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Hafte ich für Abrechnungsbetrug?

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15. April 2019 14:07 # 1
Registriert seit: 15.12.2018
Bundesland: Brandenburg
Beiträge: 8

Hallo,
Ich habe noch nicht lange Erfahrung mit Rezepte da ich vorher in eine Reha gearbeitet habe. Jetzt arbeite ich in einer Praxis. Wenn Patienten nicht zu Termin kommen oder zu spät absagen, müssen Patienten für den Termin unterschreiben. Ich weiß dass das nicht legal ist. Sonst hat immer die Verwaltung den Rezept vor der Abrechnung unterschrieben (bei den Firmenstempel). Jetzt sind wir ohne Verwaltung und ich soll die Rezepte unterschreiben. Also mit meine Unterschrift versichern, das die Termine stattgefunden haben. Ich fühle mich nicht gut mit dem. Hafte ich mit meine Unterschrift auf dem Rezept? Kann ich verklagt werden? Es ist doch eine Dienstanweisung.
Ich möchte meine Arbeitsstelle nicht wechseln. Ich fühle mich sonst sehr wohl da. ::sad::
15. April 2019 14:15 # 2
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

Das ist Kasssenbetrug!
Und wenn du unterschreiben lässt ist dies auch deine Verantwortung.
Habe auch manchmal Patienten die kurzfristig absagen(wollen) und sagen ich unterschreibe den Termin. Wenn ich ihnen dann sage das ich das nicht mache und sie von mir eine Ausfallrechnung bekommen, können sie, oh Wunder, meist doch kommen.
Jeder Patient unterschreibt bei mir zu Beginn das nicht rechtzeitig abgesagte Termine Bezahlt werden müssen.

LG
15. April 2019 14:26 # 3
Registriert seit: 15.12.2018
Bundesland: Brandenburg
Beiträge: 8

Ich weiß :(
Die Praxis ist in einem sozialen Brennpunkt und viele Eltern bekommen Harz4. Klagen wegen nicht bezahlte Termin sind in Vergangenheit leer ausgegangen. Deswegen machen wir das laut dem Chef. Wenn ich mich weigere unterschreiben zu lassen müsste ich die Termin wahrscheinlich noch von meinem eigenen Gehalt bezahlen. Und das kommt so oft vor. Ich bin diesbezüglich sehr verzweifelt.
15. April 2019 17:28 # 4
Registriert seit: 15.01.2017
Beiträge: 44

Warum solltest du das aus eigener Tasche bezahlen müssen?
Mir ist auch schon Einges untergekommen, aber noch KEIN Chef hat von mir verlangt, dass ICH auf dem Rezept unterschreibe. Wozu auch?
Abgesehen davon bis du Angestellter und trägst nicht das Betriebsrisiko sondern er. Soll heißen, dass er dieses nicht auf die abwälzen kann und schon gar nicht verlangen kann, dass du den Verlust aus eigener Tasche zahlst.
Bin gerade sehr von deinem Chef schockiert.
15. April 2019 17:42 # 5
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Geändert am 15.04.2019 18:03:00
Dein Chef sollte zusehen, dass er das ab sofort unterläßt, da er damit einfach alles was er aufgebaut hat aufs Spiel setzt.

Und er sollte sich überlegen wie er das unternehmerisch lösen kann, wenn es zu kurzfristigen Absagen / Nichterscheinen kommt.

Das ist SEIN JOB!!!

Ich rate Dir dieser Forderung Deines Chefs offen zu wiedersprechen und eine andere Lösung von ihm zu fordern. Schließlich steht mit seinem Verhalten die Existenz der ganzen Praxis auf der Kippe!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
15. April 2019 18:11 # 6
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Zitat / Warszawa17 hat geschrieben:
Es ist doch eine Dienstanweisung.



"kriminelle"/rechtswidrige Dienstanweisungen müssen (dürfen) nicht ausgeführt werden.
Ich weiß, das es dir um deinen Job geht, aber so, wie dein Chef das verlangt, geht es einfach nicht, er setzt, wie HHAltona schon schrieb, ALLES aufs Spiel
(und schonmal GAR!!! nicht geht es, das DU, also die Therapeutin, für ausgefallene Termine unterschreibst---sonst sind es "wenigstens nur" die Patienten, die falsche Unterschriften tätigen --------es wird ja immer skurriler..)

15. April 2019 18:34 # 7
Registriert seit: 15.12.2018
Bundesland: Brandenburg
Beiträge: 8

Danke für die Antworten.
Eine kleine Missverständnis war, das ich nicht auf den Feld der Patienten unterschreibe, das machen Patienten selbst, sondern das fertige Rezept neben der Firmenstepel unterschreibe ich. Und damit versichere ich ja das alle Einheiten so stattgefunden haben. Dabei ist mir nicht wohl.
Ich weiß das es so auch bei ganz viele andere Praxen ist, grade in einem Problemviertel wie das bei uns ist.
15. April 2019 21:10 # 8
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Unterschriiften für nicht erbrachte Leistungen sind Abrechungsbetrug - nicht mehr, nicht weniger!

