungen akzeptiert. Warum bleiben sie nicht dort? Es zwingt sie doch keiner eine andere Praxis mit deutlich höheren Honorarforderungen zu wählen. In den nächsten Jahren werden die Honorarerhöhungen der GKV auch die PKV-Honorare weiter steigen lassen. Im Bereich Ergotherapie haben sie aktuell noch Glück. Hier sind gerade die Vertragsverhandlungen wegen Unstimmigkeiten der Berechnungsgrundlage durch einen Berufsverband gestoppt worden. Die anderen Heilmittelverbände haben GKV-Honorarerhöhungen dieses jahr durchsetzen können. Nächstes Jahr wird jedoch schon wieder weiterverhandelt.

Sie hatten irgendwann selbst einmal die Wahl gehabt, so wie ich als Unternehmer auch, zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung, und haben sich bewust für die private Versicherung entschieden. Auch bei der privaten Krankenversicherung haben sie die Wahl zwischen der Vollversicherung und allen Abstufungsmöglichkeiten bis zum Basistarif. Auch beihilfeberechtigte Privatversicherte können sich über ihre private Zusatzversicherung zur Beihilfe ihren Erstattungsanspruch auf 100% erhöhen. Dies kostet natürlich zusätzlich und ist aktiv vom Versicherten abzuschließen.

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Beihilfe deckt immer nur einen Teil der Kosten, die bei Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod anfallent. Den anderen Teil trägt der Beihilfeempfänger selbst, in der Regel durch eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies können sie auch in ihren eigenen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Fazit:
Wenn sie mit der Erstattung ihrer Krankenversicherung nicht zufrieden sind, dann liegt dies nicht an "ihrem Therapeuten" und seinen "maßlosen Honoraren" sondern an ihren persönlichen Versicherungsbedingungen. Sie können, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, ihre Unterlagen beim Ombudsmann der PKV prüfen lassen. Alle zusätzlichen Ausgaben, die sie nicht von ihrer PKV erstattet bekommen, können sie beim Lohnsteuerjahresausgleich als "Außergewöhnliche Belastung" geltend machen.

Ich hoffe, ich konnte ihnen mit ihrem Problem etwas weiterhelfen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
5. November 2021 11:19 # 38
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Geändert am 05.11.2021 12:03:00
@cilia 52

Mein Vorredner hat eigentlich schon sehr kompetent und ausführlich geantwortet.

Ich habe noch ein paar Fragen bzw. Anmerkungen:

"Meine Krankenkasse sagt mir, sie erstattet das Gleiche wie die Beihilfe und das seien die "normalen" Beträge."
Normale Beträge liegen nach OLG Karlsruhe beim 1,8- bis 2,3- fachen GKV-Satz. Das Geschwafel der PKVen über "normale Beträge" und sich dabei auf den Beihilfesatz, der locker mal 10 Jahre stagnierte und unter den GKV-Satz rutschte zu beziehen, kennen alle Therapeuten zur Genüge.

"Wenn ich mehr zahlen müsse, dann soll ich mit der Physiotherapie verhandeln."
Es ist nicht üblich, dass Behandlungspreise zur Verhandlung stehen. Wir verkaufen keine Autos.

"Ob ich einen Behandlungsvertrag habe interessiert gar nicht."
Ein seriöser Therapeut gibt Ihnen einen Behandlungsvertrag mit den Preisen und weist Sie darauf hin, die Erstattung der Kosten VORHER mit der PKV abzuklären, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. So handhabe ich es zumindest.

