Hallo, wenn keine Verordnung vorliegt, ist die Leistung grundsätzlich erstmal umsatzsteuerpflichtig. Da hilft dann nur die Kleinunternehmerregelung, wobei hier die Umsatzgrenze zu beachten ist. Die Umsatzsteuer oder der Hinweis auf Befreiung muss auf der Rechnung stehen, plus Leistung und Leistungsdatum.
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