Ich würde solche VOs nicht mit meiner Unterschrift versehen!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

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16. April 2019 08:37 # 9
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Das habe ich noch nie gemacht, auf einem Rezept unterschrieben. Ich rechne ja auch nicht ab.
Die von dir beschriebene Vorgehensweise ist, nach meinen Erfahrungen in Ballungsgebieten, alltäglich.
Ich habe mich, bei noch gravierenden Fällen, an Krankenkassen gewandt. Es hat sie nicht interessiert, ich sollte Anzeige erstatten. Davon haben mir Anwälte abgeraten.
Gerade in sozialen Brennpunkten können Ausfälle um die 30% ausmachen. Rechnungen schreiben kostet nur Zeit und Geld, Inkasso ist da auch sinnlos, kostet noch mehr.

Damit will ich Abrechnungsbetrug nicht gutheißen, sondern nur meine persönlichen Erfahrungen mitteilen.

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
16. April 2019 09:02 # 10
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Ich rate Dir dringend einen Arbeitsrechtsschutz abzuschließen.
Wenn Dein Chef einen Kündigungsgrund sucht, wird er genau DIES anführen.
16. April 2019 10:18 # 11
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Zitat / rapor hat geschrieben:

... können Ausfälle um die 30% ausmachen.


Egal wo, es fordert ein entsprechendes unternehmerisches Konzept.

Dazu gehört die Standortwahl, die Regeln usw. - es macht keinen Sinn die externen Risiken zu seinen eigenen zu machen.

Dann muss halt mit den verbleibenden 70% gearbeitet werden!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

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18. April 2019 08:42 # 12
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Als Angestellter kann ich leichthin sagen, dass ich Patienten viel eher nicht mehr behandeln würde, wenn sie oft einfach nicht kommen.
Das ist aber auch immer mit organisatorischem Aufwand verbunden, Arztgespräch/bericht/ Neuterminierung usw., besonders wenn man schon über der Kapazitätsgrenze arbeitet, wie es etliche PI tun.
Die Ausfallzeiten konnte ich meist gut nutzen zur Vor- und Nachbereitung, Berichte schreiben oder Therapiematerialpflege.


Frostern
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
20. April 2019 11:31 # 13
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / Warszawa17 hat geschrieben:
Hallo,
Ich habe noch nicht lange Erfahrung mit Rezepte da ich vorher in eine Reha gearbeitet habe. Jetzt arbeite ich in einer Praxis. Wenn Patienten nicht zu Termin kommen oder zu spät absagen, müssen Patienten für den Termin unterschreiben. Ich weiß dass das nicht legal ist. Sonst hat immer die Verwaltung den Rezept vor der Abrechnung unterschrieben (bei den Firmenstempel). Jetzt sind wir ohne Verwaltung und ich soll die Rezepte unterschreiben. Also mit meine Unterschrift versichern, das die Termine stattgefunden haben. Ich fühle mich nicht gut mit dem. Hafte ich mit meine Unterschrift auf dem Rezept? Kann ich verklagt werden? Es ist doch eine Dienstanweisung.
Ich möchte meine Arbeitsstelle nicht wechseln. Ich fühle mich sonst sehr wohl da. ::sad::


Nein, du haftest nicht für diesen Abrechnungsbetrug. In der Verantwortung steht dein Chef immer selbst und in Teilen die jeweilige Fachliche Leitung. Es ist dabei unerheblich ob er dich zum Abrechnungsbetrug "gezwungen" hat, oder ob du selbst diesen aus eigenem Antrieb oder aus Unwissenheit begangen hast. Die Aufsicht und letztendliche Kontrolle liegt bei deinem Chef selbst. Er ist vor den Kassen der eigentliche Leistungserbringer. So lange du keine Fachliche Leitung oder Praxisinhaber bist, hast du nichts zu befürchten. Nur diese beiden Betriebsangehörigen haben die Einhaltung der rechtskonformen Zusammenarbeit mit der GKV unterschrieben und treten als "Leistungserbringer" gegenüber der GKV auf.

Du selbst musst auf der Verordnung nichts unterschreiben. Als Leistungserbringer hat auf den Verordnungen nur die Unterschrift des PI oder die einer von ihm berechtigten Person zu stehen. Wenn es dir damit besser geht, reiche alle Verordnungen ohne deine Unterschrift zur Abrechnung an deinen Chef ein.

LG falladar
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