Alles Gute!
K. Wedertz
R46.2 – und Spaß dabei!
8. November 2021 09:47 # 39
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Zitat / Cilia52 hat geschrieben:
Ich möchte noch ergänzen,, dass meine Therapeutin ihren 45-Minuten-Satz abrechnet, da das Rezept auf 45 Min lautet, aber von vorneherein nur 40 Minuten für mich einplant. Sie sagt, ihr Programm hat nur 10 Minuten-Intervalle. Das mag ja sein, aber einfach abzurunden geht nicht. Die andere Praxis, die 48 Euro verlangt, sagt auch, sie hat 10-Minuten-Intervalle, plant für mich aber 50 Minuten ein, was ja auch realistisch ist, da am Anfang ja noch immer kleiner Verwaltungskram anfällt und die Behandlung soll ja 45 Min. sein.
Irgendwo komme ich mir schon ein wenig über den Tisch gezogen vor bei meiner aktuellen Therapeutin.

Dazu möchte ich anmerken, dass kleiner Verwaltungskram zu der Behandlungseinheit dazugehört und nicht zur Freizeit der Therapeuten.
Zu den anderen Dingen kann ich den Vorrednern nur zustimmen, Preise und evtl. Nichterstattungen sollten vorher mittels Honorarvereinbarung abgeklärt sein und auch von Ihrer Seite mit der Versicherung abgeklärt sein.
Zuzahlungen muss ein jeder Kassenpatient leisten. Aber 30+€ pro Behandlung ist in der Tat heftig.
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
9. November 2021 08:12 # 40
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Bundesland: Hamburg
Beiträge: 719

Geändert am 09.11.2021 18:45:00
Zitat / Narhalla hat geschrieben:
Aber 30+€ pro Behandlung ist in der Tat heftig.


Das Prinzip der Privatpreise ist Preisfreiheit - ich biete als Spezialist die und die Behandlung an, in die ich viel Geld und Zeit investiert habe und lasse mir diese nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bezahlen.

Wir orientieren uns an der Untergrenze der 1,8 - 2,3fach Formel. Und die ist nicht Pflicht!

Wenn ich 4x nehmen würde und das mit meiner Expertise begründen kann und PPs sind bereit das zu zahlen - alles gut.

Was die "Genossen" der PKVen darüber denken bzw. sagen, spielt in meiner Geschäftsbeziehung zum Klienten/Patienten/Kunden keine Rolle.
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

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9. November 2021 14:41 # 41
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 383

Geändert am 10.11.2021 13:50:00
Der aktulle GKV Preis für 45 Minuten Lymphdrainage liegt bei 48,67€.
Dieser Preis ist schon hart genug erkämpft, warum sollte die Praxis denn für einen Privatpatienten nur 38,50 bekommen?
Der Beihilfe Satz hat kaum irgendwelche Anpassungen im letzten Jahrzent gehabt. Wenn sich ihre PKV an diesem Orientiert und meint das sei der gängige Preis dann ist das nun mehr einfach falsch. Mit 69,16€ nimmt ihre Praxis derzeit gerade mal den 1,4 fachen Satz. Wie bereits erwähnt wurde ist der 1,8 bis 2,3 fache Satz üblich und auch anerkannt. Schauen sie sich mal die Rechnungen ihrer Ärzte usw an. Im normalfall steht dort auch der Faktor drauf und der wird des öfteren auch mal den 2,3 fachen Satz übersteigen.

Ich verstehe, das eine Zuzahlung von 30€ pro Behandlung einfach viel zu hoch ist, um das auf Dauer zu tragen, aber das kann letzendlich auch nicht das Problem des Therapeuten sein.
9. November 2021 18:49 # 42
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Beiträge: 719

Geändert am 09.11.2021 18:49:00
Zitat / onkel tom hat geschrieben:
...Ich hoffe, ich konnte ihnen mit ihrem Problem etwas weiterhelfen.


Auf jeden Fall hast Du Dir maximale Mühe gegeben! Aus diesem Beitrag werde ich wohl gelegentlich zitieren - besser ist der Sachverhalt nicht zu beschreiben.

Jetzt bitte noch antworten Cilia52! Ggf. sind ja doch noch Fragen offen....
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5. Januar 2022 19:48 # 43
Registriert seit: 22.01.2011
Beiträge: 7

::confused:...wie kommen denn die Patienten hierher? war es nicht so bei der Anmeldung, dass man seinen PI-Status nachweisen musste und nur danach Zugang zu dieser Seite hatte? Ich weiß es nicht mehr genau, is ja schon länger her...
Nuja. Jeder, der einigermaßen in den sozialen Medien unterwegs ist, sollte mittlerweile gelernt haben genau zu überlegen, ob sich eine Reaktion auf Trigger-Nachrichten lohnt oder nicht... Meistens nicht.
Don´t feed the Trolls, oder so...
15. Januar 2022 20:08 # 44
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

So jetzt hatte ich mal eine Beamtin die mir die Rechnung kürzen wollte auf dem Beihilfesatz. Da ich mich darauf nicht eiließ da sie ja schließlich vorher ein Honorarvertrag unterschrieben hatte mit dem Hinweis das meine Sätze über den Beihilfesatz liegen hat die mir gedroht eine schlechte Bewertung mir zu schreiben was sie auch tat. Dann habe ich unter ihrer Bewertung hin geschrieben dass die Beihilfesätze nicht Kostendeckend sind Zietat von ihrem Dienstheren, dass der Beamte die Beamtin verpflichtet ist sich und seine Familie noch zusätzlich zu versichern und die Beihilfe nicht den kompletten Satz übernimmt. Zudem bekommt jeder Privatpatient ein Honorarvertrag dieser wird gemeinsam mit dem Patienten durchgegangen und man kann diesen Vertrag auch erst mal mit nach Hause gehen um die Kosten vorher mit der Krankenkasse zu klären und es somit dann erst nach der ersten Bestellung einen Kosten entstehen.

Darauf hin hat sie geantwortet dass sie ja vollumfänglich Versichert wäre und ich über den üblichen Satz verlangen würde als meine Kollegen. Also wirklich so geschrieben und so dargestellt dass mein Satz über den 2,3 Flächen Satz und nicht beim 1,6 Fachen Satz läge.

Da die Behauptungen was die besagte Patientin von hinten bis vorne nicht stimmen ist jetzt ein Anwalt eingeschaltet und der hat sich jetzt an Google gewendet und wegen Behauptung falscher Tatsachen um Löschung der Bewertung gebeten.

Manche Privatpatienten kenne ja nichts. Wobei so eine hatte ich jetzt das erste Mal gehabt.

Die Patientin war aber wirklich um keiner Ausrede verlegen als ich ihr mitteiltedass ich die Rechnung nicht kürzen werde. Waren Ausreden ja ich würde auch erst vor Ort mit den Preisen und dem Vertrag konfrontiert und am Telefon hat es schließlich keine Auskumpft bezüglich des Preises gegeben. Muss man einfach nur bei mir nachfragen und dan bekommt man selbst am Telefon Auskunft über den Preis und ja meine Preise standen ja nicht auf der Homepage. Sie hätte einen Screenshot meiner Homepage gerichtsfest gemacht, dass man nicht schon bereits auf der Homepage über die Kosten aufgeklärt werden würde sondern erst vor Ort mit den Kosten konfrontiert werden würde und sie schließlich den Vertrag nicht durchgelesen hätte. Ich meine du musst bei mir noch nicht mal lesen aber wenigstens zu hören. Ich gehe mit jedem Patienten den Vertrag sogar jeden einzelnen Punkt durch mit Hinweis auf Mehrkosten. Und ja schließlich hatte sie ja den Vertrag vorher unterschrieben müssen sonst hätte es schließlich keine Behandlung gegeben.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
29. November 2023 14:52 # 45
Registriert seit: 11.05.2021
Beiträge: 5

Hallo Zusammen, ich kenne die ganze Geschichte der P P... Ich würde gerne, vom jemandem aus Baden Württemberg, hören, wie viel % für die Abrechnung, genommen wird.
Natürlich meine Patienten unterschreiben das Honorar Vertrag etc.
Danke für Eure Antwort ::smile::
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